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Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden

  • Frostbiter
  • 30. Juli 2008 um 01:11
  • Frostbiter
    Gast
    • 30. Juli 2008 um 01:11
    • #1

    Das Urteil des Münchner Oberlandesgerichtes dürfte nicht ohne Folgen bleiben für den Handel mit gebrauchter Software. Nach Ansicht des Gerichtes ist es nicht legal, ohne Zustimmung des Rechteinhabers gebrauchte Software weiter zu veräußern. Das gelte auch für Original-Software auf CD.
    Anlass war ein Rechtsstreit zwischen Oracle und dem Gebrauchtsoftwarehändler usedsoft. Auch Microsoft, ebenfalls mit usedsoft schon einmal im Rechtsstreit, wird sich auf das Urteil berufen.
    Microsoft geht sogar soweit, dass unterschwellig auch schon Kunden von Second Hand-Softwarehändlern Probleme beim Einsatz angedroht werden. Wobei es Microsoft hauptsächlich um den Verkauf von Anteilen aus Volumenlizenzverträgen geht.:mad:

    Quelle: silicon.de - Technologie- und Business-Nachrichten

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  • gonco0815
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    • 30. Juli 2008 um 06:34
    • #2

    Was ist das nur für ein Rechtsempfinden. Wo ist denn da der Unterschied ob ich eine Gebrauchte Software oder eine Gebrauchte Musik Cd verkaufe. Mann mann mann, armes Deutschland.

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  • loudness
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    648
    • 30. Juli 2008 um 11:15
    • #3

    Was ist denn das für ein schwachsinniges Urteil ???

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  • RedEvil
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    Beiträge
    406
    • 3. August 2008 um 19:07
    • #4

    Das ist doch ein Witz!:nono: :mad:
    Wenn man sich irgendwann eine Software gekauft und diese nach Jahren nicht mehr nutzen will, dann sollte man diese auch verkaufen dürfen!
    Was will man sonst mit der Software noch anfangen, wenn man z.B. ein Hobby wie Grafikerstellung etc. aufgegeben hat, die Software aber nicht wieder verkaufen darf?!:sheep:

    Man sollte halt nur auf Freeware - auch im OS-Bereich - setzen!!!:biggrin:

    • Zitieren
  • mandy28
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    16.178
    • 3. August 2008 um 23:15
    • #5

    ich dachte immer ,mit lizens und key , darf man die software verkaufen

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  • Alci
    Gast
    • 4. August 2008 um 00:26
    • #6

    Lizenz

    Es ist auch so, und es steht in der Regel auch in den Kleingeschriebenen:
    -Die Software darf nur mit entsprechendem Lizenz betrieben werden (Meistens ist ein Original-Disk, oder wie bei M$ den Kleber.)
    -Weiterverkauf nur gültig mit Weitergabe der Lizenz (Kleber/Disk), und auf dem bisherigen PC muss das Programm gelöscht werden.

    Es kann auch sein, dass dies nur für die CH gilt, aber als Beispiel ist M$ nicht nur für die CH gültig.

    • Zitieren

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