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Nachts kein Warmwasser, gibt es ein Urteil?

  • heugabel
  • 7. Januar 2009 um 00:40
  • Blubber
    Gast
    • 8. Januar 2009 um 13:18
    • #21

    Denk bitte daran das jede Rüge Schriftlich festgehalten werden muss.
    Damit du im Streitfall etwas in der Hand hast.

  • Wikinger
    Fortgeschrittener
    Punkte
    935
    Beiträge
    175
    • 8. Januar 2009 um 15:18
    • #22

    Der Vermieter muß 3 mal schriftlich angeschrieben werden (wenn möglich per Einschreiben) danach kann die Miete um 10% gekürzt werden.

    Warum per Einschreiben ??

    Viele Vermieter gehen auf dummfang aus und sagen, Sie haben kein Schreiben erhalten. Somit gibt es keine [color="Red"]Mietsminderung[/color] !!

  • Gast
    Gast
    • 8. Januar 2009 um 15:43
    • #23
    Zitat

    Der Vermieter muß 3 mal schriftlich angeschrieben werden (wenn möglich per Einschreiben) danach kann die Miete um 10% gekürzt werden.

    [color="White"]stimmt so nicht! Mietmängelanzeige Frist 14 Tage bis zur eventuellen Mietkürzung uV! Mietmängelprotokoll sollte geführt werden, zur Minderung gibt es diverse Tabellen im Netz zu finden, die genannten 10% müsen hier nicht auf Warmwassermängel zutreffen![/color]

  • Reza1975
    Gast
    • 9. Januar 2009 um 08:38
    • #24

    Hallo Heugabel,

    schau mal hier:

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    und unter "w" wie Wasser!

    Gruß
    Reza

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