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Geschwindigkeitsmessungen ...

  • Gast
  • 11. März 2011 um 12:08
  • Gast
    Gast
    • 11. März 2011 um 12:08
    • #1

    Nicht zwangsläufig sind es Behörden, die Radarmessungen durchführen, denn der Staat privatisiert Blitzer.

    Immer öfter flattern uns Bußgeldbescheide auf den Tisch, bei denen als Zeugen für die Ordnungsgemäßheit der Messung Privatpersonen benannt sind. Dies wirft die Frage auf, ob der Einsatz von privatem Messpersonal überhaupt zulässig ist. In diesem Zusammenhang gibt es eine uneinheitliche Rechtsprechung. Eines steht wohl fest: Private dürfen Bußgeldbescheide nicht erlassen. Die Ahndung muss staatlich bleiben.
    Dass zum Beispiel viele Kommunen berechtigt sind, Messungen selbstständig durchzuführen, begründet schon erhebliche Zweifel an der Objektivität. Die von Kommunen durchgeführten Messungen müssen nämlich meist wirtschaftlich sein. Ein Bürgermeister, der in seinem Ort eine stationäre Messanlage finanziert, wird wohl kaum begeistert sein, wenn das Verkehrserziehungsziel durch die Messanlage erreicht worden ist. Die Blitzanlage würde dann ja zukünftig kein einziges Mal mehr blitzen. Die Messanlage dient also oft dazu, Gefahren aus der Gemeindekasse zu vertreiben und nicht von der Straße.
    Wenn also schon rechtliche Zweifel bei Messungen durch die Gemeinde bestehen, dann sind solche Zweifel noch angebrachter, wenn die Messung durch private Dritte durchgeführt wird. Daher wird mindestens gefordert, dass die Radarkontrolle unter der Regie eines Behördenangehörigen zu erfolgen hat. Dieser soll derart ausgebildet sein, dass er die Messung vollständig nachvollziehen und das Tätigsein des Privaten überprüfen kann. Dies kann nur eine Mindestanforderung sein. Ich meine, dass „Blitzen“ durch Private verfassungswidrig ist, und lehne es deshalb gänzlich ab. Das private Unternehmen wird wahrscheinlich ein großes Interesse daran haben, möglichst viele Raser zu fotografieren. Dies bedeutet, dass sie auch dort lauern, wo keine Gefahrenstellen sind. Der sogenannte Opportunitätsgrundsatz – eine tragende Säule des Ordnungswidrigkeitsrechts – verbietet aber gerade das. Gemessen werden soll nur dort, wo es gilt, erhebliche Gefahren im Straßenverkehr einzudämmen.
    Wegen der erheblichen rechtlichen Bedenken lohnt es sich, gegen Bußgeldbescheide, die auf Messungen von Privaten beruhen, vorzugehen. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist auf jeden Fall angesagt.

    (c) autobahnkanzlei.de

  • Schinderhannes
    Fortgeschrittener
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    990
    Beiträge
    197
    • 11. März 2011 um 19:23
    • #2

    Dolle Werbung für einen Anwalt,der auch nur unser "Bestes" will.
    PS: Was sind 5 Anwälte auf dem Meeresgrund? Ein guter Anfang.

  • Gast
    Gast
    • 11. März 2011 um 21:12
    • #3

    wo issn hier eine werbung :confused:
    man schreibt immer eine quellenangabe hinzu! ;)

    selbst herr guttenberg hats jetzt kapiert :D

  • gonso-01
    Gast
    • 12. März 2011 um 06:23
    • #4

    Wer das alles schon seit Jahren verfolgt, geht es um feste installierte Blitzer in einer Stadt, Dorf wo die Gemeinden die Kosten übernehmen für das aufstellen der Anlage sowie die Wartung ,die Auswertung und das einstellen übernehmen schon immer die zuständigen Behörden.

  • Gast
    Gast
    • 12. März 2011 um 10:27
    • #5

    Dann fahrt halt langsamer dann wirds auch nicht hell

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