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"Apple iPad6 TV": Illegales PayTV-Netz aufgeflogen

  • Teufelchen
  • 2. Februar 2012 um 12:44
  • Teufelchen
    Gast
    • 2. Februar 2012 um 12:44
    • #1
    Zitat

    Die australische Polizei hat einen Elektronikhändler verhaftet, der nicht nur gegen die Markenrechte Apples verstieß, sondern dabei auch gleich noch Urheberrechtsverletzungen im größeren Umfang ermöglichte. Das berichtete das australische Magazin 'IT News'.
    Der Beschuldigte betrieb einen Elektronikladen in Ashfield, einem Vorort von Sydney. Im Zuge von Ermittlungen durch Detektive der Medienindustrie fiel auf, dass in dem Geschäft USB-Sticks erhältlich waren, die den Produktnamen "Apple iPad6 TV" trugen und mit einem Apple-Logo versehen waren.
    Bilder IT-News
    Der USB-Stick allein sollte 99 Dollar kosten. Hinzu kam eine monatliche Gebühr von 50 Dollar. Im Gegenzug wurde dem Nutzer der Zugriff auf Streams von 1.100 Fernsehsendern - darunter verschiedene PayTV-Angebote - angeboten. Weiterhin konnte der Nutzer über tausend aktuelle Spielfilme, ein Teil davon in 3D, rund 600 Pornos und eine breite Auswahl an Serien per Video-on-demand abrufen.

    Die Navigation zwischen den einzelnen Inhalten erfolgte über eine eigens entwickelte Oberfläche. Bei einer computerforensischen Analyse durch die Behörden stellte sich heraus, dass die Streams über verschiedene Proxy-Server in China und den USA bereitgestellt wurden.
    Die Polizei beschlagnahmte bei einer Durchsuchung des Geschäftes mehrere solcher USB-Sticks. Weiterhin kam sie so an verschiedene Dokumente, auf denen Verkäufe und Abozahlungen aufgelistet waren. "Die Piraten haben einen Doppelgänger der weltweiten PayTV-Industrie aus gewerblichem Interesse geschaffen und gezielt legale Händler angesprochen", erklärte Michael Speck, der als Ermittler für die Rechteinhaber aktiv ist, dem Magazin.

    Wie er weiter ausführte, seien die Käufer der USB-Sticks streng genommen nicht einfach Opfer von Menschen, die die Möglichkeiten der digitalen Welt ausschöpfen, sondern Käufer von Hehlerware. Trotzdem werde man davon absehen, gegen diese rechtlich vorzugehen.

    Quelle

  • Mighty_Q
    Gast
    • 5. Februar 2012 um 09:27
    • #2

    Trotzdem werde man davon absehen, gegen diese rechtlich vorzugehen. In Deutschland würde die Abmahngeier schon ihr Textverarbeitungsprogramm starten!

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