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WLAN Allergie - Klage nach über 2 Jahren in letzter Instanz abgewiesen

  • Gast
  • 22. September 2012 um 04:49
  • Gast
    Gast
    • 22. September 2012 um 04:49
    • #1
    Zitat

    [h=1]"WLAN-Allergiker" verliert Klage gegen Nachbarn[/h] In den USA endete nun nach über zwei Jahren das Gerichtsverfahren eines angeblichen WLAN-Allergikers gegen seine Nachbarn. In der letzten Instanz wurde die Klage von Arthur Firstenberg aus Santa Fe nun von der Bezirksrichterin Sarah Singleton abgewiesen, berichtete die Tageszeitung 'New Mexican'.

    Firstenberg hatte die Klage im Januar 2010 eingereicht und behauptete, sein neuer Nachbar betreibe ein WLAN, dessen elektromagnetische Wellen ihn krank machen. Er forderte eine gerichtliche Verfügung zur Abschaltung des Funknetzes und auch der Handys in der Nachbarschaft und eine Million Dollar Schadensersatz für die davongetragenen gesundheitlichen Schäden.

    Laut den Gerichtsakten behauptete der Kläger, unter der so genannten Elektrosensibilität zu leiden. Betroffene berichten von Schmerzen in Kopf und Körper, Übelkeit, Verdauungsstörungen und Schlafstörungen. "Wann immer ich nach Hause gekommen bin, und wenn es nur ein paar Minuten waren, fühlte ich die gleichen Sympthome in der Brust und war über Tage hinweg gesundheitlich angeschlagen", erklärte Firstenberg.


    Für einige Zeit lebte er deshalb in seinem Auto, teilweise kam er bei Freunden unter. Die Möglichkeit, in einem Hotel zu übernachten, habe nicht bestanden, da auch diese inzwischen quasi flächendeckend mit WLAN ausgestattet sind. Die Verteidigung weigerte sich jedoch, das WLAN ihrer Mandanten als Ursache anzuerkennen und forderte einen wissenschaftlichen Doppel-Blind-Test, um eindeutig herauszufinden, ob die Probleme durch die Funkstrahlung ausgelöst wurden. Das lehnte der Kläger aber ab und berief sich auf seine angeschlagene Gesundheit.

    Das Gericht forderte Firstenberg daraufhin auf, zumindest klare Belege dafür vorzulegen, dass ein WLAN in der Nachbarschaft zumindest theoretisch die Ursache sein könnte. Dies war allerdings von Anfang an zum Scheitern verurteilt, da es zwar inzwischen zahlreiche Untersuchungsn zu dem Thema gibt, allerdings zahlreiche Forscher bis hin zur Weltgesundheitsorganisation in keinem Fall einen Beleg finden konnten. Die Elektrosensibilität wird deshalb in der Medizin als eine Erscheinungsform der Hypochondrie angesehen.

    Das Gericht wies die Klage daraufhin ab. Allerdings ist wohl keine Seite letztlich besonders zufrieden. Firstenberg aufgrund seiner Niederlage ohnehin nicht. Aber auch die beklagten Nachbarn sind zwar erleichtert, aber nicht glücklich: ""Es hat drei Jahre gedauert, um zu erreichen, was auch leicht mit etwas gesundem Menschenverstand hätte geschafft werden können", erklärten sie in einer Stellungnahme. Sie sind inzwischen umgezogen.

    Alles anzeigen


    Den dürfte eher ein Dachziegel getroffen haben oder ein Virus sein Bankkonto gelöscht haben. Ein WiFi / Handy nicht verseuchter Platz wird sich sicherlich irgendwo in der Sahara oder ähnlich freundlichen Gegenden finden lassen. Dort braucht er sich auch nicht mit dem Nachbarn streiten :eek:

    Cu
    Verbogener

  • Gast
    Gast
    • 23. September 2012 um 07:48
    • #2

    2450mHz/5000mHz-Strahlungen sind messbar - unabhängig davon, ob sie nun tatsächlich krank machen oder nicht ist es eine Tatsache, das es eine Wellenform ist (halbkreidförmig .....) die etwas in Schwingungen versetzen kann. (tut die Mokrowelle ja auch). Mag sein, dass manche Menschen sehr sensibel darauf reagieren - aber deswegen dagegen zu klagen scheint wirklich aussichtslos. Ganz sicher dagegen hilft nicht mal eine Kupfer/Blei-Abschirming - die beste Methode sich davor zu schützen könnte ein Aluminiumhut (wie bei Signs) sein -- grins!

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