NRW läßt die Polizei-Trojaner von der Leine
Ermittler in Nordrhein-Westfalen dürfen sich nun als Trojanerschleudern betätigen. Der Landtag verabschiedete heute eine Verfassunsgschutznovelle, die "Online-Durchsuchungen" von Rechnern erlaubt. Computer, Telefone und Bankkonten von Extremisten sollen so heimlich überwacht werden können.
Eine ähnliche Regelung auf Bundesebene wurde vor kurzem vom Bundesgerichtshof für illegal erklärt. Das heimliche Ausschnüffeln von Rechnern sei nicht mit einer Hausdurchsuchung oder einer Telefonüberwachung gleichzusetzen, so der BGH. Diegeschehe im Unterschied zur "Online-Durchsuchung" mit Wissen des Verdächtigen und unter Zeugen. Die Telefonüberwachung habe die Kommunikation von verdächtigen zum Ziel, während die Online-Durchsuchung Zugriff auf den gesamten Rechner erlaubt.
Auf Bundesebene bleibt es spannend - nach Vorbild NRW könnte ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werden, welches die Polizei-Trojaner legalisiert.
Hacken die Ermittler einen Rechner oder platzieren sie auf welchem Weg auch immer Trojaner auf dem Gerät, so sind diese "im Regelfall für handelsübliche Virenscanner unsichtbar, da sie vorab gegen gängige Sicherheitssysteme getestet werden und im Normalfall ausschließlich der Behörde bekannt sind", so der Sicherheitsexperte Josef Pichlmayr in Futurezone. Wie sich der entstehende Traffic vor Netzwerksniffern und Firewalls verstecken soll, ist unbekannt.
mfg Randel