Naja es ist zwar verboten aber es verstößt nur gegen die AGB weil er ja eine legale Version nachweisn kann
Die hätte ich denen gezeigt wo meinen Rechner haben - 7 PC´s und 7 Originale Lizenzen somit hätten die ihren Bericht geschrieben und fertig wäre das gewesen.
Dann wäre wie schon gesagt nur der Einsatz des illegalen Keys und nicht der generelle Einsatz einer Raubkopie zu bewerten gewesen weil er ja upgrate berechtigt war.
glaub mir da gibt es bei denen einen großen Unterschied wenn ich eine Original CD/DVD als Datenträger vorweisen kann.
Aber nu ist es Eh zu spät ...