Beiträge von Wauzzi
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Ich habe dir mal HIER
eine sehr ausführliches aber auch gut erklärttes PDF hochgeladen ! Lies dir das mal in Ruhe durch !!! Auch die das Thema Sicherheit und Rechtliche aspeckte werden sehr schön angesprochen !!!Wenn du einen guten Acces Point suchst, frag mal unseren Borat ! Der hat mit sicherheit noch den ein oder anderen Tipp für Dich

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der war klasse !

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Ein Repeater würde ich nicht umbedingt verwenden. Da verlierste Geschwindigkeit ohne Ende . Zumindest habe ich diese Erfahrung machen müssen. Versuche es doch mit mit einer Netzwerkverkabelung bis dort hin wo später die Antenne ist. Dort mache ein AcessPoint mit Richtantenne hin. Wenn es ein Problem mit dem Kabel legen ist, versuche mal die Powerline Adapter. Jedoch sind die je nach alter und Qualität und Länge der Stomleitung mal mehr oder weniger gut !
Aber ein Repeater zu Richtantenne und auf der anderen Seite evtl das gleiche nochmal...könnte ich mir problematisch vorstellen. Ich denke da wirste zu viele sporadische Störungen drinn haben !
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Hallo Stefan,
warum bist du dir so sicher das dieses Problem an deiner Box liegt ? War dies mit anderen Boxen nicht der Fall ?
Hast du mal versucht, den Ton über Chinch abzugreifen ?
Hast du die Box auch mal an anderen Fernseher versucht ? Hast du evtl dort die gleichen Probleme ?
Evtl kennst du jemand der einen DolbyDigital Verstärker hat.
Versuche doch mal das Problem etwas einzugrenzen.
Ich tippe mal ganz vorsichtig, das irgendeine Scartbuchse ein Kontaktproblem hat und z.B. nur der rechte oder linke Kanal wiedergegeben wird.
Hast du auch mal geschaut, ob in den Audioeinstellungen Stereo eingestellt ist und nicht etwa recht/links Mono ?
Viel Erfolg !
Wauzzi -
Zitat von fritz146;197718
weis einer wo kann mann evaluationversion finden,ausser auf
gravograph website.Hallo Fritz146,
ich habe damals in einer Gravierfirma gearbeitet und dort haben wir auch mit Gravostyle gearbetet (XP8000 usw falls dir die maschinen was sagen
)Ich habe noch eine Alte originale Vollversion hier irgendwo auf CD rumfahren. Es handelt sich aber NICHT um die neue 5.3 !
Das problem bei dieser Software ist, dass du für diese einen Dongle benötigst damit die Software überhaupt läuft, sowie auch die Graviermaschinen anspricht.
Welche Graviermaschine hast du denn ?
Wenn du die CD haben möchstet geb mir kurz bescheid, dann suche ich die mal aus meinem Saustall raus (Dongle habe ich leider keinen
) Im Bereich Dongleemulator etc. wirst du sicher relativ wenig finden, weil das Programm eher weniger verbreitet ist -
Meine Schwestern nannten mich früher immer Wauzi...warum auch immer. Naja da Wauzi meistens belegt war, hatte sich eben Wauzzi bei mir eingebürgert und dieser ist zu 99% immer zu haben

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Hallo zusammen !
Ich habe hier ein hp Colorado T4000s Bandlaufwerk bekommen, den ich gerne in meinen Server einbauen möchte.
Das Laufwerk wird über SCSI angeschlossen, und auch vom SCSI Controller beim hochfahren erkannt.
Auch im Windows2003SBS wird dieser betriebsbereit im Gerätemanager angezeigt .Wenn ich diesen jedoch mit dem Windows Sicherungstool ansprechen möchte, wird dieser überhaupt nicht erkannt oder angezeigt.
Da ich sowieso mit TrueImageSever arbeite dachte ich, ich versuche es mit diesem Tool.
Hier wird das Laufwerk auch angezeigt, jedoch meint TrueImage dass das Gerät nicht "Durchsuchbar" wäre...warum auch immer.
Ich hatte mach verschiedene SCSI ID (0,1,2) versucht. Überall das gleiche Spiel. Den "Abschlusswiederstand" habe ich auch am SCSI Stecker stecken.
Ich habe mir Extra neue Kassetten für viel Geld besorgt und würde diese auch sehr gerne nutzen

Ich bin euch wirklich für JEDEN noch so kleinen Tipp sehr sehr dankbar !
Gruss
wauzzi -
Hää ? Sorry aber ich verstehe das das nicht...
Soviel hab ich verstanden...irgendwas ist da schief gelaufen...
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Glückwunsch Gladiator !
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Zitat von Manuela;196883
Ich persönlich habe nen WLAN-Booster (500mw) im Einsatz.
Und bin von "Niedrig" (mit Timeouts beim Pingen) auf "Hervorragen" aufgestiegen. 2 Etagen (+DICKE WÄNDE)Bsp.: KLICK
Ui das Thema WlanBooster...So dachte ich auch mal. Aber wie Borat und andere User schon schilderten, ist dieses scheinbar "gute" Signal alles andere als gut.
Booster machen Sinn ,um Beispielsweise längere Leitungsstrecken mit hoher Dämpfung zu überbrücken. Zudem darfst du 100mW (gemessen an der Antenne) nicht überschreiten. Sonst hast du ruckzuck so ein gelben Wagen mit einer großen Antenne vor der Türe
Und das ist wirklich nicht lustig (Ich spreche aus eigener Erfahrung) -
Ich denke da musst du ersteinmal viel spielen und experimentieren !
Schau auch mal DIESEN
Thread an.Gladiator hatte auch mal ein Chip Sonderheft über Wlan ins ULC bereitgestellt. Dort stehen viele kleine Tipps und Tricks sowie Dinge die man beachten sollte.
Musst du umbedingt rundum strahlen, oder kannst du dich auch in eine Richtung konzentieren ?
Du hastr eben nur 100mW und bei fast einem Kilometer wird das sicher kein leichtes Spiel. -
Klasse Vielen Dank !
Funktioniert wunderbar auf meiner DM600 PVR
Zur Ergänzung hab ich das ganze etwas bebildert

ACHTUNG:
Die .tar Datei so wie sie hochgeladen wurde kann nicht einfach in /tmp gezogen werden und mit der Fernbedienung installiert werden !!!Das hat zumindest bei mir nicht funktioniert.
Diese .tar Datei einfach mit z.B. Winrar eintpacken
Dann einfach den Totalcommander öffnen->mit der Box Verbinden und die werbezapper.cfg sowie die werbezapper.so in das Verzeichnis etc/tuxbox/plugins/->die Rechte auf 755 setzen ggf. Box Neu starten und über das Bluepanel auf Plugins (Tools)

Dann sollte der Werbezapper schon erscheinen:

Der Rest sollte klar sein

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Na super ! Jetzt dachte ich, ich könnte schauen wo sich Agnes wieder rumtreibt, weil sie nicht ans Handy geht...und dann sowas tztztz

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Ui, was Entavio zu meiner Werbung meint

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Mir persönlich gefällt der alte Syle auch besser. Zumindest weiß ich wo was ist und muss mich nicht an das neue gewöhnen
Ich stelle mich da immer etwas stur an 
Aber wie Gladiator schon sagte, es ist eben Geschmacksache

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LOL wie geil ! Ob die Geschichte wahr ist ?
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Hatten wir schonmal

Ist aber wirklich eine geile Seite

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[SIZE="6"]Hessische Polizei hat seit März eine Million Kfz-Kennzeichen gescannt Meldung vorlesen[/SIZE]
Im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Beschwerden gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien sind erste Zahlen zum Einsatz des Verfahrens in Hessen bekannt geworden. Die hessische Polizei hat demnach seit März eine Million Nummernschilder mit ihren neuen automatischen Kennzeichenlesegeräten gescannt. Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken soll dabei 300 Treffer ergeben haben, wie das hessische Innenministerium dem Nachrichtenmagazin Focus mitteilte. Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen. Als größeren Erfolg wertet das Innenministerium laut dem Bericht die Festnahme einer Einbrecher-Truppe.

Hessische Polizei hat seit März eine Million Kfz-Kennzeichen gescannt Meldung vorlesen
Im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Beschwerden gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien sind erste Zahlen zum Einsatz des Verfahrens in Hessen bekannt geworden. Die hessische Polizei hat demnach seit März eine Million Nummernschilder mit ihren neuen automatischen Kennzeichenlesegeräten gescannt. Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken soll dabei 300 Treffer ergeben haben, wie das hessische Innenministerium dem Nachrichtenmagazin Focus mitteilte. Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen. Als größeren Erfolg wertet das Innenministerium laut dem Bericht die Festnahme einer Einbrecher-Truppe.
AnzeigeKarlsruhe verhandelt am morgigen Dienstag über Klagen gegen das Kennzeichen-Scannen in Hessen und Schleswig-Holstein. Die dortigen Polizeigesetze erlauben den dauerhaften Einsatz automatischer Kennzeichenlesegeräte. Die Beschwerdeführer rügen unter anderem einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung ahnungsloser Fahrer. Sie bemängeln, dass der Abgleich der Nummernschilder mit derzeit rund 2,8 Millionen zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen ungezielt und ohne Anlass erfolge. Ein solches massenhaftes Stochern im Nebel behandele jeden Autofahrer wie einen potenziellen Straftäter und lege den Grundstein für einen immer umfangreicheren maschinellen Abgleich der Bevölkerung mit polizeilichen Datenbanken. Konkrete mit den Geräten erzielte Erfolge seien dagegen kaum zu vermelden. Vielmehr sei die Zahl gestohlener Kraftfahrzeuge, die einen Schwerpunkt auf den Fahndungslisten bilden, zwischen 1993 und 2006 auch ohne die spezielle Form der Rasterfahndung um 83 Prozent zurückgegangen. Im praktischen Einsatz seien zudem bis zu 40 Prozent der gemeldeten "Treffer" fehlerhaft.
Die Beschwerdeführer haben zudem kein Vertrauen, dass nicht doch schon in naher Zukunft die Bewegungsdaten aller Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet und Bewegungsprofile erstellt werden. Sie monieren auch, dass nur wenig Transparenz darüber besteht, wer in den polizeilichen Fahndungsdateien gespeichert ist. Allein durch die Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird nach Ansicht der Kläger "psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit zu beschränken". Erlaube man eine generelle, verdachtslose Kennzeichenüberwachung, dann würde der Überwachung der gesamten Bevölkerung durch permanenten Abgleich mit allein polizeilichen Fahndungsdateien der Weg eröffnet. Dieser könne sich dann etwa auch auf eine automatische Überprüfung aller Inhaber eingeschalteter Mobiltelefone, einer permanenten, kontaktlosen Fahndung anhand von RFID-Chips in mitgeführten Ausweispapieren oder einer generellen biometrischen Gesichtserkennung an jeder Straßenecke beziehen.
Hessen argumentiert dagegen, dass die Nummernschilder im Falle eines Nicht-Treffers nur für die Sekunden des Abgleichs gespeichert sind. Die Verteidigungsschrift (PDF-Datei) der schleswig-holsteinischen Regierung kommt pauschal zu dem Ergebnis, dass die Befugnis zum Scannen einen verfassungsrechtlich gerechtfertigten Eingriff ins Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung darstelle. Sie verstoße weder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gegen das Gebot der Normenklarheit und -bestimmtheit. Bayerns Polizei hat bereits eingeräumt, dass das automatische Kennzeichenlesesystem in einem besonderen Modus alle gescannten Nummernschilder für einen längeren Zeitraum speichern kann, zum Beispiel bei einer Ringalarmfahndung. Die bayerischen Fahnder soll allein zwischen Januar und Oktober 2006 rund 45 Millionen Kfz-Kennzeichen per Videoscan ausgelesen und überprüft haben. Dabei sei eine Trefferquote von drei Promille erzielt worden.
Neben den Klägern sieht auch der ADAC das Scannen weiter skeptisch. Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht des Automobilclubs, Michael Ludovisy, bezweifelt, "dass der Staat in solchem Maß Personen unter Generalverdacht stellen darf". Ihn stört besonders, dass die Kennzeichen heimlich gefilmt werden. Den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts soll im Vorfeld der Anhörung bereits besonders interessiert haben, ob auch Fahrer und Beifahrer auf den Fotos erkannt werden können, die von den Infrarotkameras geschossen werden. Die hessische Staatskanzlei sandte daraufhin zwei Originalaufnahmen nach Karlsruhe, auf denen Umrisse und Marke des Wagens erkennbar sind. Der Innenraum soll aber im Schatten liegen. Der Fahrer würde nicht identifiziert, wurde den Richtern beschwichtigend mitgeteilt.
Mindestens die Hälfte aller Innenminister lässt bereits Kennzeichen scannen oder hat die Voraussetzung dafür geschaffen: Dazu gehören neben den beklagten Ländern auch Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg will dafür 2008 das Polizeigesetz ändern. Die bereits eingesetzten Geräte sind in der Lage, pro Stunde mehrere tausend Fahrzeuge informationell abzugleichen. (Stefan Krempl) / (jk/c't)
Quelle: Heisse
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ZitatAlles anzeigenurz vor meinem Trip nach England machte mich mein Bruder auf ICQSim von United Mobile aufmerksam. Die Webseite versprach einiges: Prepaid, günstige SMS für 19 Cent, in vielen Ländern keine Roamingkosten, telefonieren ab 29 Cent (Tarifübersicht). Und das Beste: Mobiles Internet über GPRS für 33 Cent pro 333KB.
icqsim.png
Das Starterset kostet 15€, kommt mit 10€ Guthaben, wurde über Paypal bezahlt und lag wenige Tage später im Briefkasten. Die neue Telefonnummer beginnt mit +423, stammt aus Liechtenstein und lässt sich, nach einem kurzen Streifzug durch den deutschen Tarifdschungel, nur für zweistellige Centbeträge anrufen.
In England dann das erste Telefonat. Gewählt wird wie gewohnt, doch bevor sich die Verbindung aufbaut, wird man innerhalb weniger Sekunden vom Provider automatisch zurückgerufen und erst dann verbunden. Die Sprachqualität war immer gut. Der Test ging weiter, ich wollte ins Internet. Die neuen Zugangsdaten mussten im Mobiltelefon eingetragen werden, doch es kam keine Verbindung zustande. Erst als ich manuell ins Netz der britischen Vodafone gewechselt war, klappte es, wenn auch nicht immer regelmässig.
Schon am ersten Abend kam die Ernüchterung, denn mein Guthaben hatte sich stark dezimiert. Der Grund: United Mobile rechnet sehr grosszügig ab. Anrufe laufen mit der Taktung 60/60 (man zahlt für jede begonnene Minute), die kleinste Einheit bei einer Datenverbindung ist 333KB. Meine vielen fehlgeschlagenen Verbindungsversuche haben also jedesmal 33 Cent gekostet, aber auch für kurz Mails checken ist das nicht besonders günstig.
Nach vier Tagen unterwegs, drei geführten Telefonaten, einer verfassten SMS und fünf Datenverbindungen sind von den ursprünglichen zehn Euro noch ganze dreissig Cent übrig.
ICQSim ist an sich eine klasse Sache, die aber nicht glücklich macht. Wer von seinen Gesprächspartnern günstig angerufen werden möchte, sollte sich das etwas teurere Globalsim ansehen (man erhält eine britische Mobilfunknnummer). Wer im Ausland nur telefonieren will, der kann bei ICQSim zugreifen. Von mobilem Internet über ICQSim würde ich wegen der schlechten Abrechnung aber abraten.
