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  3. M.o.s.c

Beiträge von M.o.s.c

  • Kein Bootmenü ?

    • M.o.s.c
    • 30. Juli 2007 um 23:13

    Schieb in den flash ein CVS image sowas wie ein Scädelmeisterimage aus dem ulc.
    Wenn du das drin hast machste den Flaswizzard auf stellst ihn auf die ip der box ein, mountest den stick und installierst multiboot.
    Danach kannst du ein image deiner wahl auf den usb stick knallen.

    Gruß

  • Kein Bootmenü ?

    • M.o.s.c
    • 30. Juli 2007 um 21:18

    bootmanager des flashwizzard must du nur installieren. das fragt er dich sobald du ein image auf usb installieren willst.

    Gruß

  • Hallo mal!

    • M.o.s.c
    • 29. Juli 2007 um 03:01

    Hi razer Herzlich Willkommen.

    Gruß

  • Eine neue Farbe...

    • M.o.s.c
    • 28. Juli 2007 um 03:37

    Herzlichen Glühstrumpf auch von mir:D

    Gruß

  • Was soll man da noch sagen.

    • M.o.s.c
    • 27. Juli 2007 um 09:40

    Na dann hör mal auf den ton:D
    Das war ein Taxi und die habens Plattgemacht weil er Holz geklaut hat, das er ja scheinbar zum kochen braucht.

    So gerechtfertigt finde ich diese aktion nicht.
    Seine möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt zu bestreiten einfach Plattmachen.

    Gruß

  • Ich bin Bitclimber

    • M.o.s.c
    • 27. Juli 2007 um 09:31

    Nette Ausstattung:D Herzlich Willkommen an Board.

    Gruß

  • Aloha

    • M.o.s.c
    • 27. Juli 2007 um 09:30

    Herzlich Willkommen an Board.

    Gruß

  • Ermittlung des Anschlussinhabers Unzulässig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    • M.o.s.c
    • 27. Juli 2007 um 08:42

    Ich bin da ganz eurer Meinung, aber wie schon da steht es ist nur ein kleiner erfolg.

    Wir hoffen doch alle das unser Schäuble, und wie die doofen dort oben die wirklich keine Ahnung haben alle heißen, endlich begreifen WIR sind das Volk und nicht die 600 irgendwas.
    Irgendwer hat sie gewählt nur wer bloß?
    Aber unser Staat ist schon mehr DDR als uns lieb sein kann.
    Wir werden Überwacht so oder so, ob es schon so schlimm wie in den USA ist, wo man ja emails Telefonanrufe besuchte Webseiten und co schon von Hausaus mitprotokolliert und auf Schlüsselwörter absucht, ist, weiß leider keiner von uns wirklich genau.
    Der Deckmantel Terrorbekämpfung ist für mich nix andres als eine Fadenscheinige Ausrede von Leuten die genau dorthinwollen wo wir vor jahren dank dem Braunen A....... waren.
    Man kann nur eines sagen, ich sag es mit den Worten von Leuten die jeder kennt und kaum einer mag. :D
    ERWACHET, ERWACHET.

    WIR müssen etwas tun dagegen und wenn es Bürgerbegehren sind die wir dafür ins Leben rufen.

    So genug davon, mir wird bei manchen Gedanken wie es ist und werden soll ganz schlecht.

    Gruß

  • Sender

    • M.o.s.c
    • 26. Juli 2007 um 22:12

    Kabel im eimer, tuner im eimer, evtl image auf kabel eingestellt, falscher sat eingestellt??

    Gruß

  • Ermittlung des Anschlussinhabers Unzulässig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    • M.o.s.c
    • 26. Juli 2007 um 21:55

    Keiner ??:D:D:D:D:D:D

  • Ermittlung des Anschlussinhabers Unzulässig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    • M.o.s.c
    • 26. Juli 2007 um 21:04

    :D
    Es is ein hoffnungsschimmer den wir haben.

    Gruß

  • Ermittlung des Anschlussinhabers Unzulässig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    • M.o.s.c
    • 26. Juli 2007 um 20:47

    Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig


    Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen", erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht.
    Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH ermittelt wurden. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.
    Zunächst stellte das Gericht in seiner schriftlichen Begründung zum Beschluss klar, dass es sich bei den zu ermittelnden Daten des Anschlussinhabers um so genannte Verkehrsdaten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Deshalb müsse die Ermittlungsmaßnahme gemäß Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) richterlich angeordnet werden. Sodann beschäftigte es sich mit der Frage, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers gemessen an der Schwere des Tatvorwurfs sowie dem Grad des Tatverdachts verhältnismäßig ist. Dazu setzte es sich mit den Argumenten in der Strafanzeige auseinander.
    Diese laufen dem Gericht zufolge "aus Gründen der Logik" ins Leere. Die Kanzlei Rasch hatte wie in anderen Fällen auch eine Fraunhofer-Studie ins Feld geführt, nach der in den Jahren 2001 und 2002 jeweils über fünf Milliarden Musikdateien verbreitet worden seien. Das Gericht bestritt diese Zahlen nicht, erklärte aber, sie würden keinen "strafrechtlich relevanten Schaden" belegen. Im Gegenteil habe die Kanzlei in ihrer Anzeige lediglich einen Download vom Beschuldigten nachgewiesen, nämlich den von der proMedia zur Beweisführung getätigten.
    In der Begründung zweifelte das Gericht jene Argumentation an, die die Musikindustrie stets anführt. Im vorliegenden Fall sei ein vom Tauschbörsennutzer angebotenens Musikstück legal für weniger als einen Euro zu haben gewesen. Dies sei aber keinesfalls mit dem entgangenen Umsatz gleichzusetzen, denn es verhalte sich "hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde." Zur Bekräftigung führte auch das Gericht eine Studie an: Die Universität Harvard ermittelte demnach im Jahre 2004, dass der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entsteht, gegen Null tendiere.
    Auch den Vorwurf des Vorsatzes in der Strafanzeige zog das Amtsgericht in Zweifel. Es sei in einer US-amerikanischen Studie von 2006 überzeugend dargelegt, dass Clients zu fünf gängigen P2P-Netzwerken Programmkomponenten aufweisen, "die einen Zwangsupload zur Folge haben, ohne dass der jeweilige Nutzer, der im vorliegenden Fall als Täter anzusprechen wäre, dies erkennen könne". Außer im Falle eines Geständnisses sei folglich "der Nachweis, er sei nicht auf die teils verborgenen und schwer entdeckbaren Redistributionsprogrammteile hereingefallen, kaum zu führen".
    Schließlich ließ das Gericht auch die Vorgehensweise der Musikindustrie "in die Abwägung einfließen". Die Strafanzeigen haben demnach "ersichtlich den Zweck, den über die Ermittlungen festgestellten Anschlussinhaber später zivilrechtlich als Störer auf Unterlassung, weit überwiegend aber auf Zahlung hohen, meist unberechtigten Schadensersatzes in Anspruch zu nehmen". Ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Provider auf Offenlegung der Nutzerdaten stehe der Musikindustrie eben nicht zu. In dem sie "den Strafverfolgungsbehörden mehrere 10.000 Strafanzeigen beschert", strebe sie folglich Auskünfte an, die ihr "der Gesetzgeber bewusst versagt hat".
    Der Beschluss dürfte bundesweit bei den Staatsanwaltschaften auf großes Interesse stoßen. In Gesprächen mit Strafermittlern und Staatsanwälten erfuhr heise online immer wieder, dass die Behörden unter der Last von Massenstrafanzeigen der Rechteinhaber ächzen. "Da bleibt die Ermittlung schwerer Straftaten auf der Strecke, weil wir uns mit diesen Bagatellgeschichten herumschlagen müssen", beschwerte sich beispielsweise ein Staatsanwalt, der nicht genannt werden will. Unter der Hand war zu erfahren, dass mehrere Staatsanwälte versuchen werden, einen ähnlichen Beschluss ihres ortsansässigen Amtsgericht zu erwirken.

    Quelle: Heise Online

    Gruß

  • Kein Bootmenü ?

    • M.o.s.c
    • 26. Juli 2007 um 19:44

    Hast du denn multiboot installiert im flashimage???
    Wie hast du das image auf dem stick installiert??

    Sorry für die fragen aber manche installieren gemini am pc und denken es funzt:D

    Gruß

  • Humax Servicemanuals

    • M.o.s.c
    • 26. Juli 2007 um 16:54

    Service Manual for Humax F1, F1-CI, F1-VA, F1-VACI
    Klick

    Humax Service Manual for OAK Model Sat IRCI5400, CRCI 5500, CR 5510, Kabel CI 5100C, VA 5200C in eng
    Klick

    Gruß

  • Multicam und co zum selberbauen.

    • M.o.s.c
    • 26. Juli 2007 um 15:50

    Wer sich gerne ein multicam ne smartmouse oder auch nur ein bdm-interface selberbasteln möchte.

    Pläne im eagleformat, Keygen zum eagle16rc2 sprich der neuesten version, alles im ulc.
    Klick

    Gruß

  • Vorstellen

    • M.o.s.c
    • 26. Juli 2007 um 10:57

    Hi Herzlich Willkommen an Board.

    Gruß

  • Hi @ all

    • M.o.s.c
    • 26. Juli 2007 um 10:56

    Hi Herzlich Willkommen an Board.

    Gruß

  • Was soll man da noch sagen.

    • M.o.s.c
    • 26. Juli 2007 um 02:18

    Schaut euch das an und gebt eure meinungen.

    Achja auch auf das Perfekte Englisch lauschen.

    Ich kann über sowas leider nur mehr den Kopf schütteln.

    http://www.2xfun.de/view.php?file=5251#item

    Gruß

  • Irdeto: Wir warten nicht auf die Hacker

    • M.o.s.c
    • 25. Juli 2007 um 19:36

    Lasst mir doch wenigstens meine kleinen Rechtschreibfehler:D
    Schmerzmittel die man Raucht haben eben auswirkungen auf alles:D

    Gruß

  • Irdeto: Wir warten nicht auf die Hacker

    • M.o.s.c
    • 25. Juli 2007 um 15:30
    Zitat

    Irdeto: "Wir warten nicht auf die Hacker"

    Wir sind doch keine Hacker!!!!!!!!!!!!!
    Wir sind nur der Forschung sehr angetan und nahe:D

    Gruß

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