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  3. M.o.s.c

Beiträge von M.o.s.c

  • Rechtliche Situation bei Preisfehlern

    • M.o.s.c
    • 15. Januar 2010 um 17:32

    Vor wenigen Tagen war es mal wieder soweit. Es gibt DAS „Schnäppchen“ zum saugünstigen Preis, man bestellt und kurz drauf kommt die Mail, dass die Preisangabe leider falsch war. Aus der Bestellung wird nichts und geliefert wird auch nicht. Die Frage ist nur: Welches Recht steht Euch als Käufer zu? Habt Ihr eigentlich Anspruch darauf, dass schon bestellte Produkt zum falschen Schnäppchenpreis zu bekommen? Die Antwort ist leider etwas enttäuschend, aber nicht ganz einfach. Auch wenn ich mich notgedrungener Weise selber schon sehr ausführlich mit dem Thema beschäftigt habe, habe ich lieber noch einen Anwalt dazu befragt. Christian Solmecke ist ziemlich fit im Onlinerecht und hat das mal für uns zusammengefasst.
    [INDENT]Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes – invitatio ad offerendum
    Zuerst geht es also darum, wie der Kaufvertrag zustande gekommen ist: Ein Vertrag kommt nämlich grundsätzlich nur durch die Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen zustande. Angebot und Annahme nennt man das. Nichts anderes gilt auch bei Kaufverträgen in Onlineshops. Interessant ist aber, wer das Angebot abgibt und wer es annimmt.
    Logisch wäre, dass der Onlineshop, z.B. Amazon, durch das Anbieten der Ware ein Angebot abgibt, dass Ihr als Kunde nur annehmen müsst. Dann wäre die Sache klar: Der Onlineshop hat die Ware zu einem bestimmten Preis angeboten, Ihr habt das Angebot angenommen und somit also einen Anspruch auf Lieferung.
    Das Dumme ist nur: So einfach ist es nicht. In der Regel stellen die „Angebote“ in den Onlineshops nur eine „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ dar. Also nicht der Onlinehändler gibt das Angebot ab, sondern bittet Euch als Kunden das zu tun. Diese Konstruktion wird „invitatio ad offerendum“ genannt. So funktioniert das, rein rechtlich, übrigens auch im Supermarkt. Ihr geht mit der Ware zur Kasse und gebt dort das Angebot ab, die Packung Gummibärchen für 1,39 Euro zu kaufen. Theoretisch entscheidet dann die Kassiererin, ob sie Euer Angebot annimmt und Euch die Ware verkaufen will oder nicht.
    Bei Bestellungen im Internet gibt also der Kunde das Angebot ab, der Händler nimmt es an – oder eben auch nicht. Die Annahme durch den Händler erfolgt in der Regel erst durch den Versand der Ware. Zwar bekommt man oft sofort nach der Bestellung eine (meistens automatische) Bestätigungsmail, dass die Bestellung eingegangen ist. Allerdings stellt das noch keine Annahme des Angebots dar. Bei einer falschen Preisangabe wird der Onlinehändler das Produkt also eher nicht verschicken, hat damit Euer Angebot zum Kauf nicht angenommen und ein Kaufvertrag kommt nicht zustande. Ihr als Kunde habt in dem Fall auch keinen Anspruch, dass Euch die Ware geliefert werden muss.
    Eine Ausnahme gilt nur, wenn die „Annahme des Angebotes“ ausdrücklich bestätigt wird, also nicht nur eine „Bestätigung des Eingangs der Bestellung“ verschickt wird. Man sollte also genau auf die Formulierung der Bestätigungsmail achten.
    Der Onlinehändler hat allerdings unter bestimmten Voraussetzungen selbst dann noch die Möglichkeit, den geschlossenen Kaufvertrag anzufechten. Das ermöglicht § 119 BGB.
    Hat sich der Händler zum Beispiel verschrieben, vertippt oder der falsche Preis ist durch eine fehlerhafte Software entstanden, kann er den mit Euch geschlossenen Vertrag wegen eines „Erklärungsirrtums“ anfechten.
    Eine Anfechtung muss jedoch „unverzüglich“ und ohne „schuldhaftes Zögern“ erfolgen. Hier kommt dann das Juristendeutsch zum Tragen: Was nämlich unter „unverzüglich“ zu verstehen ist, kommt auf den Einzelfall an und kann nicht generell gesagt werden. Ein Anfechtung drei Wochen nach Vertragsschluss dürfte aber nicht mehr unverzüglich sein – entschieden wird das aber jedes Mal in einem eigenen Verfahren.
    Angenommen der Händler ist mit seiner Vertragsanfechtung erfolgreich, trifft ihn trotzdem eine Schadensersatzpflicht. Es wird davon ausgegangen, dass Ihr auf den Vertrag vertraut habt. Der Händler hat Euer Vertrauen zerstört und muss dafür gerade stehen. Juristisch nennt sich das „Vertrauensschaden“. Müsst Ihr also das Produkt bei einem anderen Händler zum teureren Preis kaufen, haftet der Anfechtende Händler für die Differenz zum falsch ausgezeichneten Preis.
    Aber auch hier wieder ein wichtiger Zusatz: Wenn Ihr als Kunde den Grund der Anfechtbarkeit kanntet oder fahrlässig nicht kanntet, gibt’s auch keinen Schadenersatz. Auf Deutsch heißt das: wenn der Preis ganz offensichtlich zu niedrig ist, wie zum Beispiel ein 47″ Flachbildfernseher für 200€, habt Ihr auch keinen Anspruch darauf. Wie immer kommt es aber auch hier auf den jeweiligen Einzelfall an.
    Ebay
    Bei Auktionsplattformen wie eBay läuft das übrigens noch mal ganz anders: Hier ist die Situation des Vertragsschlusses genau andersrum. Der „Versteigerer“ gibt das generelle Angebot ab, die Ware zum Zeitpunkt des Auktionsendes an den Höchstbietenden zu verkaufen. Der „Ersteigerer“ nimmt also durch die Abgabe seines Gebotes das Vertragsangebot des „Versteigerers“ an. Mit Auktionsende wird der Kaufvertrag dann automatisch geschlossen. Dies gilt bei eBay übrigens auch für Sofortkauf Angebote. In der Regel hat der „Versteigerer“ bei eBay also kein Anfechtungsrecht, aus welchen Gründen auch immer. Der oben angesprochene Anfechtungsgrund, wie vertippen oder verschreiben, dürfte in diesen Fällen nicht vorliegen.
    [/INDENT] Das berühmte Gegenbeispiel – Quelle liefert LCD-TV für 199€
    Immer wieder wird von Usern das Beispiel vom Quelle herangezogen. In 2007 bot der Versandhändler nämlich versehentlicherweise einen LCD-TV für 199€ statt 1999€ an. Als damals die Quelle Aktion “Preise wie zu DM-Zeiten” war, habe ich es mir nicht nehmen lassen auch nochmal den Anwalt, der die Kunden vertreten hatte, anzurufen und nochmal mit ihm über die Situation zu reden. Der Grund warum Quelle nämlich letztendlich doch liefern musste, ist nämlich recht leicht verständlich. Insgesamt hat nur eine kleine Anzahl von 10-20 Kunden bestellt, bevor der Preisfehler von Quelle entdeckt und auch entfernt wurde. Eine Dame hatte sich um eine Kommastelle vertippt. Die Kunden erhielten nach der automatisierten Bestätigungsmail allerdings nicht unverzüglich eine Stornierungsmail, obwohl der Fehler bekannt war, sondern nach etwa 1 Woche bekamen die Kunden eine Zahlungsaufforderung. Es wurde so argumentiert, dass der Kunde durch diese deutlich verzögerte Zahlungsaufforderung der Händler das Angebot geprüft und angenommen hat. Eine Stornomail gab es dann erst nach über 14 Tagen, was Quelle letztendlich dann auch zum Verhängnis wurde.


    Quelle Mydealz

  • “Animal Planet HD” bald auch in Deutschland?

    • M.o.s.c
    • 15. Januar 2010 um 17:21

    Hund zulegen und gut erziehen:D

    Meine Frau vermisst es auch.

  • Welches Betriebssystem nutzt ihr?

    • M.o.s.c
    • 12. Januar 2010 um 17:17

    hab mal google chrome geklickt grins:D damit da mal ne stimme steht :D

  • Endlich:YouTube Videos ganz ohne Streaming PC genießen

    • M.o.s.c
    • 6. Januar 2010 um 15:59

    kleine info funzt auch auf der dm800 und das seit letztem jahr.

  • nokia 5800

    • M.o.s.c
    • 1. Januar 2010 um 12:15

    Mein Nokia 5800 hat das problem dass das Display nur noch nach lust und laune funktioniert, sprich es bleibt komplett dunkel.

    Weiß einer was es sein kann?? wenn nicht schick ichs eben gleich ein.

    Gruß und Dank

  • ZebraDem 2009, ein Jahr in Bildern.....

    • M.o.s.c
    • 26. Dezember 2009 um 12:45

    Hab da nen kleines problem.

    ich kann bei allen danke drücken, nur bei dir wrussi leider nicht.

    Gruß siehe foto

    hm irgendwer hat was gebastelt nu gings nach dem 6ten mal laden des threads.

  • ZebraDem 2009, ein Jahr in Bildern.....

    • M.o.s.c
    • 24. Dezember 2009 um 14:42

    Ihr habt doch dieses mal wieder alles übertroffen.

    Ich gestehe allerdings:D ich bin froh dieses Jahr nicht so oft online gewesen zu sein.

    Wer weis wies dann wieder aussehen würde.

    Gruß und viele screens für 2010.

  • NewNigma v2.82 für DM800, DM7025 & DM8000 im ULC

    • M.o.s.c
    • 7. Dezember 2009 um 22:45

    genau spinners und die 0 zu 1 slider usw. ich schaffs nich heute nochmal das image zu flashen und co da musste warten allerdings hab ich hier das komplette zeugs fürs skin aus dem infinity, was eben nich irgendwo versteckt war oder ist. weil mir das skin ab dem einschalten gefallen hat hab ich das gleich gesichert:D.

  • NewNigma v2.82 für DM800, DM7025 & DM8000 im ULC

    • M.o.s.c
    • 7. Dezember 2009 um 22:27

    die netten buttons ala iphone und co grins:D zum beispiel, mehr is mir da nich aufgefallen, da eh nur ne halbe stunde zeit bleibt bei dem image. ich red jetzt aber nur vom skin:D

    ich hab schon sehr bewusst newnigma drauf, auch wenns onlineupdate nich funzt und sich die box immer aufhängt.

    Gruß

  • NewNigma v2.82 für DM800, DM7025 & DM8000 im ULC

    • M.o.s.c
    • 7. Dezember 2009 um 13:31
    Zitat von Jack_Herer;317591

    die skins hören sich klasse an, benutze selber gemini e2 mit dem rudream infinity hd skin.


    Der skin kommt aber nicht auf den original infinity skin ran.
    es fehlen ein paar nette gimmicks in dem mod aber er is nett anzusehen.

  • Receiver-Seriennummern-Generator

    • M.o.s.c
    • 4. Dezember 2009 um 23:48

    Tja ich Danke mal Gorcon für dieses nette tool.
    Es gibt ja doch hin und wieder mal Probleme bei der Abobestellung.

    Hiermit lässt sich das lösen.


    http://ulc.zebradem.com//filemanager.p…re%20-%20Tools&

    Gruß

  • Humax zufrieden mit Verkauf von HD-Fox-Receivern

    • M.o.s.c
    • 4. Dezember 2009 um 20:59

    Hm Grosses Raster durch das diese karten passen lol, ich platz gleich vor lachen.
    2 fakenummern 2 karten.
    nu sitz ich hier und brauchs nimmer.

    naja der winter is da.

  • Hilfe Kernel daten alles fehlt auf der Box.

    • M.o.s.c
    • 3. Dezember 2009 um 00:55

    Dem Log zufolge würde ich ein Netzwerkproblem vermuten.

    FireWall/Virenscanner/mediasensing oder die Geschwindigkeit der Netzwerkarteauf 10mbit halfduplex stellen.

    seh grad err is serial:D bist sicher du hast nen nullmodem ?

  • ich werd kommen &

    • M.o.s.c
    • 2. Dezember 2009 um 04:42

    sunny man merkt du bist ne frau mit wenigen heissen erfahrungen:D
    hihi denk nach grins

  • Die dümmsten Passwörter

    • M.o.s.c
    • 2. Dezember 2009 um 04:06

    deshalb stehts doch in anführungszeichen.

  • Welcher HD Sat Receiver ist der richtige?!

    • M.o.s.c
    • 29. November 2009 um 17:04
    Zitat von Oschy;315792

    DM 800 ist ne Gute Wahl..
    DVD mit der 800er ist doch kein Problem.. hab auch eins Drann..
    nur mit DivX und Xvid hat sie Probleme...
    daher steht der DVD-Player immernoch im Wohnzimmer..


    cu Oschy

    welches dvd laufwerk hast du zum laufen bekommen?? ich hab jetzt 5 durch 4 sind slim und eins is das xbox hd laufwerk extern und nix geht keines von denen.

    Gruß

  • Frau lolly ist angekommen

    • M.o.s.c
    • 26. November 2009 um 14:57

    Hallo Frau Lolly nu auch hier drin Willkommen, Telefonisch kennen wir uns ja schon.

    Aber legt euch mal nen andres hobby zu :D 4 Kinder grins:D

    Lach und Gruß

  • Rache ist süss !!

    • M.o.s.c
    • 15. November 2009 um 14:33

    Rache ist süss !!

    Ein 12-jähriger Junge geht durchs Rotlichtviertel. An einer Leine schleift er einen toten Frosch mit sich. Er geht in eine Bar und sagt zur Chefin: "Ich will mit einem deiner Mädchen Sex haben. Ich weiß, dass ich noch zu jung bin, aber ich habe viel Geld." Daraufhin fragt die Frau: "Welches Madchen willst du? Such dir eine aus."

    Da sagt der Kleine: "Ich will eine mit einer scheußlichen Geschlechtskrankheit." Die Bordellmutter geht nur ungern darauf ein, aber der Junge hat ziemlich viel Geld bei sich, und so gibt sie schließlich nach: "Dann musst du's mit Nancy tun."

    Der Junge beeilt sich aufs Zimmer von Nancy, wo er Sex mit ihr hat. Nach einer halben Stunde geht er weg. Er schleift noch immer den Frosch hinter sich her.

    Da kann die Bordellchefin ihre Neugier nicht mehr bezwingen und fragt den Kleinen, warum er gerade eine mit einer schrecklichen Krankheit wollte.

    Darauf antwortet der Junge: "Schau, wenn ich jetzt nach Hause komme, bin ich alleine mit der Babysitterin. Ich weiß, dass sie auf kleine Buben steht, also wird sie Sex mit mir haben wollen. Auf diese Art bekommt sie eine scheußliche Krankheit von mir. Wenn mein Vater sie heute Abend nach Hause bringt, wird er sie auf dem Rücksitz vom Auto sicher vögeln. Ich kenne ihn. Und wenn er dann nach Hause kommt, wird er auch noch meine Mutter packen. Und morgen wird meine Mutter, ich kenne sie, mit dem Milchbauern auf der Kuchentafel schnackseln...

    Und das ist der Scheißkerl, der meinen Frosch Überfahren hat.

  • fehler

    • M.o.s.c
    • 12. November 2009 um 02:16

    und wann bekommt das board wieder angenehme ladezeiten ??? und wann bekommen wir die alte sb wieder?

  • fehler

    • M.o.s.c
    • 11. November 2009 um 23:52

    bitte auch gleich die boardspeed ansehen und die sb:D

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