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Herzlich Willkommen....
Wie ist das denn zu verstehen ? > Der neue Alte ![]()
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Das Porto wird teurer
Ab dem 1. Januar gibt es zahlreiche Änderungen für die Bundesbürger. So hat die deutsche Post das Porto für Standardbriefe erhöht. Der Versand für einen Brief bis 20 Gramm kostet nun 58 Cent. Alte Briefmarken können weiterhin genutzt werden. Auf den Umschlag muss dann aber zusätzlich eine Drei-Cent-Marke geklebt werden
Die Praxisgebühr ist abgeschafft
Die Zehn-Euro-Gebühr für Arztbesuche pro Quartal fällt weg. Die Erwartung, die Gebühr könne die Zahl der Arztbesuche reduzieren, erfüllte sich nicht. Die Krankenkassen erhalten für den Ausfall von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds einen Ausgleich
Die Rundfunkgebühr wird zur Haushaltsabgabe
Die Rundfunkgebühr wird komplett nach dem Prinzip "Eine Wohnung, ein Beitrag" umgestellt. Die Zahl der Fernseh- und Radiogeräte oder die Zahl der Mitbewohner spielt keine Rolle mehr. Die Rundfunkabgabe von - wie bisher - 17,98 Euro im Monat entfällt also gleichermaßen auf Singles, Großfamilien oder eine WG
Mehr Geld für Minijobber
Die Verdienstobergrenze für Minijobber steigt um 50 auf 450 Euro. Wer eine solch geringfügig entlohnte Beschäftigung 2013 erstmals annimmt, muss Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Betroffene können sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Der Pflege-Beitrag steigt
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, können im Gegenzug außer den heute möglichen maximal 200 Euro für Betreuung nun Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen
Der Renten-Beitrag sinkt
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 1995. Damit werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils mehr als drei Milliarden Euro jährlich entlastet. Ein Durchschnittsverdiener mit 2600 Euro brutto im Monat zahlt damit etwa neun Euro weniger als bisher in die Rentenkasse ein.
Unisex-Tarife bei Versicherungen
Obwohl das Gesetz Mitte Dezember an der letzten parlamentarischen Hürde, am Bundesrat, hängenblieb, sollen vom 21. Dezember an nur noch sogenannte Unisex-Tarife angeboten werden. Männer müssen bei der Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge, Frauen bei Risikoversicherungen mehr bezahlen. Bisher differenzierten die Versicherer bei diesen Tarifen nach dem Geschlecht.
Elektronische Lohnsteuerkarte kommt mit Verspätung
Die Finanzämter haben die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte bereits zweimal verschoben. Auch jetzt kommt sie nicht wie zuletzt geplant zum Januar 2013, sondern etappenweise. Arbeitgeber haben das gesamte kommende Jahr Zeit, die Lohnabrechnung auf das neue Verfahren umzustellen.
Fernbusse bekommen freie Fahrt
Als neue Konkurrenz zu Zügen, Autos und Billigfliegern bekommen innerdeutsche Fernlinienbusse freie Fahrt. Mit Rücksicht auf den vom Steuerzahler subventionierten Öffentlichen Nahverkehr dürfen die Fernbusse aber nur Haltepunkte im Abstand von mindestens 50 Kilometern anfahren
Quelle: WEB.DE - E-Mail-Adresse kostenlos, FreeMail, Nachrichten & Services
edit:
Das wichtigste hätte ich bald vergessen
Es ändert sich die letzte Ziffer in der Jahreszahl 201x von 2 auf 3 ![]()

Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland vom 1. Januar 2013 an 17,98 Euro im Monat Rundfunkbeitrag zahlen. Es gibt für viele Bürger aber auch in Zukunft Ausnahmen.
Mitbewohner und weitere Familienmitglieder
Wenn in einem Haushalt einer der Bewohner die Rundfunkabgabe zahlt, brauchen die übrigen nichts zu berappen.
Empfänger von Sozialleistungen
Empfänger von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Grundsicherung, Pflegegeld, Sozialhilfe oder von Leistungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden bei Vorlage entsprechender Nachweise vom Rundfunkbeitrag ausgenommen. Junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen und nicht bei den Eltern leben, müssen auch nicht zahlen.
Behinderte Menschen
Blinde und Gehörlose sind nicht mehr generell befreit. Im Gegenzug wollen die Öffentlich-Rechtlichen ihnen mehr Service anbieten, also mehr Untertitel und Hörfilme. Nur taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe müssen auch künftig nicht zahlen. Leute, die gehörlos sind oder eine schwere Sehbehinderung (mindestens 60 Prozent) haben, bekommen immerhin Ermäßigung. Sie zahlen 5,99 Euro pro Monat. Der Rabatt gilt auch für Menschen, deren Grad einer Behinderung mindestens 80 Prozent beträgt. Entscheidend für den Rabatt ist der Vermerk "RF" im Schwerbehindertenausweis.
Härtefälle
Wer keine Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte haarscharf die Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags, also 17,98 Euro, ist.
Das führende Portal für digitale Medien und Entertainment - DIGITALFERNSEHEN.de

Nachdem das Bundeskartellamt RTL und ProSiebenSat.1 dazu verpflichtet hat, die Grundverschlüsselung ihrer Free-TV-Programme in Standard-Auflösung aufzuheben, wird diese jedoch bis auf weiteres in den digitalen Netzen von Kabel Deutschland erhalten bleiben, wie das Unternehmen gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de mitteilte.
Nachdem das Bundeskartellamt den privaten Senderveranstaltern RTL und ProSiebenSat.1 mit einem Urteil vom heutigen Freitag (28. Dezember 2012) die Grundverschlüsselung der SD-Versionen ihrer Free-TV-Programme für den Zeitraum von zehn Jahren untersagt hat, bleibt zunächst weiter fraglich, ob und wann eine unverschlüsselte Ausstrahlung der betreffenden Sender in den digitalen Kabelnetzen von Kabel Deutschland erfolgen wird. Auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de teilte der Netzbetreiber in einer Stellungnahme mit, dass man zunächst innerhalb einer Frist von einem Monat prüfen werde, ob man gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen werde.
Bislang könne man bei Kabel Deutschland zudem noch nicht abschätzen, ob und ab welchem Zeitpunkt eine unverschlüsselte Verbreitung der digitalen SD-Programme von ProSiebenSat.1 und der RTL-Gruppe erfolgen muss. Es sei an den Senderveranstaltern, hier in einem ersten Schritt auf die KDG zuzugehen. Da ein solcher Schritt jedoch zum Zeitpunkt noch nicht erfolgt sei, werde sich an der Grundverschlüsselung der digitalen Programme beider Sendergruppen bis auf weiteres nichts ändern.
Damit ist klar, dass anders als in den digitalen Netzen von Unitymedia, die Grundverschlüsselung in den KDG-Netzen wohl nicht im kommenden Januar fallen wird. Im Falle von Unitymedia hängt die Aufhebung der Grundverschlüsselung jedoch nicht mit der aktuellen Entscheidung des Bundeskartellamts zusammen, sondern geht zurück auf Auflagen, die die Kartellbehörde dem Netzbetreiber im Zuge der Fusion mit Kabel BW im Sommer 2012 gemacht hatte. Eine Grundverschlüsselung besteht ab Januar noch in den digitalen Kabelnetzen von Kabel Deutschland, Tele Columbus und Primacom.
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Zitat
Gibt es auch eine Datenbank hier im Forum?
Schau mal auf der Forum Seite da befindet sich ein roit markierter link "ULC"
Dies hier hilft dabei https://www.zebradem.com/31084-ulc-anle…gistrierung-usw
Zu dem Rest sollte das helfen : - ZebraDem - Das Board mit Freiheiten
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Falls es noch keinem aufgefallen ist sollte mal dazu erwähnt werden
das es in dem Artikel um die Aktion vom JULI handelt >> https://www.zebradem.com/65210-schlag-g…d-sharing-szene
Zitat
Im [color="#FFFF00"]Juli [/color]machte die Aushebung eines riesigen Cardsharing-Rings in Niedersachsen Schlagzeilen.
Zitat
hebelten am [color="#FFFF00"]19. Juli [/color]einen Bundesweit agierenden Cardsharing-Ring aus.
Die Anzahl der Beamten ist wohl aufgefallen das Datum anscheinend nicht ![]()
30.12.2012, 11:49 Uhr

Drückermethoden, Drohbriefe, Überwachung: Das Image der GEZ könnte besser sein. Nun soll es das 2013 mit dem neuen Rundfunkbeitrag auch werden: Neuer Name, neue Freundlichkeit - und keine Hausbesuche mehr?
2013 muss für Deutschland ein tolles Jahr werden, glaubt man dem schwärmenden Hans Färber. Einfacher, freundlicher und vor allem gerechter soll es zugehen, zumindest für all jene, die mit ihrem Geld den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren, sagt der 60-Jährige. Bis zum Ende des Jahres ist Färber noch Vorsitzender des Verwaltungsrats der Gebühreneinzugszentrale, berüchtigt als GEZ - die Organisation also, die für ARD, ZDF und Deutschlandradio die Rundfunkgebühren einzieht.
Doch zum neuen Jahr dann ändert sich alles - und irgendwie auch nichts: Die Deutschen zahlen nicht mehr Rundfunkgebühren je nach Empfangsgerät, sondern den Rundfunkbeitrag, der pauschal pro Wohnung berechnet wird. Und Hans Färber führt dann nicht mehr Aufsicht über die GEZ, sondern über den sogenannten Beitragsservice. Alter Wein in neuen Schläuchen? Natürlich nicht, findet Färber.
"Seit anderthalb Jahren arbeiten wir auf Hochtouren an der Umsetzung" dieses ehrgeizigen Projekts, sagt er. Ehrgeizig deshalb, weil Färber mit einer Charme-Offensive das alte Inkasso-Image der GEZ ablegen will. Es gehe um "eine neue Tonalität" gegenüber den zukünftigen Beitragszahlern, der neue Apparat solle nicht mehr so bedrohlich wirken.
Daher werde der Ton der Anschreiben überarbeitet, Mitarbeiter würden "intensiv geschult" - und: "Kontrollen an der Wohnungstür wird es in Zukunft nicht mehr geben." Stattdessen füllt der Beitragsservices zum Start des neuen Systems seine Register direkt beim Staat auf: "68,2 Millionen Datensätze der Einwohnermeldeämter werden bis Ende 2014 mit unserem Bestand abgeglichen." Bisher erhielt die GEZ nur Auskunft, wenn jemand aus ihrer Datenbank sich ummeldete. Die Lücken sollten die Kontroll-Klingler an den Haustüren füllen.
Das neue System der Rundfunkbeiträge, die pauschal pro Wohnung erhoben werden, soll nun alles einfacher machen - und billiger. Nach Abschluss der Reform Ende 2016 will Färber den Beitragsservice mit 20 Prozent weniger Geld betreiben als die alte GEZ. Außerdem plant er mit 930 statt bisher 1070 Mitarbeitern.
Doch bis zum Abschluss der Umstellung ist es noch ein weiter Weg und ein noch größerer Aufwand. Daher hat die GEZ für die Reform 250 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt - vorübergehend, wie Färber betont. 80 Millionen Euro kostet die Reform insgesamt, etwa halb so viel wie die Kosten für ein Jahr Gebühreneinzug.
Diesen Kosten stehen rund 7,5 Milliarden Euro Gebühren gegenüber, die die GEZ 2011 eingesammelt hat. Mit dem neuen System soll dieses Niveau gehalten werden, plant Färber. Es sei jedoch keinesfalls so, dass das neue Modell viel mehr Geld in die Kassen der Rundfunkanstalten spülen werde: "Unser Ziel sind stabile Einnahmen."
Ende November bestand bereits die Technik für das neue System die ersten Tests. Nun muss ab dem Neuen Jahr nur noch das Menschliche zwischen Beitragsservice und -zahlern funktionieren. Zumindest eine Verbesserung der Kontaktaufnahme tut not - oder, um mit Hans Färber zu sprechen: "Es ist nicht immer alles so gelaufen wie gewünscht."
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27.12.2012, 10:00 Uhr

Der Streit um die Einspeiseentgelte geht in seine heiße Phase über. Während die ARD bereits zu Alternativen wie Satellit rät, versuchen die Kabelnetzbetreiber ihren Standpunkt vor Gericht durchzusetzen. Einigkeit besteht nur in einem Punkt: die Verbraucher sollen nicht leiden. Aber wie?
Der Countdown im Streit um die künftige Zahlung von Einspeiseentgelten läuft: In wenigen Tagen laufen die aktuellen Verträge der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit den großen Kabelnetzbetreibern aus. Ab dem 1. Januar wollen ARD und ZDF definitiv nicht länger an diesem "historisch überholten" Modell festhalten, wie ZDF-Intendant Thomas Bellut die von Unitymedia Kabel BW und Kabel Deutschland veranschlagten Gebühren nannte. Immerhin kassierten die Anbieter auf diese Weise doppelt ab. Daher haben die Öffentlich-Rechtlichen im Juni ihre laufenden Verträge gekündigt und so den bereits schwelenden Brand vollends entfacht. Denn die Kabelanbieter wollen den damit einhergehenden Verlust von etwa 60 Millionen Euro im Jahr, die ARD und ZDF als Entgelte zahlen, nicht hinnehmen.
Dreh- und Angelpunkt beider Argumentationen sind die sogenannten Must-Carry-Regeln, nach denen die Kabelanbieter verpflichtet sind, die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu verbreiten. Der große Streitpunkt ist dabei das Geld: Während ARD und ZDF davon ausgehen, dass die Kabelnetzbetreiber auch ohne Entgelte dazu verpflichtet sind, die Sender zu verbreiten, beharren die Anbieter darauf, dass nirgendwo geschrieben stehe, dass dies kostenlos erfolgen müsse. Kabel Deutschland brachte diesen Sachverhalt auf die kurze Formel "must carry = must pay".
Die KDG ging Ende Juli schließlich in die Offensive und reichte Klage gegen ARD und ZDF ein. Grundlage für die von Kabel Deutschland vertretene Haltung ist ein im Auftrag des Kabelnetzbetreibers erstelltes Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass ARD und ZDF weiterhin dazu verpflichtet seien, die Gebühren zu zahlen. Denn da die gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten eine flächendeckende Verbreitung ihrer Programme gewährleisten müssen und die Kabeleinspeisung dafür ein wesentlicher Bestandteil ist, "sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verfassungsrechtlich derzeit zur Kabeleinspeisung verpflichtet", wie es in dem Dokument hieß. Zudem drohte die KDG damit, öffentlich-rechtliche Sender auszuspeisen, sollte es zu keinem neuen Vertrag mit ARD und ZDF kommen.
Die Öffentlich-Rechtlichen zeigten sich wenig beeindruckt: "Die KDG weiß genau, dass sie rundfunkrechtlich verpflichtet ist, die Programme des ZDF, einschließlich der Partner- und der Digitalkanäle zu verbreiten", sagte ZDF-Sprecher Alexander Stock im Juli gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de. Im Dezember klang der Tenor ähnlich: MDR-Intendantin Karola Wille sagte, dass Niemand schwarze Bildschirme befürchten müsse - falls doch rät sie den Betroffenen, sich über Alternativen wie Satellit, IPTV oder Internet zu informieren. Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz legte den Kabel-Kunden bereits einen Wechsel nahe, denn sie sind es am Ende, die von dem Streit und seinen eventuellen Konsequenzen betroffen sind.
Dabei wollen alle Beteiligten nach eigenen Aussagen genau das vermeiden. Karola Wille rief erst Anfang Dezember dazu auf, den Streit nicht auf dem Rücken der Kabel-Kunden auszutragen. Auch Unitymedia Kabel BW bekräftigte diese Absicht, zumal der Anbieter ohnehin von vornherein auf Gespräche setzte und zumindest bisher keine Reduzierung des öffentlich-rechtlichen Angebots angekündigt hat. Klage wurde mittlerweile aber doch eingereicht.
Kabel Deutschland fährt zwar bisher den aggressivsten Kurs, hat aber ebenfalls "kein Interesse, den Vorstoß von ARD und ZDF, ab 2013 keine Einspeiseentgelte mehr zu zahlen, zu Lasten unserer Kunden auszutragen", wie Sprecher Marco Gassen vor wenigen Tagen gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte. Man sei nach wie vor an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, sollte eine solche aber nicht zu Stande kommen, sehe man sich gezwungen, das Leistungsspektrum für die öffentlich-rechtlichen Sender zu überprüfen, so Gassen weiter.
Die Frage, die sich Kabel-Kunden trotz aller versicherten Absichten aber dennoch stellen, ist klar: Was passiert am 1. Januar? Bleibt der Bildschirm auf einigen Sendern schwarz, wie von Kabel Deutschland angedroht? Eine Einigung im Kabelstreit ist bisher nicht in Sicht, auch wenn solche Entscheidungen traditionsgemäß erst am letzten Tag (31. Dezember) getroffen werden. Branchenexperten gehen derzeit von zwei verschiedenen Szenarien aus: Das Wahrscheinlichere sieht vor, dass ein gesetzlich vorgeschriebenes Grundangebot - basierend auf den Must-Carry-Regeln - kostenlos verbreitet wird, während für Zusatzprogramme wie die Digitalkanäle oder auch die HD-Sender weiter gezahlt wird.
Im zweiten Szenario würden alle Programme, die nicht zu den gesetzlich Vorgeschriebenen zählen, wegfallen. Betroffen wäre davon vor allem das analoge Kabel, denn laut Gesetz müssen nur mindestens sieben Programme darüber verbreitet werden. Digital sind alle 22 Sender von ARD und ZDF Pflicht, daher haben Kabel-Kunden mit einem digitalen Anschluss kaum Grund zur Sorge. Im allerschlimmsten Fall könnten die Anbieter die Endkundentarife erhöhen, ein Schritt, vor dem die KDG bereits gewarnt hat.
Dennoch steigt die Spannung, was ab dem 1. Januar passieren wird. Von gerichtlicher Seite wird kaum mit einer zeitnahen Entscheidung zu rechnen sein. Die Prozesse haben erst begonnen, im Fall Kabel Deutschland gegen den RBB soll erst am 14. März ein Urteil fallen. Die KDG machte bereits klar, dass man auch mit unterschiedlichen Urteilen leben und dann individuell mit angepassten Einspeiseentgelten reagieren könne. So lang die Verfahren laufen, ist allerdings auch schwerlich mit einer Einigung zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den Kabelanbietern zu rechnen. Immerhin hoffen sicherlich beide Parteien, als Sieger aus dem Gericht hervorzugehen.
Sollten dies ARD und ZDF sein, haben die Privatsender bereits angekündigt, eine Ungleichbehandlung bei der Kabeleinspeisung nicht hinnehmen zu wollen. Da diese sich jedoch nicht auf die Must-Carry-Regeln stützen können, wären dann wohl wieder die Gerichte gefragt, denn sowohl Kabel Deutschland als auch Unitymedia Kabel BW werden nicht freiwillig auch noch auf die Millionen der Privaten verzichten.
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[SIZE="6"]Hallo [color="Red"]ursus2612[/color] [color="Red"]ich [/color] [color="DeepSkyBlue"]gratuliere [/color] [color="YellowGreen"]Dir zum [/color] [color="DarkOrchid"]Geburtstag[/color][/SIZE]
[SIZE="5"][color="Lime"] wünsche dir [color="Red"]ursus2612[/color] alles alles gute viel Glück und viel Gesundheit
Mögen all deine Wünsche in Erfüllung gehen
Lass es krachen und feier schön
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Steve1974 (38)
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