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Beiträge von Reppo

  • Alternative zum Mac App Store: HackStore geht online

    • Reppo
    • 26. April 2012 um 04:13

    Hackstore ist doch albern, die Apps kosten doch kein Vermögen...

  • Erster Bericht zur VIP Box

    • Reppo
    • 25. April 2012 um 13:36

    Seit letzter Woche konnten wir die neue IPTV XXX Box ausführlich testen. Lohnt sich der Kauf, oder sind die 300 Euro zum Fenster heraus geworfen ?

    In unserem wohl zu langen Bericht werden hoffentlich ihre Fragen beantwortet werden. Was ist den der Unterschied zum normalen Sat Receiver ? Der große und entscheidende Unterschied ist die Empfangsart. Beim DVB-S Empfang werden die Sender per Satellit ausgestrahlt. Man benötigt also eine Sat Anlage, die z.B. Hotbird empfangen muss, einen PayTV fähigen Receiver, ein CI Modul und das Abo natürlich.

    Beim IPTV ist es etwas anders. Hier brauchen Sie einen DSL Anschluss, mit mindestens DSL2000 also 2 Mbit, die VIPTV Box und das Abo, welches beim Kauf enthalten ist. Der Vorteil gegenüber dem Sat Empfang, sie brauchen hier keinen Hotbird Empfang. Jeder der DSL hat, kann nun auch XXX Erotik Sender empfangen, auch diejenigen, die bisher nur Kabel-TV nutzen.

    Als Mindestvoraussetzung wird von 2 Mbit gesprochen. Bei unserem Test zeigt die Fritzbox 7390 Transferraten von 3-5 Mbit an. Möglich, das Nutzer mit einem schnelleren Anschluss von einer besseren Bildqualität profitieren. Ähnlich wie bei YouTube, wo die Vidos in verschiedenen Auflösungen vorliegen. Aber das ist nur Theorie. Aber zumindest würde es die durchaus gute Bildqualität erklären. Denn diese ist besser wie das was man von Free-X & Co gewöhnt ist. Sie dürfte auf dem Niveau von Daring TV und dem ehemals guten Bild von XTSY liegen.

    Bedient wird das Gerät wie üblich mit einer Fernbedienung. Diese hat zwar viele Tasten, aber eigentlich braucht man nur wenige. Laut, Leiser, Tonstop, Menü und hoch, runter, rechts, links. Dann noch die Zahlen für die Sender Schnellwahl. Mehr gibt’s nicht, bzw. kann nicht genutzt werden.

    Es gibt zwar noch Tasten für Videotext und Record, aber beide Funktionen werden nicht unterstützt. Zwischen den Sendern wechselt man per hoch und runter Taste. Der Senderwechsel geht sehr schnell, wie man es beim Sat Empfang gewohnt ist. Bei jedem Sender Wechsel wird das laufende und folgende Programm angezeigt. Also die übliche Now / Next Funktion. Über die Menü Taste ruft man die Programmvorschau (EPG) auf. Hier kann man die Filme der nächsten Stunden und Tage einsehen.

    Die Senderanzahl ist mit 80 Sendern natürlich eine Wucht. Alleine das durch zappen von allen Sendern dauert schon fast 2 Minuten. Eine Funktion, das man z.B. Sender die einen nicht interessieren sperrt, haben wir nicht gefunden, aber auch nicht wirklich lange danach gesucht. Es gibt wirklich zu fast allen Kategorien mindestens einen Sender, zu einigen bis zu 3. Alleine Fetisch Sender gibt es über 10, alle unterteilt von soften Sachen wie Nylon, über die üblichen Bondage und Fesselspiele bis zu den härteren Sachen, wie wir nicht weiter erläutern.

    Da es immer mal wieder Anfragen nach Abos mit Gay Sendern gibt, auch hier die Info, das dieses Abo gleich 5 von diesen Sendern beinhaltet. Denn bei den PayTV Abos gibt es ja aktuell nur das SCT5, der solche Filme zeigt. Aber die meisten werden diese 5 Sender eh nicht interessieren. Die haben ja noch 75 andere zur Auswahl. Das ist ja auch der Vorteil dieses Angebots, eigentlich jeder sollte hier das finden, wonach er oder sie sucht.

    Gesprochen wird größtenteils wie üblich englisch. Aber es gibt auch viele deutsche Filme. Vor allem die Fetisch und Voyeur Sachen sind teilweise in deutsch. Und wer vorher das Sexview oder Redhot oder Theme-X oder das Dolly Abo hatte, dem wird einiges bekannt vorkommen. Möglich das man hier das Filmmaterial übernommen hat. Oder es ist nur ein Zufall. Aber wenn man diese Sender mit einem der bekannten Namen in Verbindung bringen würden, dann wohl mit diesem. Aber auch das haben wir abgeklärt. Satworld, der deutsche Distributor sagte, die Box hat nix mit Turbosat zu tun, das muss ein Zufall sein. Dafür spricht auch, die der besagte Shop die Box nicht im Sortiment hat.

    Aber Zurück zum Thema. Das Abo welches man beim Kauf der Box erhält, hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der 12 Monate kann man das Abo um weitere 12 Monate verlängern. Hierzu soll man wie bei den Handy einfach eine Karte in den Sat Shops erwerben können, mit welcher sich das Abo verlängern soll. Aber bis das soweit ist, wird es sicher noch genauere Infos geben.

    Zu guter letzt noch eine Info zum Thema HDTV. Bisher sind es ja alles nur SDTV Sender. Es sollen aber auch später noch HD Sender dazu kommen. Möglich das es dafür ein Extra HD Paket geben wird. Denn sonnst müsste man ja die Mindestanforderung hoch setzen. Technisch ist die Box zumindest dazu in der Lage. Die Box nutzt je nach Einstellung Auflösungen bis Full HD 1080x1920 und besitzt einen HDMI Ausgang. Aus dem Grund wären auch HD Pornos technisch möglich.

    Neben den Sender gibt es auch noch eine Videothek, dort sind über 5000 Filme vorhanden, die man sich anschauen kann. Mit unserer Testbox war das auch kostenlos möglich. Einfach einen Film auswählen, und schon ging’s los. Hier kann man dann auch die gewohnten Funktionen wie Pause, Vorspulen und Zurückspulen nutzen.

    Kommen wir nun zum Fazit. Mit der Box erhält man Zugang zu 80 Sendern, Filme aus vielen verschiedenen Kategorien, die Bildqualität ist gut, und der Preis ist tatsächlich sogar noch fair. Denn wenn man bedenkt, das man bei Sat PayTV auch einen Receiver + CI Modul + Abo braucht, dann kommt man auch schnell auf 250 bis 300 Euro. Man hat zwar dann keine 80 Sender, dafür hat man den Komfort, Filme aufzunehmen und zu schauen wann man selbst will. Diese Funktion vermissen wir leider bei der IPTV Box. Aber da dort sogut wieder jeder Film auch in der Videothek abrufbar ist, kann man das wohl verschmerzen.

    Für wen lohnt sich der Kauf ?

    Für alle die kein Sat Hotbird PayTV empfangen können, also z.B. die Kabel TV Fraktion, für die, die mit den Film Angebot von Sat nicht zufrieden sind, weil die Filmarten dort nicht laufen, und die, die damals schon die 21 Sender Abos gekauft haben, und nun ein neues Status Symbol brauchen, wie „Ich kann 80 Porno Sender empfangen“.
    [INDENT]








    [/INDENT]

    Quelle: Sat-Erotik

  • Weltkarte der Brüste Russinnen haben die prallsten Körbe

    • Reppo
    • 25. April 2012 um 00:42

    [h=3]http://www.bild.de/themen/special…03522.bild.html[/h]
    stepmap.de: Jetzt eigene Landkarte erstellen


    [h=2][/h] Nach der Penis-Weltkarte folgt jetzt das weibliche Pendant: die Busen-Weltkarte. Das Internetportal „TargetMap“ hat eine weltweite Hügel-Übersicht erstellt. Je röter, desto eher nährt sich der Durchschnitts-Busen an die Maße von Pam Anderson oder sogar Dolly Buster.
    Russland und Skandinavien sind mit durchschnittlich mehr als einem D-Körbchen ganz weit vorne. Weit abgeschlagen sind dagegen China und Afrika – dort hat die Durchschnittsfrau ein A- bzw. B-Körbchen. Aber auch Deutschland spielt weit oben mit: Die deutsche Frau wartet mit einem ordentlichen D-Cup auf.
    Wie finde ich eigentlich meine richtige BH-Größe raus?



    Die BH-Größe setzt sich aus zwei Messwerten zusammen. Dem Brustumfang, der die Größe der gesamten Brust angibt, und dem Unterbrustumfang. Letzterer bestimmt den nummerischen Teil der BH-Größe, also z. B. 70, 85 oder 90 – je nachdem, wie viele Zentimeter der Unterbrustumfang misst. Die Differenz der beiden gemessenen Umfänge ergibt die Körbchengröße, die mit Buchstaben angegeben wird, z. B. A, B oder DD. Mit steigender Zahl wird im Alphabet weitergezählt. 12 - 14 Zentimeter Differenz ist beispielsweise ein A-Cup, 14 -16 ein B-Cup oder 16 - 18 ein C-Cup.

    Quelle: bild.de

    :crasy:

  • Fritzbox 7390-ich verzweifle !

    • Reppo
    • 25. April 2012 um 00:18

    Die genannte IP-Adresse 10.X.X.X ist eine private IP-Adresse und weist
    darauf hin, dass dein Provider einen NAT-Router verwendet, über den die
    öffentliche IP-Adresse 88.X.X.X maskiert wird.

    In diesem Fall müsste der Provider die öffentliche IP-Adresse über Portforwarding an die private IP-Adresse der Fritz!Box weiterleiten, damit Du einen externen Zugriff
    erhälst.
    Das geschieht hier offenbar nicht - daher ist der externe Zugriff
    auf Deine Fritz!Box über die DynDNS-Adresse nicht möglich.
    Für den Remotedesktop (RDP) -Zugriff müsste beispielsweise eine Weiterleitung des
    TCP-Ports: 3389 erfolgen.
    Frag' Deinen Provider, ob er diese Weiterleitung konfigurieren kann.

    Alternativ kannst du vielleicht einen anderen Tarif wählen, bei dem du eine echte öffentliche IP-Adresse erhälst.

    Das gleiche hat man hier in D auch, wenn man z.B. UMTS/HSPA verwendet.
    Wie gesagt, an der Fritzbox liegt es nicht !! Du bekommst leider keine öffentliche IP, das ist das Problem.

  • SkyGo Bundesliga auf dem IPhone per Cydia Tweak.

    • Reppo
    • 24. April 2012 um 22:13

    WIE STELLE ICH EINE VERBINDUNG MIT WINSCP UND DEM IPHONE (FW 2.0 u. höher) HER:





    WAS BRAUCH ICH DAZU

    openSSH (zufinden in Cydia)
    WinSCP - Kostenlos
    hier kannst du dir noch die GERMAN Sprachdatei runterladen


    WIE GEHTS:

    • installiere "openSSH" auf Cydia od. Installer
    • openSSH benötigt einen Neustart des iPhones


    • öffne WINSCP
    • RECHNERNAME= IP-ADRESSE von deinem iPhone / BENUTZERNAME= root / KENNWORT= alpine


    • Anmelden (dies kann beim 1mal länger dauern, und muss mit zulassen/aktualisieren bestätigt werden)


    DU HAST ES GESCHAFFT

    Quelle: iszene.com

  • Bundesgerichtshof zu Pharming-Angriffen im Online-Banking

    • Reppo
    • 24. April 2012 um 19:43

    [h=2][/h] [INDENT] Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Bankkunde sich im Online-Banking bei einem Pharming-Angriff schadensersatzpflichtig macht.
    Im zugrundeliegenden Fall nimmt der Kläger die beklagte Bank wegen einer von ihr im Online-Banking ausgeführten Überweisung von 5.000 € auf Rückzahlung dieses Betrages in Anspruch.
    Der Kläger unterhält bei der Beklagten ein Girokonto und nimmt seit 2001 am Online-Banking teil. Für Überweisungsaufträge verwendet die Beklagte das sog. iTAN-Verfahren, bei dem der Nutzer nach Erhalt des Zugangs durch Eingabe einer korrekten persönlichen Identifikationsnummer (PIN) dazu aufgefordert wird, eine bestimmte, durch eine Positionsnummer gekennzeichnete (indizierte) Transaktionsnummer (TAN) aus einer ihm vorher zur Verfügung gestellten, durchnummerierten TAN-Liste einzugeben.

    In der Mitte der Log-In-Seite des Online-Bankings der Beklagten befand sich folgender Hinweis:
    "Derzeit sind vermehrt Schadprogramme und sogenannte Phishing-Mails in Umlauf, die Sie auffordern, mehrere Transaktionsnummern oder gar Kreditkartendaten in ein Formular einzugeben. Wir fordern Sie niemals auf, mehrere TAN gleichzeitig preiszugeben! Auch werden wir Sie niemals per E-Mail zu einer Anmeldung im … Net-Banking auffordern!"

    Am 26. Januar 2009 wurde vom Girokonto des Klägers nach Eingabe seiner PIN und einer korrekten TAN ein Betrag von 5.000 € auf ein Konto bei einer griechischen Bank überwiesen. Der Kläger, der bestreitet, diese Überweisung veranlasst zu haben, erstattete am 29. Januar 2009 Strafanzeige und gab Folgendes zu Protokoll:
    "Im Oktober 2008 - das genaue Datum weiß ich nicht mehr - wollte ich ins Online-banking. Ich habe das Online-banking der … Bank angeklickt. Die Maske hat sich wie gewohnt aufgemacht. Danach kam der Hinweis, dass ich im Moment keinen Zugriff auf Online-banking der ... Bank hätte. Danach kam eine Anweisung zehn Tan-Nummern einzugeben. Die Felder waren nicht von 1 bis 10 durchnummeriert, sondern kreuz und quer. Ich habe dann auch die geforderten Tan-Nummern, die ich schon von der Bank hatte, in die Felder chronologisch eingetragen. Danach erhielt ich dann Zugriff auf mein Online-banking. Ich habe dann unter Verwendung einer anderen Tan-Nummer eine Überweisung getätigt."

    Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte.
    Die Klage auf Zahlung von 5.000 € nebst Zinsen und vorgerichtlichen Kosten ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Der Bundesgerichtshof hat die vom Berufungsgericht zugelassene Revision zurückgewiesen.
    Die Klage ist unbegründet. Auch wenn der Kläger die Überweisung der 5.000 € nicht veranlasst hat, ist sein Anspruch auf Auszahlung dieses Betrages erloschen, weil die Beklagte mit einem Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe gemäß § 280 Abs. 1 BGB aufgerechnet hat.

    Der Kläger ist nach dem in seiner Strafanzeige vorgetragenen Sachverhalt Opfer eines Pharming-Angriffs geworden, bei dem der korrekte Aufruf der Website der Bank technisch in den Aufruf einer betrügerischen Seite umgeleitet worden ist. Der betrügerische Dritte hat die so erlangte TAN genutzt, um der Bank unbefugt den Überweisungsauftrag zu erteilen. Der Kläger hat sich gegenüber der Bank durch seine Reaktion auf diesen Pharming-Angriff schadensersatzpflichtig gemacht. Er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, indem er beim Log-In-Vorgang, also nicht in Bezug auf einen konkreten Überweisungsvorgang, trotz des ausdrücklichen Warnhinweises der Bank gleichzeitig zehn TAN eingegeben hat. Für die Haftung des Kunden reicht im vorliegenden Fall einfache Fahrlässigkeit aus, weil § 675v Abs. 2 BGB, der eine unbegrenzte Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vorsieht, erst am 31. Oktober 2009 in Kraft getreten ist.

    Ein anspruchsminderndes Mitverschulden der Bank hat das Berufungsgericht zu Recht verneint. Nach seinen Feststellungen ist die Bank mit dem Einsatz des im Jahr 2008 dem Stand der Technik entsprechenden iTAN-Verfahrens ihrer Pflicht zur Bereitstellung eines möglichst wenig missbrauchsanfälligen Systems des Online-Banking nachgekommen. Sie hat auch keine Aufklärungs- oder Warnpflichten verletzt. Ob mit der Ausführung der Überweisung der Kreditrahmen des Kunden überschritten wurde, ist unerheblich, weil Kreditinstitute grundsätzlich keine Schutzpflicht haben, Kontoüberziehungen ihrer Kunden zu vermeiden. Einen die einzelne Transaktion unabhängig vom Kontostand beschränkenden Verfügungsrahmen hatten die Parteien nicht vereinbart.
    Urteil vom 24. April 2012 - XI ZR 96/11

    Quelle: bundesgerichtshof.de [/INDENT]

  • Pod2g: iOS 5.1 untethered Jailbreak frühestens in einem Monat?

    • Reppo
    • 24. April 2012 um 15:14

    [h=1]Pod2g: iOS 5.1 untethered Jailbreak frühestens in einem Monat?[/h]


    Die Frage, wann der iOS 5.1 untethered Jailbreak für iPhone 4S & iPad 3 kommt, hat sich jetzt leider etwas relativiert. Pod2g hat sich per Twitter zum iOS 5.1 Jailbreak Status geäußert. Zwar konnte man bedeutende Fortschritte beim untethered Jailbreak für iOS 5.1 machen – bis zur Veröffentlichung könnte es aber durchaus noch ein oder zwei Monate dauern.
    Wie auch immer – pod2g und auch die anderen Jailbreak Hacker arbeitet fleißig weiter. Dennoch könnten unvorhergesehene Probleme beim Zusammensetzen der “Puzzleteile” auftreten. Allerdings weist pod2g hier nochmals darauf hin, dass die ganze Jailbreakerei lediglich ein Hobby ist und dass dies alles in der Freizeit passiert. Noch vor wenigen Tagen konnten weitere Jailbreak Erfolge bei der Umgehung von ASLR von pod2g vermeldet werden.
    Natürlich ist ebenso denkbar, dass pod2g sich einige Gedanken von i0n1c zu Herzen genommen hat (siehe hier)

    • ETA for 5.1 JB: no clue! We’re going to set pieces of the puzzle together this week. We could have issues… Could be 1 month maybe 2… (Quelle)
    • Maybe never… (!) (Quelle)
    • I know 1 month seems long, but it’s short to work on a project like this when it’s a hobby and you’ve other things to do as well. (Quelle)


    Hoffen wir, dass die Puzzelei von Erfolg gekrönt wird und wir in spätestens ein bis zwei Monaten einen funktionierenden untethered iOS 5.1 Jailbreak für alle A5 Devices haben werden.


    Quelle: http://apfeleimer.de/2012/04/pod2g-…t#ixzz1sxmc6egE

  • Microsoft SkyDrive: so funktioniert der Fernzugriff (und anderes)

    • Reppo
    • 24. April 2012 um 11:18

    [h=2][/h] [h=5][/h]
    So, nach dem SkyDrive-Beitrag ist vor dem SkyDrive-Beitrag. Nach der Veröffentlichung der Programme für den Microsoft SkyDrive für Mac OS X und Windows habe ich mir mal angeschaut, was so geht und was nicht. Dropbox konnte man prima mit TrueCrypt nutzen, da dort nur die geänderten Dateien synchronisiert wurden. SkyDrive und TrueCrypt harmonieren leider nicht. Entweder es wird nichts synchronisiert oder der ganze Container – also relativ sinnlos.




    Und da der Einwurf kam, dass es keine SkyDrive-App für Android geben würde: dies ist soweit richtig, SkyDrive ist bislang nur für iOS und Windows Phone zu haben. Auf Seiten von Android gibt es einige Alternativen wie Browser for SkyDrive, Sorami oder lesenderweise die SanDisk Memory Zone.


    Soviel also zum zweiten Teil der Überschrift, nun zum ersten. Denn ihr könnt, sofern gewollt, via Internet oder Netzwerk auch auf Dateien zugreifen, die nicht in der SkyDrive-Cloud liegen. In der Software findet ihr den Punkt Dateien auf diesem PC sollen auch auf anderen Geräten verfügbar sein.




    Ist dies der Fall, so könnt ihr via Internet zugreifen – also auf alle Daten des Rechners, denn der verbundene Rechner taucht in der SkyDrive-Weboberfläche auf:




    Handelt es sich beim Zugriff um einen Rechner, der nicht mit eurem SkyDrive-Account verbunden ist, so bekommt ihr zum Zugriff einen Code zugeschickt, der euch zum Zugriff auf das Gerät bevollmächtigt.



    Und dann? Vollgas-Zugriff auf alle Dateien. Diese können dann in den SkyDrive oder aber auch direkt heruntergeladen werden.




    Gibt es dabei einen Haken? Logo – um live Zugriff auf den PC und alle seine Daten zu haben, muss der Rechner logischerweise angeschaltet und mit dem Internet verbunden sein – klingt logisch, oder?

  • SkyDrive: Software für Mac, Windows und Co verfügbar!

    • Reppo
    • 24. April 2012 um 11:17

    [h=2][/h] [h=5][/h]
    Gut, dass ich noch nicht auf der Couch gelandet bin, sonder hier gerade mit SkyDrive rumochse. Denn es gibt richtig fette News! SkyDrive als echtes Programm für Windows und den Mac ist da! Microsoft SkyDrive brauche ich wohl nicht erklären, die 25 Gigabyte kostenloser Speicher aus dem Hause Microsoft war in den letzten Jahren oft genug Thema hier im Blog. SkyDrive fungiert dabei ähnlich Dropbox, das heißt, man hat lokal einen Ordner, den man mit anderen Geräten und der Cloud abgleichen kann.Funktioniert das gut?





    Jau – eben getestet vom Mac auf einen Windows PC und wieder zurück – ziemlich nett. Was allerdings fehlt ist das lockere Sharen von Dateien via Kontextmenü, wie es bei Dropbox der Fall ist. Ansonsten für den Nutzer? Erste Sahne, Daten liegen auf anderen Rechnern und eben auch in der Cloud vor. Freigegeben können Daten dann via Webinterface von SkyDrive.




    Wenn das Sharing noch aufgebohrt wird, dann kann es definitiv was werden, trotz alledem ein guter Anfang. Neben der Windows- und Mac- Variante findet man eine iOS- und eine Windows Phone-Version vor. Was fehlt ist klar: eine Android-Version. Doch trotzdem: coole Sache, endlich können viele SkyDrive sinnvoll nutzen. 26 GB kostenlos, das soll erst einmal jemand nachmachen Guter Job, Microsoft – doch es gibt noch einiges zu tun. Aber das wisst ihr sicherlich selber


    Update 18:00 Uhr:
    Mittlerweile ist auch der offizielle Microsoft-Post dazu raus. Hier einmal Fakten:

    - Der Speicher wird für alle neuen Nutzer auf 7 GB gekappt




    - Bestandsnutzer bekommen trotzdem 25 GB kostenlos, also die, die SkyDrive bislang nutzten. Muss man nur aktivieren, Microsoft hat momentan wohl Probleme, das wird mal eingeblendet, mal nicht. Bei mir stehen 25 GB gratis, doch in der Anzeige auch nur 7 GB, das wird sicherlich geändert.




    Mehr Speicher kann gekauft werden, 20 GB kosten 8 Euro im Jahr, 100 GB liegen bei 37 Euro. Preisinfos hier.


    Wie groß dürfen Dateien bei Microsoft SkyDrive sein? Klare Antwort: 2 GB maximale Größe pro Datei.

    Quelle: caschys blog

  • Google Drive: bis 100 GB Speicher, Startschuss steht unmittelbar bevor

    • Reppo
    • 24. April 2012 um 11:11

    Keine Woche vergeht, die wir hier ohne Google Drive auskommen. Nun soll der Start unmittelbar bevorstehen – vielleicht ist es heute Abend schon soweit, mutmaßt Reuters. Gibt es neue Informationen? So lala bis nein. Bis zu 100 GB Speicher soll man bei Google Drive in der Cloud nutzen können. Kostenlos? Mitnichten – kostenlos gibt es 5 GB, gegen Geld eben in mehreren Stufen mehr.






    Speicher bei Google
    kann man jetzt schon für Bilder, Dokumente und Mails kaufen – 20 GB zusätzlicher Speicher würden so 5 Dollar im Jahr kosten, 80 GB 20 Dollar im Jahr. Wäre ja klasse, wenn man die alte Staffelung beibehalten würde – ich glaube aber, der Spaß könnte ein wenig teurer werden. Bei Microsoft SkyDrive kosten zusätzliche 100 GB übrigens 37 Dollar – Google wird definitiv darunter bleiben.

    Google wird es mit dem Drive nicht nur Microsoft schwer machen wollen, auch Dropbox, Box und andere Anbieter greift man an: Evernote und Co sicherlich auch. Denn der Google Drive bietet halt kompletten lokalen, als auch mobilen Zugriff auf Dokumente, Fotos, Musik und Co.




    Ich bin gespannt, ob es bei den prognostizierten 5 GB Speicher bleibt, vielleicht wirft man nach gestern mal wieder alles um – denn Microsoft gibt mit SkyDrive bekanntlich 7 GB an Neukunden raus, Bestandsnutzer können 25 GB Onlinespeicher kostenlos genießen. Neukunden sind alle die, die erst nach dem 22.04.2012 Dateien zu SkyDrive schoben.

    Tja – es bleibt also spannend – Google Drive ist kein Phantom, es wird auch hier in Deutschland schon bei großen Firmen intern in Tests eingesetzt, um zu eruieren, wie man Google Drive am besten in den betrieblichen Workflow mit Google Apps & Co einbindet. Google Drive wird definitiv in Kürze starten – glaubt ihr, der gestrige SkyDrive-Start war ein Zufall?

    Quelle: caschys blog

  • Google Drive Rollout beginnt

    • Reppo
    • 24. April 2012 um 11:10

    Google Drive – der Rollout beginnt! Woran ihr dies erkennen könnt? Checkt mal eure Google Docs ab – hier stehen euch schon einmal 5 GB zur Verfügung. Also, das dürfte jetzt in die heiße Phase gehen! Wenn bei euch noch 1024 angezeigt werden: Umstellen auf Englisch, dann wieder zurück.


    Quelle: caschys blog

  • Mozilla hat Firefox 12 zum Download freigegeben

    • Reppo
    • 23. April 2012 um 14:52

    Es gibt immer Release, Beta und Aurora.

    Es geht hier aber um Release und Release aktuell ist nunmal Version 12.

  • Detaillierter Zeitplan Beendigung/Aufschaltung der HD-Programme von ARD und ZDF

    • Reppo
    • 23. April 2012 um 13:36

    [h=2][/h] [INDENT]

    Detaillierter Zeitplan für die Beendigung der analogen Satellitenausstrahlung
    und Aufschaltung der HD-Programme von ARD und ZDF


    29.04.2012 - 30.04.2012
    21:00 Uhr Abschaltung Tp.49 (KI.KA) zum Sendeschluss
    03:00 Uhr Abschaltung Tp.30 (rbb Fernsehen)
    03:01 Uhr Abschaltung Tp.35 (arte)
    03:02 Uhr Abschaltung Tp.36 (Phoenix)
    03:03 Uhr Abschaltung Tp.39 (WDR Fernsehen)
    03:04 Uhr Abschaltung Tp.40 (hr-fernsehen)
    03:05 Uhr Abschaltung Tp.41 (BR-alpha)
    03:06 Uhr Abschaltung Tp.45 (Bayerisches Fernsehen)
    03:07 Uhr Abschaltung Tp.43 (MDR FERNSEHEN)
    03:08 Uhr Abschaltung Tp.48 (SWR Fernsehen BW)
    03:09 Uhr Abschaltung Tp.61 (SWR Fernsehen RP) durch SES ASTRA
    03:10 Uhr Abschaltung Tp.10 (3sat) durch SES ASTRA
    03:11 Uhr Abschaltung Tp.33 (ZDF) durch SES ASTRA
    03:12 Uhr Abschaltung Tp.25 (NDR Fernsehen)
    03:13 Uhr Abschaltung Tp.19 (Das Erste)


    Die Aufschaltung des ARD-HD1 und ARD-HD2 in Frankfurt startet am 30. April 2012 um
    03:15 Uhr bzw. um 03:30 Uhr.
    Die HD-Programme selbst werden erst einige Minuten nach
    der Aufschaltung des jeweiligen Trägers für den Zuschauer verfügbar sein.


    03:15 Uhr
    Aufschaltung des Trägers für ARD-HD1 Transponder 19 in Frankfurt (Das Erste HD, arte
    HD, SWR BW HD, SWR RP HD)

    03:30 Uhr
    Aufschaltung des Trägers für ARD-HD2 Transponder 25 in Frankfurt (PHOENIX HD, NDR
    FS NDS HD, NDR FS MV HD, NDR FS HH HD, NDR FS SH HD, BR Süd HD, BR Nord HD )


    03:58 Uhr
    Abschaltung des Trägers für ZDF-HD1 Transponder11 in Frankfurt (Das Erste HD, ZDF HD
    und arte HD)
    Anschließend erfolgen die Aufschaltungen auf den ZDF-HD1 Transponder 11 und ZDF-HD2
    Transponder 10 in Mainz.


    04:00 Uhr
    Aufschaltung des Trägers für ZDF-HD1 Transponder 11 in Mainz (ZDF HD, zdf_neo HD,
    zdf.kultur HD)

    04:15 Uhr
    Aufschaltung des Trägers für Transponder 10 in Mainz (ZDFinfo HD, 3sat HD, KI.KA HD)


    03:00 Uhr bis 05:00 Uhr
    Die Aufschaltung des Programms WDR HD mit regionaler Auseinanderschaltung auf den
    SES-ASTRA Transpondern 101 und 111 erfolgt nach 03:00 Uhr und wird vor 05:00 Uhr
    abgeschlossen.

    Quelle: digitalfernsehen.de


    [/INDENT]

  • Unlock für iPhone 4S / iPhone 4 unter 5.0.1 mittels SAM veröffentlicht

    • Reppo
    • 23. April 2012 um 13:32

    Kocgiri
    Wenn Du schon eine Anleitung aus boxxxx.xx klaust, mach' das wenigstens kenntlich, also gib eine Quelle an.

  • Redsn0w 0.9.10b7 für Mac und Windows freigegeben

    • Reppo
    • 22. April 2012 um 22:50

    Es gibt für's iPhone 4S 5.1 keinen Jailbreak bisher.

  • Mozilla hat Firefox 12 zum Download freigegeben

    • Reppo
    • 22. April 2012 um 20:00

    [h=2][/h] [INDENT] Firefox 12: Jetzt mit SpeedDial und Silent Update

    Mozilla hat Firefox 12 zum Download freigegeben. Die Entwickler räumen damit vor allem eine große Hürde beim Setup aus dem Weg: Bei der Installation von Firefox 12 wird ein Update-Manager eingerichtet, der zukünftige Versionen endgültig ohne das Zutun des Users einspielen soll. Die Benutzerkontensteuerung von Windows Vista und 7 soll bei den Updates ebenfalls nicht mehr anspringen. Der Update-Manager ist jedoch optional: Möchten Sie auch weiterhin keine unsichtbaren Updates erhalten, wählen Sie ihn beim Setup ab oder deaktivieren die Funktion im Optionsmenü "Erweitert" und "Update".

    Feintuning für mehr Komfort
    Die Oberfläche wird in Firefox 12 minimal verbessert: Die Schaltfläche "Alle Tabs auflisten" wird nur dann dargestellt, wenn tatsächlich Registerkarten aus Platzgründen ausgeblendet wurden. Suchen Sie mit der Tastenkombination [STRG]+[F] nach einem Begriff auf der Webseite, wird das Ergebnis nun jederzeit in der Mitte des Bildschirms markiert - und nicht am unteren Rand. Über einen Rechtsklick in die Menüleiste können Sie die Oberfläche des Firefox jetzt deutlich intuitiver anpassen.

    SpeedDial bereits versteckt dabei
    Neben den offiziellen Änderungen hat Mozilla noch ein verstecktes Feature in den Firefox 12 eingebaut: Die SpeedDial-Ansicht für häufig besuchte Webseiten. Dazu geben Sie "about:config" in die Adressleiste ein und bestätigen die Warnmeldung. Suchen Sie dann den Eintrag "browser.newtabpage.enabled" und setzen Sie ihn auf "true". Danach ändern Sie noch den Wert des Eintrags "browser.newtab.url" auf "about:newtab". Nach einem Neustart des Firefox 12 zeigt sich beim Öffnen eines leeren Tabs die neue SpeedDial-Ansicht. Neun Vorschaufenster listen darin die am häufigsten Webseiten auf. (mag)

    Fotostrecke:
    Alle neuen Features in Firefox 12 - Bilder - CHIP Online

    Downloads:
    Firefox 12 für Windows: Firefox - Download - CHIP Online
    Firefox 12 für Mac OS: Firefox fr Mac OS - Download - CHIP Online
    Firefox 12 für Linux: Firefox fr Linux - Download - CHIP Online

    Quelle: chip.de
    [/INDENT]

  • Unlock für iPhone 4S / iPhone 4 unter 5.0.1 mittels SAM veröffentlicht

    • Reppo
    • 22. April 2012 um 19:27

    Sunday is Funday - getreu nach dem Motto, gibt es gute Neuigkeiten zum möglichen Unlock eines iPhone 4S und iPhone 4 unter iOS 5.0.1. Grundvoraussetzung: ein Jailbreak. Basebandversion: egal - demnach sollte das Prozedere auch unter anderen Firmware- und Basebandversionen (Modem) möglich sein.

    Gefunden hat die Lücke Loctar_Sun aus dem chinesischen Weiphone Forum. Er nutzt eine besondere Vorgesehensweise des bekannten Aktivierungstools SAM ( von sbingner) und iTunes aktiviert zuerst das iPhone und im weiteren Vorgang schaltet es das iPhone frei.

    Die Methode ist ein SIM-bezogener Unlock, sprich nur die dazu verwendete SIM-Karte ist anschließend ohne ultrasn0w nutzbar. Der Entwickler sbingner und Jailbreak Guru MuscleNerd bestätigen die Funktionalität dieser IMSI Unlock Methode via Twitter.

    Nach einem kurzen Selbstversuch (iPhone 4 mit 5.0.1 inkl. JB und Baseband 01.59.00) kann ich die Funktionalität ebenso bestätigen.

    Zur Vorgehensweise:


    1. iPhone muss jailbroken sein! (also 4S/4er mit 5.0.1) / 3GS ungetestet (Übersicht der Jailbreakmöglichkeiten)
    2. SIM die genutzt werden will einlegen
    3. SAM mittels Quelle von sbingner (repo.bingner.com) in Cydia installieren
    4. ultrasn0w (falls vorher genutzt) deinstallieren
    5. SAM öffnen - Utilities => "Deactivate" auswählen (optional "Revert Lockdown to Stock" bei "hacktivated" iPhones)
    6. zurück - Methode "By Country" auswählen => hier die Netzbetreiberdaten auswählen, auf die das iPhone gelockt ist.
    7. zu "More Informations" wechseln => "Spoof Real SIM to SAM" auswählen (IMSI merken)
    8. Methode auf "Manual" setzen - Eure IMSI sollte drinstehen
    9. Optional: "Utilities" - "Regenerate SIM"
    10. iTunes öffnen - iPhone anschließen - das iPhone sollte nun aktiviert sein
    11. iTunes schließen, iPhone abziehen.
    12. SAM deaktivieren (Enabled auf AUS stellen) - Respring durchführen (SBSettings)
    13. iTunes starten - iPhone anschließen (Fehlermeldung folgt, normal)
    14. iTunes schließen und erneut öffnen.
    15. iPhone sollte Netz erhalten
    16. OPTIONAL: sollten Pushnotifications nicht funktionieren - Utilities - clear Push - erneut an iTunes anschließen.


    Empfehlung: Sichert nach erfolgreichem Unlock unbedingt via iFile / DiskAid / WinSCP den kompletten "Lockdown" Ordner aus /var/root/Library/Lockdown - da derzeit unbekannt ist, ob bei einer späteren iTunes Sychronisation Apple diese Freischaltung rückgängig machen könnte.
    (Quelle: MusceNerd via Twitter und veeence)

    Quelle der Ursprungsanleitung. (da SAM mittlerweile geupdatet wurde, fällt die Kopie der eigenen IMSI weg)

    UPDATE:
    Die neue SAM Version 0.1.14-2 macht es einfacher:

    [INDENT] (Heute 17:24)FourXeroTwo schrieb: http://iszene.com/post-1426056.html#pid1426056So leute! Ich habs hinbekommen!

    1. entsprechende SIM einlegen
    2. Einstellungen => SAM => Method => Auto Detect
    3. Dann => More Information =>IMSI aus SAM Details kopieren
    4. Spoof Real SIM to SAM
    5. Zurück ins Startmenü von SAM => Method ist nun automatisch Manuell => IMSI mit der in Schritt 3 kopierten überschreiben
    6. iTunes öffnen => iPhone wird vorerst "nur aktiviert"
    7. Einstellungen => SAM => Enabled auf AUS stellen
    8. erneut mit iTunes verbinden => Fehlermeldung
    9. erneut mit iTunes verbinden => iPhone is unlocked![/INDENT]
    [INDENT]Zitat:W/ new SAM you can unlock by putting in your original sim, click spoof under More Info, activate in iTunes, turn off SAM, activate again[/INDENT]
    Und gleich die aktuelle Warnung:

    Derzeit keine Wiederherstellung danach durchführen (vorerst) SBingner arbeitet an einer neuen SAM Version, die das Activation Ticket ordentlich sichern kann.
    (nach wie vor den Lockdown Ordner in /var/root/Library komplett sichern!)

    [INDENT]Zitat:Anybody who does this unlock do NOT restore your phone until that is saved. I need to add code to save it properly. I'm going to sleep now


    Quelle: iszene.com
    [/INDENT]

  • El Clásico 2012: Real Madrid vs. FC Barcelona

    • Reppo
    • 21. April 2012 um 13:53

    Auf dieser Seite seht ihr, welche TV-Sender heute live übertragen:

    *** L.J.s LIVE Sport on Satellite TV. Live Soccer on TV. Live Football on Saetllite TV.

    Ansonsten den livestream von bild.de nehmen.

  • GERICHTSURTEIL Urheberrecht - Gema setzt sich gegen YouTube durch

    • Reppo
    • 21. April 2012 um 02:00

    YouTube bietet Gema Verhandlungen an


    Nach dem Urteil des Landesgerichts Hamburg, laut dem YouTube sieben von der Gema beanstandete Musiktitel vom Netz nehmen muss, hat Google Verhandlungsbereitschaft signalisiert. "Wir wollen wieder mit der Gema an den Verhandlungstisch", sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck. "Im Grunde stimmen wir überein, dass Musik auch entlohnt werden muss." Sein Unternehmen habe in der Hauptsache gewonnen und werde das Urteil akzeptieren. Die Aussage des Google-Sprechers bezieht sich auf die Feststellung der Richter, dass "YouTube eine Hosting-Plattform ist und nicht zur Kontrolle sämtlicher auf der Plattform hochgeladenen Videos verpflichtet werden kann", also als lediglich als Störer haftbar gemacht werden kann. Das Unternehmen sieht darin einen Teilerfolg für die Musikindustrie, "für die Nutzer in Deutschland sowie für Künstler, Komponisten und andere Internetplattformen".
    Im aktuellen Verfahren ging es nur um die Unterlassungsverpflichtung, nicht um Schadenersatz beziehungsweise Lizenzkosten. Gema-Anwältin Kerstin Bäcker forderte, die Rechteinhaber müssten an den Werbeeinnahmen von Youtube beteiligt werden. YouTube solle für jeden Abruf eines Musikstücks 0,6 Cent an die Gema abführen. Das entspräche dem Ende 2011 veröffentlichten Forderungen der Verwertungsgesellschaft für werbefinanzierte Streaming-Dienste mit "hoher Interaktivität". Experten halten eine Einigung bei 0,1 bis 2 Cent pro Abruf für realistisch.
    Das Urteil werfe jedoch auch Fragen zu den Kontrollpflichten von Hosting-Plattformen für User Generated Content auf, im Falle von YouTube konkret zum Einsatz des hauseigenen Filtersystems Content-ID und Wortfiltern. Das Gericht hat YouTube dazu verpflichtet, einen Wortfilter zu installieren, der direkt anhand der Titel bestimmte Videos aussortieren sollte. Google hatte einen solchen wegen der hohen Wahrscheinlichkeit fälschlich blockierter Videos ausgeschlossen. Nun will der Internet-Riese die Begründung des Gerichts abwarten, bevor er sich konkret dazu äußert.
    Der IT-Verband Bitkom sieht den Einsatz von Wortfiltern kritisch. Die von der Gema geforderten Prüfungspflichten seien "schlicht nicht umsetzbar". "Ebenso gut hätte die Gema fordern können, Online-Plattformen für Musik zu verbieten. Wir müssen aufpassen, dass Deutschland bei Online-Musikangeboten nicht abgehängt wird", sagte Verbandsvorsitzender Bernhard Rohleder. In einem wesentlichen Punkt sei das Urteil aber ein gutes Signal für die Internetwirtschaft: "Es macht klar, dass YouTube nicht als Inhalteanbieter, sondern als sogenannter Hostprovider einzustufen ist."
    Bäcker wiederum sieht das Urteil als einen "großartigen Erfolg, weil YouTube für die Nutzerinhalte haftet". Allerdings hätte sie es lieber gesehen, wenn YouTube als Täter verurteilt worden wäre. Durch die Störer-Haftung fühle sich die Gema aber bestätigt. Gema-Vorsitzender Harald Heker ergänzte: "Unser primäres Ziel, die grundsätzliche Haftung von YouTube für Nutzervideos gerichtlich bestätigt zu bekommen, haben wir voll erreicht. YouTube hat zumutbare Maßnahmen zum Schutz unseres Repertoires zu ergreifen und kann diese Verpflichtung nicht einfach auf die Rechteinhaber abwälzen. Das stellt einen wichtigen Erfolg für uns dar."
    Bei dem Prozess ging es ursprünglich um zwölf Songs, von denen YouTube nun die folgenden sieben vom Netz nehmen muss: Alex Joerg Christensen, "Ritmo de la noche" (Chocolate, 1990), ebenfalls von Christensen, "Night in Motion" (U96, 1993), Frank Dostal, "Lieder, die die Liebe schreibt" (Nana Mouskouri, 1978), Hajo Lewerentz (Hayo Panarinfo; Hayo Bauer; CKioni), "Club Bizarre", (U96, 1995), Franz Reuther (Frank Farian), "Rivers of Babylon", (Boney M., 1978), Rolf Zuckowski und deren "Lieder, die wie Brücken sind" (1982) und "Im Kindergarten" (1994). Bei den fünf weiteren Liedern wurde der Antrag der Gema formal zurückgewiesen, da diese Videos nicht erneut auf der Plattform bereitgestellt worden seien. (mit Material von dpa) / ("[email protected]")

    Quelle: heise.de

  • gladiator-01 hat heute Geburtstag

    • Reppo
    • 19. April 2012 um 16:29

    Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles Liebe und Gute.

    :happy_bday::happy_bday::happy_bday:

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