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Beiträge von Badly

  • Immer mehr Router-Modelle betroffen - Backdoor auf Routern - TEST!

    • Badly
    • 4. Januar 2014 um 18:46

    Verfolge es schon ein paar Tage und die Ausmaße scheinen größer als gedacht!

    Die gestrige Nachricht über eine Backdoor in Routern, die eventuell auch über das Internet ausgenutzt werden kann, hat viele Anwender beunruhigt. Heise Online hat daher ein Testszenario erstellt, mit dem sich testen lässt ob der Router über diese Backdoor verfügt und wenn ja, ob diese auch über das Internet erreichbar ist.
    [color="#FF0000"]
    Die Liste der betroffenen Geräte wird immer länger.
    [/color]

    [color="#00FF00"]->[/color]https://github.com/elvanderb/TCP-32764

    Mit dem [color="#FF8C00"]Netgear DG834B V5.01.14 steht auch der erste Router in der Liste, bei dem bestätigt ist, dass die Backdoor über das Internet erreichbar ist.[/color] Besitzer von Routern, die in der Liste weder bestätigt noch ausgeschlossen sind, fragen sich aber immer noch, ob sie von der potenziell sehr gefährlichen Lücke betroffen sind.

    Mit einigen kleinen Tests lässt sich jetzt etwas Licht ins Dunkel bringen. Unter Windows kann ein Schnelltest mit Telnet ersten Aufschluss geben. Ab Windows 7 muss hierzu Telnet zunächst aktiviert werden.

    [color="#00FF00"]->[/color]Aktivierung des Telnet-Clients unter Windows 7

    Dann kann mittels des Befehls [color="#00FF00"]„telnet <router ip> 32764“ [/color]in der Eingabeaufforderung getestet werden, ob jemand auf Port 32764 lauscht. Kommt hier das Kürzel „ScMM“ oder „MMcS“ zurück, ist dies ein sicherer Indikator für das Vorhandensein der Backdoor. Unter Linux kann alternativ Netcat verwendet werden.

    Ist dieser Test positiv, ist das schlimm genug. Aber erst ein weiterer Test klärt ob der Router über die Backdoor auch von außen erreichbar ist. Hierzu kann der Portscan von Heise Online genutzt werden.

    [color="#00FF00"]->[/color]Security | heise Security

    In diesem Fall ist dort [color="#FF0000"]„Mein Scan“ auszuwählen und in das Feld darunter „32764“[/color] einzutragen. Erscheint das Ergebnis mit einem grünen Balken hinterlegt, ist der Port geschlossen, bei rotem Balken ist der Port offen. Sollte der Port nicht manuell geöffnet worden sein, besteht die Gefahr, dass eine zufällige Entdeckung dieses offenen Ports zum Auslesen der Router-Konfiguration samt Passwörtern führt. Außerdem kann der Router von außen auf Werkszustand gesetzt werden, was ihn völlig offen für Manipulationen bis hin zum Umleiten des Datenverkehrs durch Änderung des DNS-Servers macht. [color="#FF0000"]Sollte der Netzwerkcheck positiv sein, kann dieser mit dem dezidierten Backdoor-Test überprüft werden.[/color]

    [color="#00FF00"]->[/color]Router Backdoor Scanner

    Als letztes können Anwender versuchen, die Router-Konfiguration auszulesen. Dazu sollte ein anderer Internetanschluss verwendet werden. Der Rechner, auf dem das Script von Eloi Vanderbeken

    [color="#00FF00"]->[/color]https://github.com/elvanderb/TCP-…backdoorolol.py

    , dem Entdecker der Backdoor, läuft, muss eine Python-Installation aufweisen. Der Befehl[color="#FF0000"] „python backdoorolol.py --ip <IP-Adresse des Routers> --print-config“[/color] gibt aus, ob der Router angreifbar ist und versucht, im positiven Fall als Beweis die Konfigurationsdatei des Routers auszulesen. Sollte der Router von außen über das Internet erreichbar sein, sollte er sofort vom Netz genommen werden.

    Von den Herstellern der betroffenen Geräte steht eine Stellungnahme derzeit noch aus.

    [color="#00FF00"]Ursprünglichern Artikel:[/color]
    Auch über das Internet erreichbar
    Backdoor bei Routern von Linksys und Netgear entdeckt
    Router

    Das Thema ist nicht neu, in regelmäßigen Abständen berichten wir über manipulierbare Router. Jetzt wurde auf WLAN-Routern von Linksys, Netgear und anderen ein undokumentiert laufender Dienst entdeckt, der es erlaubt, die Konfiguration samt Passwörtern über das lokale WLAN-Netz auszulesen und zu manipulieren.

    Der Hacker Eloi Vanderbeken versuchte während der Feiertage, Zugang zum Administrator-Panel des Linksys WAG200G seiner Familie zu bekommen, obwohl er das Panel früher gesperrt hatte und das Passwort nicht mehr verfügbar war. Bei seinen Scans entdeckte er unter anderem, dass auf dem TCP-Port 32764 ein aktiver Dienst lief, der in keiner Dokumentation auftaucht. Eine Recherche im Internet ergab, dass auch weitere Anwender diesen Dienst entdeckt hatten, ohne die Bewandnis ergründen zu können.

    Vanderbecken lud die entsprechende Firmware aus dem Internet und untersuchte den MIPS-Code mit dem Analysewerkzeug binwalk. Dabei entdeckte er eine einfache Schnittstelle, über die er Kommandos an den Router senden konnte, ohne als Administrator authentifiziert zu sein. Ein erster Versuch setzte alle Einstellungen samt Passwörtern auf Werkseinstellungen zurück. Nach weiteren Tests erstellte Vanderbecken ein Script, dass er auf Github zur Verfügung stellte. Das Script erlaubt den Zugang zur Administrations-Schnittstelle ohne Kenntnis des Passworts. Kurz darauf meldeten sich andere Anwender, die bestätigten, dass auch andere Linksys-Router und auch solche von Netgear die undokumentierte Schnittstelle aufweisen.

    Ein erster Hinweis, woher die Backdoor stammt gab der String „ScMM“ im Quellcode. Diese Buchstabenfolge könnte auf den Hersteller SerComm hinweisen, der zumindest einige der betroffenen Geräte hergestellt hat. Da SerComm als OEM unter anderem auch Router für Belkin und LevelOne, Diamond und Cisco herstellt, könnten auch Geräte dieser Marken betroffen sein. Bisher wurde die Backdoor zumindest in den Modellen Cisco WAP4410N, Diamond DSL642WLG und LevelOne WBR3460B entdeckt.

    Wie der Newsdienst Heise Online heute berichtet, soll es entgegen ersten Aussagen möglich sein, den Dienst nicht nur im lokalen Netz sondern auch über das Internet zu erreichen. Die Suchmaschine Shodan erbrachte nach einer Suche nach Antworten auf Port 32764 rund 3.000 betroffene IP-Adressen, 60 davon in Deutschland. Eine Antwort auf eine Nachfrage seitens Heise Security bei Linksys und Netgear steht noch aus.

    Quelle Computerbase.de

  • mandy28 hat heute Geburtstag

    • Badly
    • 29. Dezember 2013 um 16:39

    Auch von mir nur das beste zu Deinem Ehrentag
    :happy_bday::hicksi::birthday_torte::party:

  • Einstein67 hat heute Geburtstag

    • Badly
    • 26. Dezember 2013 um 18:42

    Herzlichen Glückwunsch und alles nur erdenklich GUTE! :ballon::party::hicksi::happy_bday::happybday:

  • ursus2612 hat heute Geburtstag

    • Badly
    • 26. Dezember 2013 um 08:55

    Alles GUTE und ne schöne FEIER!!!

    :party::happybday::bday_kuchen::birthday::silv_biggrin:

  • iOS 7.x Jailbreak ist da

    • Badly
    • 23. Dezember 2013 um 19:18

    Der Jailbreak RUN wird aber auch immer schwächer.
    Lese immer öfter, dass User mittlerweile mit den eingebauten Funktionen mehr als zufrieden sind und oft auf den JB verzichten.
    Natürlich wäre das ohne den UR-JB so nie implementiert worden.

    Was mich aber beim IOS 7 JB stutzig macht, sind die häufenden Meldungen über
    [color="#FFFF00"]
    1. Unbrauchbare Iphones nach dem JB ....
    2. Einer angeblichen nachgewiesenen Backdoorfunktion, die nach China telefoniert.
    [/color]

    Das wäre zu Musclenerds - Zeiten undenkbar gewesen.

  • Abmahnungen drohen weiteren Porno-Dienst-Nutzern

    • Badly
    • 22. Dezember 2013 um 18:29

    [color="#FF0000"]Abmahnwelle gestoppt: Redtube erwirkt Verfügung[/color][color="#00FF00"]
    [/color]
    Recht, Politik & EU Die aktuelle Abmahnwelle scheint zu brechen: Das Porno-Streaming-Portal Redtube hat vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die das bisherige Vorgehen der Abmahner erst einmal untersagt.

    Keine Briefe für vermeintlich illegale Streams
    Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, hatte sich Redtube an das Hamburger Landgericht gewandt, um eine einstweilige Verfügung gegen die Firma "The Archive AG" zu erwirken. Diese Schweizer Firma hatte die Abmahnwelle losgetreten.

    So wurde die Regensburger Anwaltskanzlei U+C beauftragt, im Namen dieses vermeintlichen Rechteinhabers zehntausende Nutzer wegen Urheberrechtsverletzungen abzumahnen. Bisher ist immer noch nicht klar, wie die Anwälte die Identitäten der User ermittelt haben. Es mehren sich aber die Hinweise, dass bei der Identifizierung auch illegale Methoden zum Einsatz gekommen sein könnten.

    Landgericht Hamburg
    Die Hamburger Justiz stoppt die Abmahnwelle

    Wie Redtube in einer Pressemitteilung wissen lässt, ist jetzt tatsächlich erst mal Schluss mit dieser Abmahn-Methode. Demnach habe das Landgericht Hamburg die von dem Internetportal angestrebte einstweilige Verfügung erlassen. [color="#FF0000"]Damit soll es "The Archive AG" ab sofort untersagt sein, Abmahnschreiben an Redtube-Nutzer zu verschicken, in denen behauptet wird, dass das Urheberrecht von "The Archive AG" durch die Personen verletzt worden sei.[/color]

    Laut Redtube soll diese Verfügung für alle Videos Gültigkeit haben, auf die die Schweizer Firma Urheberrechtsansprüche erhebt. Kurz gesagt: Mit der Abmahnwelle, die in der letzten Zeit in ganz Deutschland große Wogen geschlagen hat, ist vorerst Schluss.

    [color="#00FF00"]Redtube feiert Sieg[/color]
    Der Vizepräsident von Redtube, Alex Taylor, betrachtet den Erfolg vor dem Landesgericht Hamburg als wichtigen und richtungsweisenden Meilenstein: "Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht". Für den Redtube Vize-Chef sendet die Verfügung die klare Botschaft, dass "die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird."

    Die einstweilige Verfügung ist ein nächster Schritt, der zur Klärung der verworrenen Rechtssituation rund um die Nutzung von Streaming-Angeboten im Internet beitragen wird. Viele Experten sehen es als erwiesen an, dass Nutzer solcher Dienste keine Urheberrechtsverletzung begehen.

    Man darf gespannt sein, wie lange es noch dauert, bis es in Deutschland eine klare Rechtsprechung zum Thema "Internet-Streaming" geben wird. Die aktuelle Abmahnwelle scheint aber vorerst gestoppt.

    quelle winfuture.de

  • 18 Monate Haftstrafe für Cardsharing-Betreiber – Illegale Nutzung des Pay-TV-Angebots

    • Badly
    • 21. Dezember 2013 um 19:03

    Im Verfahren gegen einen 51-jährigen Leesener, der durch sogenanntes Cardsharing entgeltpflichtige Programme des Abo-TV-Anbieters Sky Deutschland Dritten gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt hatte, hat das Amtsgericht Stolzenau (Niedersachsen) jetzt ein klares Urteil gesprochen: Der Angeklagte wurde wegen gemeinschaftlich begangenen, gewerbsmäßigen Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden, teilte Sky am 20. Dezember mit.
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    Intensive Recherchen führten zu Ermittlung des Täters

    Im Rahmen der von Sky konsequent ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Informations- und Kommunikationskriminalität beobachteten die Experten des Entertainmentunternehmens den konkreten Fall bereits seit einigen Jahren: Vermutlich derselbe Täter hatte in mehreren Fällen illegale Angebote über das Internet vertrieben. Sky und Nagravision, Hersteller eines der von Sky eingesetzten Sicherheitssysteme, führten dazu in enger Zusammenarbeit intensive Recherchen durch. Aufgrund der Ergebnisse leitete die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden ein Ermittlungsverfahren ein, wodurch der Täter überführt werden konnte. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky: „Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und Kommunikationskriminalität. Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt. Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen – in unserem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision – bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt."

    Hintergrund

    Beim sogenannten Cardsharing werden einzelne Smartcards eines Abo-TV-Anbieters von mehreren, über das Internet verbundenen Nutzern parallel verwendet. Diese setzen speziell angepasste digitale Receiver ein und zahlen meist Entgelte an den Betreiber des Cardsharing-Servers. Cardsharing oder andere Fälschungsvarianten des Sky-Produkts, wie etwa Live-Streaming, sind Straftaten, die Sky als Programmanbieter schädigen und auf dem Rücken von Millionen ehrlicher Kunden ausgetragen werden. Sky setzt daher alle juristischen Mittel ein, um den Betreibern solcher kriminellen Angebote das Handwerk zu legen.

    quelle INFOSAT - Ihr Multimedia-Ratgeber

  • Welche WLAN-HACK-TOOLS sind empfehlenswert?

    • Badly
    • 20. Dezember 2013 um 10:22

    Wpa an sich ist ja nur über die WPS Lücke angreifbar.
    Mit gewissen Rainbowtabellen und extradekatender Hardware ist auch WPA2 angreifbar.
    Das die Android Apps nur Spielzeug sind, weiss ich. Es sind ja nur bestimmte / bewusste Router die zum Opfer fallen sollen.
    Z.b. Easybox. Die laufen einwandfrei.

    Ich habe jetzt zwei Apks gefunden, die sehr benutzerfreundlich sind. Eine davon hat sogar Reaver integriert und kann bei entsprechender WPS Einstellung einen Angriff starten.

    Nutzen und Sinn sei dahin gestellt.

  • Kabel Deutschland stellt auf natives IPv6 um!

    • Badly
    • 20. Dezember 2013 um 09:56

    Ich danke dem Installateur immer noch vom Herzen, dass er vor drei Wochen einen Cisco hingestellt hat.
    @Mandy ...
    Was macht des den in Euronen der Business Tarif im Vergleich zum Üblichen?

  • Kabel Deutschland stellt auf natives IPv6 um!

    • Badly
    • 20. Dezember 2013 um 07:08

    Der TV-Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland stellt seine Kunden nun komplett auf natives IPv6 um. Dies gilt für alle Nutzer in DOCSIS 3.0-Ausbaugebieten, teilte das Unternehmen mit.

    Ab sofort erhalten demnach alle Neukunden von Kabel Deutschland standardmäßig auch öffentliche IPv6-Adressen zugewiesen. Dies ist bei einigen Bestandskunden in der letzten Zeit bereits geschehen. [color="#00FF00"]Wer über einen Kabelrouter von Compal und Hitron verfügt[/color], wurde bereits automatisch auf IPv6 umgestellt. [color="#00FF00"]Der Rollout für Kunden mit der Homebox (Fritz!Box 6360) soll in den kommenden Wochen erfolgen.[/color]

    Insbesondere für erfahrenere Nutzer bietet die IPv6-Umstellung große Vorteile. Denn so können sie die Geräte im heimischen Netzwerk auch von Außen erreichbar machen. Dies ist bei IPv4 aktuell nicht möglich. Denn Kabel Deutschland verfügt nur über einen vergleichsweise kleinen IP-Adresspool für das alte Protokoll und muss seine Nutzer daher über Carrier-Grade-NAT ansprechen. Es ist dabei nicht möglich, Ports von einer öffentlichen IPv4-Adresse bis in ein lokales Netzwerk beim Kunden durchzureichen.


    Das ändert sich mit IPv6. Hier stehen nun ausreichend Adressen zur Verfügung, um allen Geräten eine eigene Kennung zu geben, die von jedem anderen Punkt des Internets aus erreichbar ist. Insbesondere bei den Privatkunden-Anschlüssen ist der Betrieb von Servern zwar nicht unbedingt gern gesehen, doch gibt es inzwischen vielfältige Anwendungen, bei denen sich dies auch auf Zwecke beschränkt, die auf den jeweiligen Anwender beschränkt sind - etwa um zu gewährleisten, dass die eigene Medien-Bibliothek auch unterwegs stets verfügbar ist.

    Die Beschränkung auf die DOCSIS 3.0-Anbindungen dürfte in der Praxis nur für sehr wenige Nutzer von Belang sein. Denn nach Angaben von Kabel Deutschland sind bereits rund 90 Prozent aller Anbindungen auf diesen Standard umgestellt. Das Unternehmen hatte dies in der letzten Zeit vor allem auch vorangetrieben, um die hohen Bandbreiten von bis zu 400 Megabit pro Sekunde im Konkurrenzkampf mit den DSL-Anbietern in die Waagschale werfen zu können, die bei weitem nicht auf solche Geschwindigkeiten kommen.

    [color="#FF0000"]Die Frage ist, hat man danach noch Wahlfreiheit oder gibts dann Kein IPv4 mehr bei KD!?[/color]

    quelle [url=http://winfuture.de/news,79448.html]Kabel Deutschland stellt auf natives IPv6 um - WinFuture.de[/url]

    EDIT:
    Lt. diversen Foren laufen bereits schon länger einige im DS Verfahren. Also IP4 und 6 parallel.
    Was ich bis jetzt gelesen habe, scheinen reine Modems ala Cisco nicht davon betroffen und können auch weiterhin im Bridge Modus betrieben werden.

    Wenn ich so in meine Glaskugel sehe, dann sehe ich nach Umstellung auf IPv6 den nächsten kostenpflichtigen KabelDeutschland - Service im Sinne von Zubuchung einer IPV4 Adresse.
    Geschäftstechnisch hui, kundentechnisch pfui.

  • Welche WLAN-HACK-TOOLS sind empfehlenswert?

    • Badly
    • 18. Dezember 2013 um 19:48

    Das weiss ich .... brauche aber was fürs Android

  • Neuling braucht Hilfe für CS Internetverbindung

    • Badly
    • 18. Dezember 2013 um 18:30

    https://www.zebradem.com/71260-anfaenge…lient-nicht-hin

  • Neuling braucht Hilfe für CS Internetverbindung

    • Badly
    • 18. Dezember 2013 um 18:14

    5 sind in der regel ohne LB, zweite Karte und Cacheex kein Thema. Eher paar mehr.
    Aber leichter kleiner und feiner.
    Sky Angebot für 40 Euro für zwei Jahre bedeutet bei 5 Leuten gerade mal 8 Euro im Monat.
    Das kann man sich dann schon mal leisten.

  • Neuling braucht Hilfe für CS Internetverbindung

    • Badly
    • 18. Dezember 2013 um 17:43

    Die Idee von CS ist nicht sich einzukaufen, sondern zu teilen.
    Wir weisen Dich hiermit auf die Risiken beim Pay-Sharing hin.
    Was Du im Endeffekt machst, ist Deine Sache. Bedenke aber, dass Deine IP immer plain beim Server einzusehen und logbar ist.
    El Polizistio lässt grüßen.

    Wenn Du wirklich nichts zum Teilen hast, niemand Dein Hobby sonst teilt, dann siehts mau für Dich aus.
    Geben und Nehmen!!!

    PS:
    Über Payserver wird hier nicht gerne geredet,beraten, Auskünfte erteilt usw.

  • Welche WLAN-HACK-TOOLS sind empfehlenswert?

    • Badly
    • 18. Dezember 2013 um 15:40

    Mir gehts hauptsächlich ums Wlan-Sniffen und die Verwendung der für solche Dinge geschaffenen Apps.
    Da das Angebot mittlerweile recht üppig ist und ich mir nicht mehr sicher bin, welches am virenverseuchtesten ist, wollte ich Euch mal nach Eurer Erfahrung fragen. bzw. was Ihr empfehlen könnt.

    So quasi BT oder Reaver für Android. :)

    Merci

  • Allg. Fragen zu KD!

    • Badly
    • 7. Dezember 2013 um 17:05

    Hi Burn, hast du da einen bestimmten im Sinn *G*

  • Kabel Deutschland: 200 MBit/s in ersten Netzen verfügbar

    • Badly
    • 5. Dezember 2013 um 11:42

    So jetzt noch bitte Geräte, die das dann auch per Wlan hin und herschieben können und Server die mir ca. 25MB/s download bereitstellen. bei 400 Mbit würde schon die ein oder andere HDD aussteigen, die für solche schreibraten nicht ausgelegt sind.
    Sind ja nicht nur SSDs im Umlauf
    Bissle irre ist das ja schon.

  • heugabel hat heute Geburtstag i

    • Badly
    • 4. Dezember 2013 um 12:55

    Auch von mir Happy birthday Feier schön

    Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk

  • Fritzbox 7390 Mac - Ändern geht das?

    • Badly
    • 3. Dezember 2013 um 17:00

    Also nix mit ONe Klick Lösung.
    Und ist es normal, dass sich bei neuer IP Immer nur die letzten drei Zahlen ändern?

  • PS4 Attack Run im Mediamarkt

    • Badly
    • 3. Dezember 2013 um 16:56

    Einfach nur Geil!!:D

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