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[h=3]Windows Vista: Heute endet Mainstream-Support[/h] Wie bereits vor Jahren angekündigt, endet heute der 'Mainstream-Support' des Microsoft-Betriebssystems Windows Vista. Damit bekommen Vista-Nutzer ab morgen nur noch Sicherheits-relevante Patches kostenlos zur Verfügung gestellt, alle anderen Support-Dienste gibt es nur noch gegen Bezahlung.
Knapp mehr als fünf Jahre nach der Veröffentlichung von Windows Vista beginnt heute bzw. morgen der Anfang vom Ende für das wenig geliebte Betriebssystem von Microsoft. Ab morgen gibt es nämlich für Vista nur noch den so genannten Extended Support.
Das bedeutet, dass Vista-Nutzer ab dem morgigen Tag nur noch jene Patches kostenlos erhalten, die die Sicherheit des Betriebssystems betreffen. Alle anderen Hotfixes, also beispielsweise mit Verbesserungen von Funktionen, sowie Anfragen beim Microsoft-Kundendienst sind ab diesem Zeitpunkt kostenpflichtig, da Nutzer das so genannte Extended Hotfix Support Agreement (EHSA) erwerben müssen.
Konkret bedeutet das unter anderem, dass es nach dem derzeitigen Service Pack 2 kein weiteres Software-Erweiterungs-Paket geben wird, auch Neufassungen von Programmen wie etwa den Internet Explorer 10 werden Vista-Nutzern nicht mehr zur Verfügung gestellt.
Betroffen sind alle Versionen von Windows Vista: Starter, Home Basic, Home Premium, Enterprise, Business und Ultimate, sowohl in der 32-bit- als auch der 64-bit-Ausgabe. Der Extended Support ist aber zumindest noch fünf Jahre gültig, Sicherheits-Patches gibt es nämlich (kostenlos) noch bis 11. April 2017. Das Extended Hotfix Support Agreement muss übrigens spätestens 90 Tage nach Ablauf der Mainstream-Support-Phase erworben werden.
Microsoft hat den Verkauf von Windows Vista im Oktober 2010 eingestellt, Computer-Hersteller bieten seit dem Oktober des Vorjahres keine PCs mit vorinstalliertem Vista mehr an. Vista gilt allerdings als einer der größten Flops in der Geschichte des Redmonder Software-Herstellers, entsprechend gering ist auch dessen Verbreitung, weshalb es wohl nicht viele Nutzer geben wird, die dem Betriebssystem nachtrauern werden.
Quelle -
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Sky: Abschaltung von SD-Kanälen bietet kein Einsparpotenzial
Durch eine mögliche Abschaltung von SD-Kanälen und die ausschließliche Verbreitung von HD-Sendern erwartet Sky Deutschland kein Einsparpotenzial bei den Übertragungskosten. Das sagten Vertreter des Pay-TV-Anbieters auf Hauptversammlung am Dienstag.
Es gebe lediglich eine theoretische Kostenersparnis, argumentierten die anwesenden Vorstandsvertreter. Sky gehe davon aus, dass die durch eine etwaige SD-Abschaltung frei werdenden Übertragungskapazitäten ohnehin durch zusätzliche HD-Programme belegt würden. Dadurch käme es unter dem Strich nicht zu Einsparungen bei den Aufwendungen für die technische Infrastruktur.
Darüber hinaus will sich Sky nicht mit ARD und ZDF gemein machen, die ab 2013 keine Einspeisegebühren mehr an die Kabelnetzbetreiber zahlen wollen. Zwar sei man an neuen Vergütungsmodellen immer interessiert, aber aufgrund der laufenden Verträge sieht sich der Pay-TV-Anbieter nicht in der Lage, Mutmaßungen über zukünftige Einspeiseverträge anzustellen.
Ohnehin habe Sky bereits unterschiedliche Vergütungsmodelle mit Kabelnetzbetreibern vereinbart, darunter beispielsweise auch ein Provisionsmodell, bestätigte ein Unternehmensvertreter. Den Anteil an Kabelkunden wollte Sky auf der Hauptversammlung nicht bekannt geben. "Diese Zahlen kommunizieren wir nicht", hieß es lediglich.Quelle: DF
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Megaupload-Betrug: Abmahn-Post vom Fake-Anwalt
[INDENT]
Bereits Ende Januar wurde der Filehoster Megaupload vom Netz genommen, nun versuchen unbekannte Kriminelle durch gefälschte Abmahnungsschreiben Kapital aus der Zwangsschließung zu schlagen. Seit dem Wochenende werden dabei nach Angaben des Sicherheitsunternehmens eleven massenhaft E-Mails versandt, in denen Internetnutzer von einer Anwaltskanzlei "Dr. Kroner & Kollegen" aus München beschuldigt werden, über Megaupload urheberrechtlich geschützte Filme, TV-Serien und Musikdateien heruntergeladen zu haben.Dreiste Fälschung in seriöser Aufmachung
Im Zuge dessen werden die Adressaten unter Fristsetzung und Androhung weiterer Kosten aufgefordert, für einen Streitwert von 10.000 Euro eine Schadensersatzsumme in dreistelliger Höhe zu zahlen. Unserer Redaktion flatterte am Montag ebenfalls eine der E-Mails mit dem Betreff "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing" ins Postfach.
Der im PDF-Format angehängte Anwaltsbrief wirkt in Aufmachung und Optik zunächst durchaus seriös. Kleinere Ungereimtheiten wie fehlende Festnetznummern der Kanzlei, eine Bezeichnung von Megaupload als "Peer-to-Peer Netzwerk" oder diverse Rechtschreibfehler wecken aber schnell Zweifel, dass es sich um ein offizielles Schreiben handeln könnte. Pflichtangaben wie Signatur und zuständige Rechtsanwaltskammer fehlen ebenfalls. Auch unüblich: Die angeblichen Downloads werden nicht benannt; lediglich Tag, Uhrzeit und IP-Adresse sind in einer Auflistung zu finden.
Komplett gefälscht: Abmahnung der nicht existenten Kanzlei "Dr. Kroner & Kollegen". Screenshot: onlinekosten.deAuf keinen Fall zahlen
Ein weiteres Indiz für die offenbar von langer Hand geplante Betrugsaktion ist die angegebene, mittlerweile nicht mehr erreichbare, Kanzlei-Adresse http://www.kroner-kollegen.de. Laut der zuständigen Verwaltungsinstanz DENIC ist die Domain auf eine Einzelperson in Österreich registriert; die letzte Aktualisierung wurde Anfang März vorgenommen. Fragmente des vermeintlichen Online-Auftrittes, wie etwa die teils kuriose Selbstbeschreibung des angeblichen Rechtsanwaltes Dr. Klaus Kroner, sind aktuell aber noch über den Google-Cache zugänglich. Dort heißt es: "Ich wurde 1979 in Valley bei München geboren. Mein Abitur machte ich 1999 in Miesbach. Vor der Gründung meiner eigenen Kanzlei im Jahre 2008 war ich als Anwalt bei der Ernst & Young AG in Stuttgart tätig. Nach dem vierjährigen Jurastudium an der Juristischen Fakultät LMU in München praktizierte ich bei mehreren renommierten Firmen in England und Irland."
Dass dies vollständig dem Reich der Phantasie entsprungen sein dürfte, steht inzwischen fest. Laut eleven ist im Mitgliederverzeichnis der Rechtsanwaltskammer München kein Hinweis auf die Kanzlei zu finden. Betroffene sollten daher auf keinen Fall zahlen. Wo das Geld letztendlich landen würde, ist unklar. Als Begünstigter erscheint auf dem beigefügten Überweisungsträger die Firma "Lawyer Payment Services s.r.o." – ein Finanzdienstleister, der angeblich in der Slowakei seinen Sitz haben soll. Doch auch diese Angabe ist nach Recherchen unserer Redaktion offensichtlich gefälscht. So war die Website des vermeintlichen Unternehmens am Montagnachmittag ebenfalls nicht mehr erreichbar. Eine kurze Who-Is-Abfrage offenbarte zudem, dass auch diese Domain auf den gleichen Namen registriert ist, wie die angebliche Internetseite der Münchner Kanzlei. Daher gilt: Nicht überweisen und E-Mails löschen. In anderen Fällen sollte darüber hinaus im Zweifelsfall generell ein Rechtsanwalt zurate gezogen werden.Christian Wolf
Quelle: Onlinekosten
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AustriaSat nimmt Kindersender KidsCo in sein Programm auf
Wie der Pay-TV-Anbieter am Freitag verlautbarte, soll der neue Kanal ein abwechslungsreiches und garantiert gewaltfreies Kinder-Programm bieten.
Alle TV-Sendungen seien familienorientiert und hätten einen hohen Bildungsanspruch, so AustriaSat.
Unter anderem sind die Zeichentrick-Serie "Inspektor Gadget" und die preisgekrönte Knet-Animation "Wallace & Gromit" täglich auf KidsCo zu sehen. -
Herzlichen Glückwunsch
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