Die zwei verschiedenen Bilder von dir Mandy und von mir haben mich neugierig gemacht.
Ich habe mal zwei Boxen verglichen,meine eigene und die von meinem Vater.
Es scheint doch zwei verschiedene 7170 Boxen zu geben.
Ich habe die 7170 SL (ist rot) und mein Vater die 7170 UI (ist schwarz von 1und1).
Die 7170 UI von 1und1 hat einen Anschluss Fon 1-3 (RJ11,mit Adapter wie von dir beschrieben) und den S0 Anschluss.
Die 7170 SL hat 2 Anschlüsse Fon1 und Fon2 (beide RJ11),Fon3 (Kabelklemmen) und den S0 Anschluss.
Beiträge von pivo
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Gibt es verschiedene 7170 Modelle?
Meine Fritz Box sieht so aus.
und der beiliegende Adapter ist doch 1 x F-codiert und 2x N-codiert( für Anrufbeantworter / Faxgerät oder Nebenstelle)?
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Du hast 3 Analoge Anschlüsse Fon1-3 und ein Anschluss für ein ISDN Telefon FON S0.
Die einzelnen Rufnummer kanst du unter Telefoniegeräte zuweise.Es ist auch möglich 2 oder mehr Nummern einem Telefon zuzuordnen. -
Nein, du brauchst dir keine neue Fritz Box besorgen du kannst eine 4. Voip Nummer auf deiner 7170 einrichten.
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Zitat von erwin23;368885
Hallo,
für das Homesharing mit Scam für zwei D Box 2 habe ich die configs erstellt.
Wo, in welchem Verzeichnis muss ich sie einspielen. Server und Client, gleicher Ort?
Besten Dank im voraus sagt erwin23Schau mal hier:
https://www.zebradem.com/32205-scam-wel…ohin#post222663 -
Ich glaube im Bereich "Anleitung Freetz flashen bis zum CS Server einrichten" unter Punkt 1.10 hat sich ein Fehler eingeschlichen.
da steht:
* Im freetz Menü unter Pakete CCcam den ftdi Treiber auswählen und übernehmen
* CCcam starten
* Smargo abziehen (falls schon angesteckt)
* Smargo anstecken (ohne Karte)
* Karte einschieben
* kurz warten
* Karte wird erkannt
* überprüfen über freetz syslog
* oder über das CCcam Webinterface:http://fritz.box: 1600[color="Red"]0[/color]
* Punkt Entitlements auswählen
müsste es nicht:
http://fritz.box: 1600[color="Red"]1[/color]sein?
Gruß
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Zitat von oxnox;364340
Hallo,
nachdem ich mich jetzt mal mit der Dream 500hd ärgern durfte, würde ich sie gerne wieder zurück senden. Bleibt beim booten hängen, nach dem ausschalten muss ich teilweise zwei bis dreimal den Schalter betätigen, ingesamt nervt mich das Gerät schon ziemlich. Was haltet Ihr von einer Vu+ Duo twin? Auf die paar Ocken ist doch auch gepfiffen und hat sogar nen twin. Wer kennt das Teil bereits und hat Erfahrung?
Gruß Ox
Schau mal hier:
https://www.zebradem.com/zd381/ -
Edison argus piccollo oder Edision argus mini.Der mini kostet aber ein bischen mehr als 100€.
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Probiere mal mit dem Hallenberg Imageflashingassistent neu zu flashen.
Im ULC:Hallenberg -
Zitat von gerdh;354570
wie waers mit nem vdr ?

(jehova)gruss gerd
Meinst du das hier?
Video Disk Recorder (VDR) -
Lese dir das mal durch es gibt verschiedene Systeme:
Einkabelsystem ? Wikipedia
Unicable ? Wikipedia (wie Jake Blues auch schon schrieb)und es geht auch günstiger(wen du nur Astra nutzt):
SCR-Einkabel-LNB DUR-line UK101+1 Direktausgang, 59,90 Euro - BSF electronic systems
oder
Technisat Technirouter 5/1x8G Einkabel-Umschaltmatrix, 179,99 Euro - BSF electronic systems -
Am heutigen Mittwochmorgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet (Az. I ZR 121/08). Demzufolge können Privatpersonen "auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird."
Die Klägerin ist Inhaberin der Rechte an einem Musiktitel. Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft wurde ermittelt, dass dieser Song vom Internetanschluss des Beklagten aus auf einer Tauschbörse zum Herunterladen im Internet angeboten worden war. Der Beklagte war in der fraglichen Zeit jedoch in Urlaub und konnte nicht nachweisen, dass sein WLAN in dieser Zeit abgeschaltet war. Die Klägerin fordert vom Beklagten Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten.
Das Landgericht (LG) Frankfurt hatte den Beklagten antragsgemäß verurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte die Klage in der Berufung abgewiesen. Nun hat der BGH dieses Berufungsurteil teilweise aufgehoben. Zwar hafte der Beklagte auf künftige Unterlassung. Allerdings sei er nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, weil er lediglich als Störer fungiere, nicht aber als Täter.
Besonders bitter dürfte den Urheberrechtsmassenabmahnern ein Hinweis des BGH bezüglich der Höhe der Abmahngebühren aufstoßen. Der für Urheberrechtssachen zuständige 1. Senat des höchsten Gerichts merkte an, dass es seit 2008 den Absatz 2 des Paragrafen 97a Urheberechtsgesetz (UrhG) gibt. Dieser sieht eine Höchstgrenze von 100 Euro für Urheberrechtsabmahnungen dann vor, wenn es sich um "einfach gelagerte Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" handelt. Zwar sei diese Regelung im konkreten Fall noch nicht gültig gewesen, aber bei Fällen wie dem verhandelten fallen gegenwärtig "insofern maximal 100 Euro an". Damit dürfte der BGH das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte aushebeln, die mit hohen Gebühren und Schadensersatzforderungen Kasse machen.
Der BGH hat angenommen, dass eine Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht kommt. Dennoch obliege privaten Anschlussinhabern eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes sei jedoch nicht zuzumuten, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Die Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.
Wer folglich ein nach diesen Kritierien unzureichend gesichertes oder gar gänzlich offenes WLAN betreibt, kann künftig für jede Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, die über den Anschluss begangen worden ist. Allerdings dürften nunmehr die zu erstattenden Abmahnkosten auf 100 Euro beschränkt sein, außerdem muss kein Schadensersatz an den Rechteinhaber geleistet werden.
Quelle:heise.de
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Wenn ich das Handbuch richtig gelesen habe kannst du die Abschaltung nicht deaktivieren.
Hier der Link zum Handbuch:
anonym.to - Handbuch-ASUS M2N32-SLI Deluxe -
Es ist 12 Uhr:biggrinthumb:!!!!!!!
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Gibt es auch was fürs Zebra??
Muß das Zebra dann mit Wasser gefüttert werden wenn es so heiß wird???:biggrin::coolsnow: -
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Ab dem 1. März dürfte so mancher Windows-Nutzer in Europa eine Überraschung erleben: Nach einem automatischen Update des Betriebssystems wird sich ein Programm öffnen und zunächst eine Erklärung, dann ein Auswahlfenster präsentieren. "Wählen Sie Ihre(n) Webbrowser" wird darüber stehen (alle angebotenen Browser finden Sie in der Bilderstrecke oben).
"Aber ich hab' doch schon einen!", wäre eine naheliegende Reaktion.
Das ist in der Tat so - und auch der Grund, warum es nun überhaupt zu dieser Auswahlaktion kommt. Seit Mitte der neunziger Jahre ist Microsofts Internet Explorer integraler Bestandteil von Windows. Das war und ist zum einen sehr bequem, auf der anderen Seite fragwürdiger Dienst am Kunden - denn es gab immer Konkurrenzprodukte, die mehr zu bieten hatten, und Microsofts Browser war oft mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden. Noch vor wenigen Wochen warnte das dem Innenministerium unterstellte Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI vor der weiteren Benutzung des Programms, bis dessen aktuelle Sicherheitslecks geschlossen sind.
100 oder 200 Millionen PC in ganz Europa
Nun bekommen die Nutzer nach und nach die Wahl, bis zum 17. März muss das Verfahren eingeleitet sein. Das Auswahlfenster erscheint auf jedem mit dem Internet verbundenen Windows-Rechner - allerdings nicht auf allen zum gleichen Zeitpunkt. Schon ab dem 1. März wird das Verfahren getestet, reihum wird die Browser-Galerie dann auf Bildschirmen in ganz Europa erscheinen. Über die genaue Zahl der Rechner, die in den nächsten Tagen per Pop-up-Fenster vor die Browser-Wahl gestellt werden, gehen die Schätzungen weit auseinander. Riesig ist sie so oder so - es geht um 100 bis 200 Millionen PC in 30 europäischen Nationen.
Die Aktion ist der Abschluss eines europäischen Kartellverfahrens gegen Microsoft, in dem es wie im großen Kartellprozess in den USA vor allem um die Koppelung von Betriebssystem und Browser ging. Die wurde Microsoft als unfaire Geschäftsmethode vorgeworfen, die darauf abzielte, die gesamte Konkurrenz kleinzumachen und ein Monopol auf dem Browser-Markt zu erreichen.
Quelle:spiegel.de
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edit
falsch gelese sorry!! -
@zeuge
Probiere mal eine andere satellites.xml
z.B. diese hier -
Zitat von Hausi;333112
Welchen emu nutzt du ,........?
Ich wuste gar nicht das Öffentlich Rechtliche verschlüsselt sind.:biggrin:
