Er aber, sags ihm, er kann mich im Arsche lecken.
Beiträge von Klausss
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Er aber, sags ihm, er kann mich im Arsche lecken.
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Zitat von Stefan;522682
Warum sollte man eigentlich jemand bestrafen wenn man es billiger bekommt oder selber ein cs netz aufbauen kann.
Wenn einer es schaft zu umgehen dann sollten se sky bestrafen in dem fall das sky
nichts machen kann. Das man nicht bestraft wird. Sky kann es doch so machen das es sicher
Ist. Ist doch imprinzip sky ihre sache.
Läst man seine haustür auf und fährt im urlaub muss man damit rechnen das die hütte leer ist wenn
man wieder da ist. Und sky läst ja in dem sinne auch ne tür auf.Wo steht da das Sky verklagt werden soll, und wer sollte da klagen.
Zitat von Monarch;522792Ich bin kein Anwalt, daher kann ich dir nicht sagen, ab wann es wirklich gewerblich ist. Aber rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen, wenn du mit 5 Freunden ein Abo teilst und regelmäßig Geld von den 5 auf dein Konto fließt, wäre das vlt. schon gewerblich. Bekommst du die Kohle bar (also nicht so einfach nachvollziehbar), hast du vermutlich bessere Chancen vor Gericht.
Vor Gericht und auf Hoher See bist Du in Gottes Hand.
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Zitat von Monarch;522751
Sobald dabei aber Geld fließt und es ins gewerbliche abdriftet, sind ja schon das ein oder andere mal Urteile gefällt worden.
Ab wann ist es gewerblich? Schon wenn man es mit fünf Freunden teilt?
Zitat von Monarch;522751
Find nur die Aussage, Sky zu verklagen weil sie kein besseres Verschlüsselungsverfahren verwenden, ziemlich lächerlich. Mehr wollte ich eigentlich garnicht sagen:)Um Sky zu verklagen, darum ging es doch gar nicht.
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Payserver, und private Cs Server betreiben ist und bleibt illegal !!
Aber hier kommt dann die Wertigkeit des Verschlüsselungssystems zu tragen. Im Inet findet jeder nach nicht mühevollem Suchen eine relativ leichte Anleitung ein Cs Server System mittels Cccam einzurichten.
Ich will jetzt nicht werten wie weit da die Rechtsprechung die offene Türe beurteilt. Des weiteren ist es auch erheblich wie viel Kohle damit eingenommen wird. Das alles dient zur Strafmaßfindung.Viele Menschen unterschiedlicher Glaubensrichtungen glauben an ein Leben nach dem Tode und das schon seit Urzeiten. Aber darüber hier zu diskutieren halte ich nicht für Sinnig.
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Zitat von Monarch;522685
Sorry, aber nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich...
Nach deiner Logik müsste man jede Firma bestrafen, die ihre Produkte schützt. Denn alles kann irgendwann umgangen werden. Naivität ist hier schon garnicht mehr das richtige Wort für solch eine Denkweise.Stell dir vor, du fährst in den Urlaub, verschliesst die Haustür doppelt und aktivierst die Alarmanlage. Nun bricht jemand bei dir ein, und kann deine Alarmanlage umgehen. Nach deinem Urlaub kommst du nach Hause und bekommst eine Anzeige, weil deine Alarmanlage gar nicht auf dem aller neuesten Stand der Technik war. Wäre das in deinem Sinne?
Es gibt keine ultimative Sicherheit, es geht immer nur sicherer als zuvor, aber niemals absolut sicher. Das gilt für jedes Technische Sicherungsverfahren. 100%ig sicher ist nur der Tod!
Die Versicherungen und die Rechtsprechung sieht das aber völlig anders. Es sind zwei verschiedene Paar Schuhe wenn "eingebrochen" wird und die Haustüre war weit offen und für jeden sichtbar das ohne Probleme da reinmarschiert werden kann und Sachen entnommen werden können, oder es war verschlossen und eine Alarmanlage aktiviert.
Das mit dem Tod und 100%, selbst das ist nicht sicher obs da nicht doch ein Weiterleben gibt.
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Zitat von zeus;520394
Kündigen und dann am Telefon zocken wenn Sky anruft
Da braucht nicht gezockt zu werden, kündigen reicht. Sky meldet sich schon bei Dir. Kurz vor Ablauf des Vertrags kommen die besten Angebote!!!
Entweder selber am vorletzten oder letzten Tag anrufen oder von Sky anrufen lassen.Immo bekommst Du aber keine Optionskanäle = Buli HD3-11 und Sport HD3-11 und SkyGo fällt weg bei Rabatt-Abo für 34,90 €uro
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Zitat von Reppo;516288
Bin auch schonmal geblitzt worden auf einer Strecke, wo früher 50 jetzt 30 ist und zack ist man mit 60 auf einmal 30 km/h zu schnell.
Dadurch bin ich aber kein Raser...Nein viel Schlimmer. Dir gehört wegen der Straftat der Lappen auf Lebenszeit entzogen.
:D:D
Die 30er Zonen sind da Saugefährlich, da biste ruckizucki so schnell das Du ÖPNV Benutzer wirst.
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Nochmals: Du rufst an oder wirst angerufen, da gibst Du dann ein Angebot ab. Der Sky Mitarbeiter nimmt an, fasst das zusammen und schreibt das in das Sky System und Du bekommst die AB (VERTRAGSBESTÄTIGUNG). Wenn Du die AB in Händen hältst, ab da hast Du bei Sky 1 Monat Widerrufsrecht. Nur was in Deiner AB steht ist Vertragsbestandteil. Sky bucht von Deinem Konto ab, Kontodaten und deine Einwilligung zum abbuchen ist auch bei Sky. Wenn irgendjemand oder Sky unberechtigter Weise bei Dir etwas abbucht, oder zu viel abbucht merkst Du das doch. Wenn Du nicht widerrufst innerhalb eines Monats ist das Ganze Geschäft rechtswirksam abgeschlossen.
So ist das geltende Recht nach Onlinerecht welches mittlerweile auch im BGB verankert ist. Alle wenn und aber können hier nicht diskutiert werden.
Bei E-bay läuft das doch ähnlich ab. Du kaufst in dem Du ein Angebot abgibst und den Zuschlag bekommst. Das ist mit dem bieten oder sofort-kaufen ein Rechtswirksamer Kaufvertrag. Da unterschreibst Du auch nichts.
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Zitat von Lucas70;516839
Wie schon mal geschrieben habe ich bis jetzt nicht mal eine Widerrufbelehrung bekommen und bin ja wohl nicht der Einzige dem es so geht.
Du schreibst das was an der Telebimmel erzählt wird ist nicht rechtskräftig aber Verträge am Tel abschließen ist es dann. sehr ominös
Mal den Faden weiter gesponnen. Die vier Wochen Widerrufbelehrung sind vorbei der Vertrag ist gültig. Einzigen Nachweis den ich dann habe ist dann das was bei Sky im Kundencenter steht und was Sky dann jederzeit mal so ändern könnte wenn sie denn wollten
Meinste nicht auch das die auf sehr wackligen Beinen steht.
Und mal ganz im Ernst. Eine Telefonnummer und ein genannter Name den man Dir dann auch noch in den Mund legt. weil Sie fragen dich ja ob du der oder derjenige bist ist wohl auch nicht unbedingt eine Garantie für irgendetwasmfg
Das ist so wie ich es geschrieben habe und ich habe da keinen gesteigerten Wert drauf das jetzt alles zu rechtfertigen und bis ins kleinste auszudiskutieren. Wenn du anderer Meinung bist okay dann ist das eben so.
Das mit dem am Telebimmel ist für Dich nicht rechtswirksam weil Du das nicht beweisen kannst !!
Der Vertrag wird aber am Telebimmelgedöhns geschlossen und ist rechtswirksam!!! DU kannst den wiederrufen !!! Komische Leute gehen an Dein Telefon und haben Deine Kontodaten !!!xmania
Dann hast Du Sky light gebucht. Ohne die Feeds Sky Sport HD 3-10 und Sky Buli HD 3-11.
Es sei denn die stehen durch einen Systemfehler bei Sky explicit in dieser Auftragsbestätigung. SkyGo gehört auch nicht mehr dazu, aber durch den Zweitkartenfehler im Sky System hast Du das mit gebucht. -
Zitat von Lucas70;516832
Abgesehen davon das ich ja noch nix schriftliches bekommen, hätte so ein Vertrag aber keinerlei rechtlichen Bestand. Sky hat mich ja angerufen
Mag ja auch sein das dies bei Sky i.M. so gehandhabt wird und solange beide Seiten das stillschweigend so akzeptieren wird es wohl auch keine Komplikationen geben, aber rechtens wäre es dennoch nicht.
Dann könnte ja jeder der da zufällig am Tel. ist für dich Verträge abschließen.mfg
Sky ruft Dich an und fordert Dich auf ein Angebot abzugeben. Da wird dann der Vertrag geschlossen. Dann sendet Sky Dir die Widerrufbelehrung zu wo Du einen Monat Zeit hast das zu Widerrufen.
Da schließt niemand für Dich an Deinem Telefon Verträge ab. Deine Telefonnummer ist bei Sky hinterlegt und die Mitarbeiter fragen Dich ja auch explicit nach deinem Namen.Die Buchen auch von Deinem Konto ab, wenn das nicht in Ordnung ist wirst Du Dich schon zu wehren wissen, und die Kontonummer gibst Du Sky ohnehin. Also das wird auch Rechtskräftig ohne Deine drei Kreuze irgendwo zu machen.
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Zitat von xmania;516803
Hallo Leute!
Ich habe vor ein paar Monaten telefonisch verlängert. Hierbei habe ich den Telefon - Agent extra gefragt, ob es Einschränkungen gibt. Es gab ein klares NEIN, KEINE EINSCHRÄNKUNGEN. Sowohl schriftlich wie im Kundenportal keine Einschränkungen.
...und doch!!!!!! Es ist kein SKY BUNDESLIGA HD 4 - 6 und kein SKY SPORT HD 3 - ... zu empfangen. Bei eine telefonisch Nachfrage wird man nur frech auf die schriftliche Kontaktaufnahme zum Kundendienst verwiesen.
Gruß
xmania
Seit dem 01.07 dJ. gibt es für Rabattler nur noch Sky light. Alles andere steht in Deiner AB die Du bekommen hast. Sollte da HD Buli und Sport mit Feeds aufgeführt sein, oder SkyGo, so gilt natürlich dieser Vertrag mit den darin befindlichen Bestandteilen
Zitat von xmania;516814Doch! Bei meinem Anruf sagte man mir, wenn ich Vollzahler wäre, also 65 Euro oder so bezahlte, wären die auch frei! Insofern habe ich eine Einschränkung, die ich bei Vertragsabschluß durch Nachfrage ja ausgeschlossen hatte!
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Was man Dir am Telebimmel versprochen hat ist nicht rechtskräftig, weil du das ja auch nicht beweisen kannst. Das was in Deiner AB drin steht ist die Vertragsgrundlage, sollte da mehr drinstehen als Du erhältst solltest Du mal mit der Geschäftsleitung Kontakt aufnehmen und das schildern. Der letzte Weg wäre zu klagen auf Vertragserfüllung.
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Zitat von sossenprinz;516793
Würde mich auch interessieren, ob dieWiderspruchsfrist nach erhalt der Unterlagen beginnt,oder ab dem Tag des Vertragsabschluss.
Wiederspruchsfrist beginnt mit dem tage der Zustellung der AB (Auftragsbestätigung oder Ihre Vertragsinhalte) worin auch die Wiederufsfrist (Belehrung) eingearbeitet ist.
Die wird Dir per Mail oder Post zugestellt. Momentan verschickt Sky keine AB seit dem 01.10, warum auch immer.Zitat von Lucas70;516795Na rein rechtlich ist ja ein Vertragsabschluss per Tel. kein Vertragsabschluss. Gibt ja keine Unterschrift. wenn ich dann meine drei Kreutze unter den Vertrag gesetzt habe und das Ding zurück gesendet habe beginnt die Zeit zu zählen.
Alles andere hat null Hand und Fußmfg
Der Vertrag beginnt wenn Du Dein "Angebot" am Telefon abgegeben hast und der Sky Mitarbeiter das akzeptiert hat. Der geht hin und trägt das so ein und das wird durch die AB die Dir zugesendet wird bestätigt. Da muss nix mehr unterschrieben werden.
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Auch von mir die allerbesten Burzeltachs Grüsse.
Lass es Dir gut gehen. -
An der Schwelle der grössten Erfolge ist gut, mit Real hat Jupp doch die Schampingjongslieg gewonnen. Das will erst mal mit Bayern erreicht werden.
Vorige Saison hat Bayern in allen Belangen kläglich versagt.Der Hohländer van Gaal wurde auch mit riesen Vorschußlorbeeren, oder waren es Gladiolen empfangen, und er hat nen Trümmerhaufen hinterlassen den Jupp erst mal zusammenflicken musste.
Nichts desto trotz wünsch ich Pep eine erfolgreiche glorreiche Zeit in München.
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Zitat von Reppo;479025
Grundsätzlich sei im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unter Paragraf 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 festgelegt, dass es im Ermessen der Landesrundfunkanstalten liege, ob sie beim Vermieter oder Eigentümer Auskunft über die Mieter verlangen. ARD, ZDF und Deutschlandradio würden diese Möglichkeit nicht wahrnehmen, auch wenn es das Gesetz erlaube, so Eicher. Vielmehr setzten die Rundfunkanstalten darauf, dass die Bürger von sich aus ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nachkommen.Quelle: golem.de
ZitatVermieter werde die heutige GEZ erst einmal nicht um Informationen bitten - obwohl ihr das erlaubt worden sei. "Vermieter müssen keine Auskunft darüber geben, wer in ihren Räumen mit wem zusammenwohnt", sagte Eicher, Leiter der ARD/ZDF-Arbeitsgruppe "Begleitkommunikation zum Rundfunkbeitrag". "Wir setzen darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger von sich aus ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nachkommen."
Quelle: APDFragen können se ja, aber ob die auch Antworten bekommen ???
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F5 drücken, wenn der download nicht geht, wasn das fürn Schwachsinn. Habs geregelt, lag an den Einstellungen vom IE. Die zip Dateien gingen ja immer nur mit den rar, die wollte er nicht.
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Komisch, bei mir klappt der download nicht von hier aus dem ulc
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Aha, und haste das auch von hier gedownloadet ??
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