meinst du mit multicam mehrfachemu betrieb ?
cu
meinst du mit multicam mehrfachemu betrieb ?
cu
hallo,
eine bitte an alle die etwas uploaden (ins ulc laden) möchten.
[color="Yellow"]bitte achtet auf die länge des namens der datei die ihr uppen wollt.
die dateinamenlänge ist begrenzt auf 45 zeichen + erweiterung (also max 49 zeichen)[/color]
wenn der name länger ist, wird die entsprechende erweiterung (rar, pdf o.ä.) nicht angezeigt.
das hat zur folge, das der der das file gesaugt hat dann eine datei auf dem rechner hat bei der er raten muss was es sein könnte
.
Beispiel :

ich muss zugeben, das es mir lästig wird ständig anderer leute files umzubenennen oder downloaden zu müssen um zu checken um was es sich handelt.
ich wende mich an euch, da dieses problem in letzter zeit häufiger auftritt.
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cu
ist doch vollkommen klar - jedenfalls für mich.
back to the roots.
sie werden wieder auf irdeto (betacrypt) zurückgehen, jetzt wo jeder seine alten karte weggeschmissen hat - ausser mir natürlich ;).
allerdings wird es ein kleines pmk update geben um die sache wieder interessant zu machen :D.
also im ernst. fast alles ist denkbar und einiges möglich, ich lass mich überraschen.
cu
zählt doppelt !! ![]()

Karlsruhe stellt hohe Anforderungen
Erschienen am 27. Februar 2008
Für Online-Durchsuchungen gibt es künftig hohe Auflagen
Das Bundesverfassungsgericht hat Online-Durchsuchungen an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in einem Urteil vom Mittwoch.

NRW-Gesetz gekippt
Eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes verletzt das Grundgesetz und ist damit nichtig. Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Online-Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt, darunter der FDP-Politiker Gerhart Baum.
Grundrecht nicht schrankenlos
Mit seinem Grundsatzurteil habe das Karlsruher Gericht erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Verkündung in Karlsruhe. Dieses neue Grundrecht sei aber nicht schrankenlos.
Nur bei Gefahr für Leib und Leben
Weil mit dem heimlichen Zugriff auf den Computer aber besonders intensiv in das Grundrecht eingegriffen werde, sei er nur bei drohenden Gefahren für Leib, Leben und Freiheit zulässig sowie bei Bedrohungen, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der menschlichen Existenz berührten.
quelle : > klick <
