Beiträge von Morbid Angel
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Wenn sich was Grundlegendes ändern soll, kann man das nur auf europäischer Ebene versuchen.
Wie man auch immer die Rechtmäßigkeit des heutigen Urteils einschätzt, viel hat sich in der Tat
nicht getan; dass die Zweitwohnungsregelung bis 2020 überarbeitet werden muss, trifft ja nun
nicht gerade viele Bundesbürger. -
Es müsste aber doch an einer Stelle erkennbar sein, ob die Box gebrandet ist.
Bei einer von 1&1 gebrandeten Box steht auf der Eingangsseite im WebIF z.B.
oben, ich glaube es war rechts, ein UI. -
So sind aber die Spielregeln im Business und so habe ich in über 40 Jahren es tagtäglich erlebt.
Wenn es egal wäre, ob man viel oder wenig arbeitet, ob es gut oder schlecht ist, was man produziert,
wird der jeweilige Betrieb sich nicht halten - man denke nur an die Planwirtschaft bis 1989 im
östlichen Bereich unserer Republik.
Übrigens, das hat nun gar nichts mit neidisch zu tun, du willst doch auch Leistung für dein Geld
sehen, sprich wenn du was kaufst, muss es deinen Erwartungen entsprechen oder ist dir egal,
wie gut oder schlecht die Ware ist? Kann ich mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen. -
Ich auch, übrigens gibt es keine Winterzeit, es ist die Normalzeit - nur wegen der
unnötigen Sommerzeit hat man das Wort geprägt, hoffentlich nicht mehr lange. -
Ganz normaler kausaler Zusammenhang, wer was taugt, soll gutes Geld verdienen, wer nichts bringt, eben nur ein Grundgehalt bekommen oder sieht das dein Chef anders?
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Zitat von EAFW;575320
...der allein dadurch entstandene Schaden wird auf etwa 120 Millionen Euro beziffert.
Reden wir mal deutsch, da man den Hals nicht voll genug bekommen kann und die Superstars, die man ja bekanntermaßen bei der
WM begutachten konnte, was sie wirklich wert sind, müssen immer höhere Abschlüsse getätigt werden - so wird ein Schuh daraus. -
Ich schätze, an der Mehrweg-Verbreitung wird man auch künftig festhalten - genau aus den vorgenannten Gründen.
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Nochmal, niemand muss ein Abo abschließen und wer es tut, willigt in die AGBs ein.
Sicherlich gibt es AGBs, die nicht rechtskonform sind, aber da geht es in diesen Fällen
um ganz andere Dinge, die z.B. in entsprechenden Gesetzten anders geregelt sind. -
Das wird wohl nichts. Als Aboanbieter kann er die Bedingungen bestimmen und wenn du diese nicht akzeptierst,
solltest du keins abschließen - man zwingt ja niemanden, ein Abo abzuschließen und wer es trotzdem tut, sollte
sich mit den Vertragsbedingungen vertraut machen, am besten vorher.
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Ich kann es mit Sicherheit auch verkraften.
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Der letzte Satz sagt es eigentlich aus, die könnten, aber wollen nicht.
Wollen ihren Sky Q Kram an den Mann bzw. an die Frau bringen.
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Wenn das mal kein Schuss ins Knie wird. Egal, wie sie was nennen, am Ende wird der geneigte
Kunde abwägen, das jeweilige Angebot und was er dafür zahlen muss und wenn ich die Preise
sehe, hege ich starke Zweifel, dass es ein Erfolgsmodell werden könnte. -
Ich gehe mal etwas ausführlicher darauf ein.

Eine Karte für zwei Geräte, den Vertrag gibt es nicht. Du musst dich entscheiden, ob du die Karte künftig weiter im originalen
CI+ Modul oder in dem von dir angesprochenen UHD-Receiver betreiben willst. Wenn Letzteres sein soll, musst du das Modul
zurückschicken, wenn du den UHD-Receiver erhalten hast. Außerdem ist noch ein, ich sage es mal so, Umpairing notwendig,
also die Bindung vom CI+ Modul lösen und auf den UHD-Receiver übertragen.Es ist vorgekommen, das nach einem Tausch der Hardware die bisherigen Karte sowohl im bisherigen wie in der neuen Vertrags-
Hardware funktioniert hat, das ist aber nicht garantiert.Außerdem kannst du noch damit rechnen, dass der Tausch nicht kostenlos vonstatten geht, man eine einmalige Tauschgebühr
verlangen könnte/würde, dazu noch ggf. eine Versandpauschale. -
Du hast aber schon gesehen, dass der Thread vor ca. 1 3/4 Jahren erstellt wurde?

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Ich werde dem ganzen Wahn auch nicht folgen. Wenn Ende des Jahres meine nächste Verlängerung
des Abos ansteht, fliegt Sport und Buli raus. Sport hatte ich nur wegen Formel1 und Buli wegen eines
Vereins, der mittlerweile unter Mittelmaß spielt und u.a. deswegen für mich uninteressant wurde.Ich werde F1 künftig von RTL aufnehmen und im Nachgang mir das Rennen ansehen, ohne Werbung.
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Da gibt es keinen (neuen) aktuellen Stand - der Stand ist viele Monate alt. Die Unterschiede sind heutzutage nicht
mehr bedeutend; das war einmal. Deshalb ist die Version 2.2 mit O4A immer noch die einzigste alternative Hardware
in puncto Module, um mit gepairten V13 oder V14 umzugehen.Aber wer es genau bezgl. Unterschiede zwischen Claassic und Light wissen will, kann Tante Google mal bemühen:
unterschied alphacrypt light und classic - Google-soegninghttps://www.google.de/search?source=…1.0.nj3XPlIU3zg
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Sollte in den meisten CI+ Slots funktionieren. Allerdings muss man damit rechnen,
dass einige Fw-Versionen der Geräte auch mal zickig sind. Also grundsätzlich JA,
aber in Einzelfällen kann es doch Probleme geben. -
Ja, V13 und V14 laufen noch im ACL 2.2 mit O4A 2.4 und dementsprechend sind auch Aufnahmen darüber möglich.
UHD geht auch nicht im ACL.
