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  3. Szene News

* Vorschlag der CDU zu Öffentlich-Rechtlichem Rundfunk

  • Gast
  • 31. August 2007 um 21:39
  • Gast
    Gast
    • 31. August 2007 um 21:39
    • #1

    Hallo Gemeinde,
    ich habe mir gerade einmal ausführlich das CDU-Papier zur Reformierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks durchgelesen.

    Ein vollständiges Exemplar habe ich ins ULC gepackt (unter pdf´s).

    Es ist gar nicht übel, wie ich finde, sondern eine wirkliche Revolution.
    Hier mal ein Aussschnitt, der Jeden von uns interessieren dürfte:


    Die Verwaltung und der Einzug der Empfangsgebühren obliegt der
    Empfangsgebührenverwaltung (EGV). Sie wird so organisiert, dass sie den
    Vorraussetzungen einer Körperschaft öffentlichen Rechts entspricht.
    Der Vorstand der Empfangsgebührenverwaltung setzt sich hälftig aus Vertretern des öffentlich rechtlichen Rundfunks und des Kontrollrates oder von ihnen vorgeschlagene Personen zusammen.
    Die EGV unterliegt der Kontrolle des Bürgerlichen Kontrollrats gemäß Abschnitt 2
    § 3. 5684 Sie hat einen jährlichen Geschäftsbericht an den Kontrollrat zu übermitteln.
    Jeder Rundfunkteilnehmer, der Empfangsgebühren entrichtet, erhält durch die
    Gebühreneinzugszentrale eine Smartcard, durch welche die Programme der
    öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über einen Decoder freigeschaltet
    werden. Ebenfalls erhält er ein Passwort, mit welchem er in Verbindung mit seiner Kundennummer in den geschützten Bereich der Internetseiten gelangen kann.
    Zum Zweck des Gebühreneinzugs und der Verwaltung ist es der EGV gestattet, eine Kundendatei zu führen.
    Es ist der EGV nicht gestattet, auf Daten Dritter einschließlich der Einwohnermeldeämter zuzugreifen.
    Es ist der EGV nicht gestattet, Kundendaten weiterzugeben.
    Es ist der EGV nicht gestattet, die Kunden der öffentlich-rechtlichen
    Rundfunkanstalten zu anderen zwecken als der Bestätigung der Registrierung, der Bestätigung der Abmeldung oder der Information über Änderungen anzuschreiben oder sonstigen Kontakt aufzunehmen.
    Es ist weder der EGV noch den einzelnen Landesrundfunkanstalten erlaubt,
    Kontrollen in Haushalten durchzuführen oder durchführen zu lassen, die der
    Feststellung des Vorhandenseins eines Gerätes, welches den Empfang der
    öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme unmittelbar ermöglicht, dienen.
    Die EGV darf keine Eigen- oder Fremdwerbung verbreiten.
    Drittanbieter, die den Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender ermöglichen,
    melden der EGV die Daten der Haushalte, welche eine solche Smartcard erwerben
    und bestätigen dem Kunden die Abmeldung bei der EGV. 15706 Die EGV informiert den Kunden ebenfalls über die Abmeldung. 16707 Die Gebühren werden in der Folge vom Drittanbieter an die EGV gezahlt.

  • bonschen
    Gast
    • 1. September 2007 um 08:58
    • #2

    funktioniert so auch nicht.
    die öffentlich rechtlichen sind zu weit verbreitet.
    das einzige womit man die smartcard nutzen kann, ist mit einem decoder zu hause.
    jeder der ein umts handy, oder ein handy mit radio (SX1), ein pc
    oder ein autoradio hat, muss trotzdem zahlen.
    und da ist wohl jeder bundesbürger mit dabei.

    ich will aber überhaupt nicht mehr zahlen !!!

  • LXJ2000
    Gast
    • 1. September 2007 um 11:27
    • #3
    Zitat von bonschen;112901

    funktioniert so auch nicht.
    die öffentlich rechtlichen sind zu weit verbreitet.
    das einzige womit man die smartcard nutzen kann, ist mit einem decoder zu hause.
    jeder der ein umts handy, oder ein handy mit radio (SX1), ein pc
    oder ein autoradio hat, muss trotzdem zahlen.
    und da ist wohl jeder bundesbürger mit dabei.

    ich will aber überhaupt nicht mehr zahlen !!!


    nunja Internet Angebot lassen sich ebenso verschlüssseln. Dann musst du dich halt erst auch die Website von den öffentlich Rechtlichen einloggen bevor du deren Radio oder TV Programm per Internet bekommst. Und schon ist das Problem beseitigt.

    Was das Radio angeht, da sehe ich auch nen Problem, aber halt nur mit den Herkömmlichen Radios nicht was das Internet angeht.

  • Gast
    Gast
    • 1. September 2007 um 12:47
    • #4

    Insgesamt ist der Vorschlag schon mal ganz gut, aber der Kern des wirklichen Problems ist damit noch gar nicht in Angriff genommen worden: Die "Zwangsgebührenentrichtung".

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