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Ist das noch rechtens?: Bayerisches LKA und Zollfahnder spähen Rechner aus!

  • Gast
  • 6. Oktober 2007 um 22:08
  • Gast
    Gast
    • 6. Oktober 2007 um 22:08
    • #1

    |

    Zitat

    [SIZE="4"]Bayerisches LKA und Zollfahnder spähen Rechner aus[/SIZE]

    Noch hat das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen nicht erlaubt. Zollfahnder und bayerische LKA-Beamte haben sich nach Informationen des SPIEGEL dennoch Zugang zu privaten Festplatten verschafft - um Internet-Telefonate zu belauschen. Die Opposition spricht von Rechtsbruch.

    Berlin - Der Zollfahndungsdienst hat in zwei Fällen auf private Festplatten zugegriffen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz hervor, die dem SPIEGEL vorliegt. Allerdings geschieht dies nicht, um die Festplatten der Verdächtigen auszulesen, sondern um ihre verschlüsselten Internet-Telefonate zu überwachen.


    [SIZE="1"]Ausschnitt eines Computerschirm-Bilds: LKA und Zollfahnder hören Internet-Telefonie ab[/SIZE]

    Auch das bayerische Landeskriminalamt bestätigt, dass es seit diesem Sommer in mehreren Fällen auf Computern Verdächtiger Programme installiert habe, um solche Internet-Gespräche abzufangen.

    Am kommenden Mittwoch befasst sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal mit den Online-Durchsuchungen von Heim-Computern. Innenminister Wolfgang Schäuble hatte die Online-Durchsuchung von Computern im April bis auf weiteres wegen der fehlenden Gesetzgrundlage gestoppt.

    Wie sich nun herausstellt, werden die Spähprogramme bei Internet-Telefonaten aber weiter genutzt, um sie noch vor der Verschlüsselung, also an der Quelle, abhören zu können - nach der Kryptierung ist bei gängigen Programmen wie dem weitverbreiteten Skype eine Überwachung kaum noch möglich.

    Nach Ansicht des Innenministeriums ist diese Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ, rechtlich gedeckt. Da es sich um die Kontrolle des Fernmeldeverkehrs handle, gelte dafür die gleiche Grundlage wie für das Abhören von Festnetz- oder Handy-Telefonaten. Auch alle dazu notwendigen Eingriffe - hier nun das Installieren eines Trojaners - seien daher abgesichert.

    Kritik von SPD, FDP und der Linken

    Die Nachricht von dieser Praxis dürfte für neuen Streit in der Großen Koalition sorgen. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, meldete bereits Zweifel an. "Aus meiner Sicht braucht man dafür eine eigene Rechtsgrundlage", sagte Wiefelspütz dem SPIEGEL. Gedeckt sei nur das Abhorchen der Internet-Telefonate, nicht aber der Eingriff, der dies ermögliche.

    Auch Linke-Fraktionsvize Petra Pau kritisierte, das Bundesinnenministerium bewege sich auf "rechtlich nicht gedecktem Terrain".

    Der FDP-Innenexperte Max Stadler forderte die bayerische Staatsregierung auf, sofort alle heimlichen Online-Durchsuchungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu stoppen. "Es zeugt von grober Respektlosigkeit vor dem höchsten deutschen Gericht, wenn die Staatsregierung nicht einmal die Verhandlung und Entscheidung Karlsruhes abwartet", sagte Stadler. Die Verantwortung dafür trage Günther Beckstein, Bayerns Innenminister und designierter Ministerpräsident.

    [SIZE="1"]cvo/ddp[/SIZE]

    Quelle: Spiegel.de
    Andere Quelle: heise.de

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  • SteveO
    V.I.P-User / Freetz Dev Team
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    Beiträge
    2.083
    • 6. Oktober 2007 um 22:38
    • #2

    Sobald der Zweck die Mittel heiligt, wird es gefährlich in einem Staat.
    Das hat die Geschichte schon oft genug bewiesen...

    Armes Deutschland

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