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Bundesfamilienministerium will Kinder als Ermittler nutzen

  • Gast
  • 13. Oktober 2007 um 16:50
  • Gast
    Gast
    • 13. Oktober 2007 um 16:50
    • #1

    |

    Zitat

    [SIZE="4"]Von der Leyen will Kinder als Ermittler nutzen[/SIZE]
    von Guido Bohsem (Berlin)
    Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will Kinder und Jugendliche als verdeckte Ermittler gegen den illegalen Verkauf von Schnaps, Zigaretten und Gewaltfilmen an Minderjährige einsetzen. Das sieht ein Gesetzesentwurf ihres Hauses vor, der der FTD vorliegt.

    Das Kabinett will das Regelwerk am kommenden Mittwoch beschließen "Testkäufe von Kindern oder Jugendlichen erleichtern die Arbeit der Kontrollbehörden", heißt es in der Begründung. Dazu habe es bislang an einer ausdrücklichen, gesetzlichen Grundlage gefehlt. "Durch die Vorschrift wird das geändert."

    PDF: Auszug aus dem Entwurf des Jugendschutzgesetzes (Originaldokument)

    Bislang war es für die Ermittler sehr aufwendig, den illegalen Verkauf von Schnaps und Zigaretten an Jugendliche nachzuweisen. Mit dem Einsatz der Kinder und Jugendlichen als Testkäufer sollen die Verkäufer, die sich über den Jugendschutz hinwegsetzen, leichter überführt werden. Ein Verstoß gegen das Gesetz kann mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In Einzelfällen und bei vorsätzlichem Handeln kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr folgen.

    Die Einstellung der minderjährigen Ermittler soll unter strengen Auflagen erfolgen. So ist eine Zustimmung der Eltern notwendig. Zudem soll es eine angemessene pädagogische Begleitung geben.

    Das Gesetz soll Eltern zudem helfen, jugendgefährdende Inhalte in Filmen oder Computerspielen besser zu erkennen. Die Anbieter müssen deshalb das von den staatlichen Stellen verfügte Mindestalter deutlich größer darstellen als bislang. Im Gesetz ist die Rede von 1200 Quadratmillimetern, was in der Größe etwa dem üblichen Warnhinweis auf einer Zigarettenpackung entspricht.

    Zudem will das Ministerium den Verbotskatalog für schwer jugendgefährdende Trägermedien erweitern. Konkret werden damit der Verkauf, der Vertrieb und die Werbung für Filme oder Computerspiele stark eingeschränkt. Voraussetzung ist, dass sie "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen". Eine Indizierung durch die zuständigen Bundesprüfstellen ist dazu nach Angaben aus der Gesetzesbegründung nicht notwendig.

    Quelle: ftd.de

    Alles anzeigen
  • Capt.Solo
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    1.093
    • 13. Oktober 2007 um 19:48
    • #2
    Zitat von JonnyBoy3000;128437

    |

    Bei der jetzigen Gesetzlage ...... verboten !!!! Anstiftung einer Straftat .

    Stasi , ich lasse grüßen !!!

    Ein Frechheit der Bundesregierung , der diese blöde Kuh angehört.

  • Gast
    Gast
    • 13. Oktober 2007 um 23:13
    • #3

    Außederm habe ich diesem Heise-Bericht gelesen, dass die Kinder auch dafür auch noch Geld beommen sollen, wenn sie so einen Test-Kauf machen.

    Einfach unglaublich, so was kann man nur noch als Kindesmissbrauch bezeichnen :mad:

  • killaone
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    2.161
    • 14. Oktober 2007 um 07:47
    • #4

    diese Familienministerin hat dermassen einen an der Waffel...

    allein der Name sagt doch schon alles und das sie selber 8 Kinder hat...

  • s2309r
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    68
    • 15. Oktober 2007 um 19:49
    • #5

    Also ich finde die Idee gar nicht schlecht, wie sonst kann man effektiv den Jugendschutz kontrollieren.
    Bislang muss man die Schwarzen Schafe (Händler) quasi per Zufall auf frischer Tat erwischen um einen gerichtsfesten Bußgeldbescheid zu erlassen. Ansonsten bleibt einem nichts übrig als den Zeigefinger zu erheben und auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen.
    Würde man heute als zuständige Ordnungsbehörde einen Jugendlichen vorschicken, wäre dies nicht gerichtsverwertbar.
    Somit ist die Idee, dieses per Gesetz zu ermöglichen gar nicht so falsch, die Frage stellt sich hier nicht nach dem Ob, sondern nach dem Wie.

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