1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Filebase
  4. Forum
  5. Zebradem-WIKI
  6. Foren-Regeln
  7. Spenden Liste
    1. Spenden
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
ZebraDem-Sponsoring
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Dateien
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Forum
  2. zebradem.com
  3. Szene News

eBay: Online-Händlern droht die nächste Abmahnwelle

  • Gast
  • 19. November 2007 um 12:37
  • Gast
    Gast
    • 19. November 2007 um 12:37
    • #1

    [color="Yellow"]eBay: Online-Händlern droht die nächste Abmahnwelle[/color]

    Zitat

    Online-Händlern und Nutzern des Auktionsportals eBay droht eine neue Abmahnwelle. Grund ist ein Urteil des OLG Frankfurt, das besagt, dass es wettbewerbswidrig ist, Waren bei eBay anzubieten und dabei die Widerrufsbelehrung nicht in den Quelltext des eBay-Angebots einzubinden. Viele Anbieter sind mittlerweile nämlich dazu übergegangen, diese in Form einer Grafikdatei von einem externen Server einblenden zu lassen. Dieser Vorgangsweise dürfte nun allerdings ein Riegel vorgeschoben werden, berichtet Max-Lion Keller von der IT-Recht Kanzlei München. Das Gericht argumentiert, dass die Einblendung der erforderlichen Verbraucherinformationen mittels einer externen Grafikdateigemäß den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 1 I BGB-InfoV nicht gerecht werde. Beanstandet wird, dass diese Einblendung aus technischen Gründen nicht erfolgen könne, wenn auf eBay-Angebote über WAP zugegriffen wird. "Bei derartigen Abmahnungen müsste wohl mit einem Streitwert von 10.000 Euro gerechnet werden. Dies ergäbe allein Anwaltskosten von 631,80 Euro für die Abmahnung. Sollte es zu einem Prozess kommen, würden die Prozesskosten für die erste Instanz 3.527,30 Euro betragen", so Keller im Interview. Dabei ließ das Gericht auch nicht das Argument gelten, dass wohl nur ein sehr geringer Anteil der eBay-Zugriffe über WAP erfolgt. Schließlich würde der Betreiber der eBay-Plattform für das entsprechende WAP-Portal ausdrücklich werben. eBay habe zudem auch dafür zu sorgen, dass auch bei der Nutzung über WAP eine vollständige Information des Kaufinteressenten erfolgt. So sähen auch die eBay-Grundsätze vor, dass vertragsrelevante Informationen ausschließlich auf den - auch über WAP in vollständiger Form übermittelten - eBay-Webseiten und nicht über externe Quellen zur Verfügung gestellt werden. Viele Online-Händler bedienen sich Grafiken, um Rechtstexte in ihre eBay-Artikelbeschreibungen einzubinden. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass Händler geänderte Gesetzestexte aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben nicht bei allen eBay-Auktionen manuell ändern, sondern lediglich die Grafik-Datei auf dem eigenen Server austauschen müssen. Ähnlich ist die Situation laut Keller, wenn wichtige Rechtsinformationen wie etwa das Impressum oder die Widerrufsbelehrung via "Flash" in die eBay-Auktionen eingebunden werden. Keller rät daher dringend, auf Grafiken und Flash-Elemente in eBay-Auktionen zu verzichten, um kostspielige Abmahnungen durch Rechtsanwaltskanzleien zu vermeiden. (comp-partner)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden

Vielen Dank für die Unterstützung!
Hiermit unterstützt du Zebradem.
Das beinhaltet überwiegend die Serverkosten und Lizenzgebühren.
Spenden

Letzte Beiträge

  1. Telegram ohne Google-Push: So laufen Benachrichtigungen über die eigene Nextcloud

    heugabel
    22. Oktober 2026 um 17:30
  2. KI-Trainingsdaten: Meta muss die Verantwortlichen für Schattenbibliothek-Downloads benennen

    heugabel
    20. Oktober 2026 um 18:28
  3. TikTok-Abmahnung: 6.565,90 Euro für „Love You So“ im Tortenvideo

    heugabel
    18. Oktober 2026 um 19:28
  4. Pluto TV

    Fellfresse
    16. Oktober 2026 um 00:26
  5. Sonstige IPTV

    Fellfresse
    16. Oktober 2026 um 00:03
  6. Hörbuch-Piraterie auf YouTube: Uploader verpflichtet sich zu Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro

    heugabel
    15. Oktober 2026 um 19:27
  7. Burning-Series-Klone im Netz: Bei burning-series.fun und bs-to.fun zählt jedes Detail

    heugabel
    15. Oktober 2026 um 09:27
  8. Pornhub und YouPorn: OVG NRW stoppt Netzsperren – Zuständigkeitschaos bremst den Jugendschutz

    heugabel
    13. Oktober 2026 um 16:37
  9. Ledger-Wallets mit Hardware-Implantat: Der CryptoBilis-Fall legt eine Lücke in der Lieferkette offen

    heugabel
    13. Oktober 2026 um 16:10
  10. Ein NCA-Ermittler stahl 50 Bitcoin aus einem Silk-Road-Verfahren – und der Wertzuwachs macht den Fall 2026 noch teurer

    heugabel
    4. Oktober 2026 um 18:27

Aktivste Themen

  1. Pay-TV-Pirat verurteilt: Kundendaten sind die eigentliche Nachricht

    1 Antwort
  2. Telegram ohne Google-Push: So laufen Benachrichtigungen über die eigene Nextcloud

    0 Antworten
  3. KI-Trainingsdaten: Meta muss die Verantwortlichen für Schattenbibliothek-Downloads benennen

    0 Antworten
  4. TikTok-Abmahnung: 6.565,90 Euro für „Love You So“ im Tortenvideo

    0 Antworten
  5. Hörbuch-Piraterie auf YouTube: Uploader verpflichtet sich zu Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro

    0 Antworten
  6. Burning-Series-Klone im Netz: Bei burning-series.fun und bs-to.fun zählt jedes Detail

    0 Antworten
  7. Pornhub und YouPorn: OVG NRW stoppt Netzsperren – Zuständigkeitschaos bremst den Jugendschutz

    0 Antworten
  8. Ledger-Wallets mit Hardware-Implantat: Der CryptoBilis-Fall legt eine Lücke in der Lieferkette offen

    0 Antworten
  9. Ein NCA-Ermittler stahl 50 Bitcoin aus einem Silk-Road-Verfahren – und der Wertzuwachs macht den Fall 2026 noch teurer

    0 Antworten
  10. E-Books knacken die 50-Prozent-Marke – Papier bleibt dennoch erstaunlich stabil

    0 Antworten
© 2026 Zebradem - Software by WoltLab