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Volkstümliche Rechtsirrtümer

  • blackpope
  • 3. Januar 2008 um 02:45
  • blackpope
    Gast
    • 3. Januar 2008 um 02:45
    • #1

    Wenn man den GEZ-Kontrolleur nicht hereinläßt, kommt er mit einem Hausdurchsuchungsbeschluß wieder.

    RICHTIG IST:
    Das ist de jure zwar möglich, de facto praktisch ausgeschlossen. Es wird sich kaum ein Richter finden lassen, der den Durchsuchungsbeschluß erlassen wird. Der Aufwand und die Kosten hierfür wären viel zu hoch. AFAIK sind noch keine Fälle einer "GEZ-Hausdurchsuchung" bekanntgeworden.

    [color="Red"]


    [SIZE="4"]BITTE ERWEITERN... [/SIZE]
    es gibt sicherlich noch mehr solche Beispiele...

    [/color]

  • blackpope
    Gast
    • 3. Januar 2008 um 03:14
    • #2

    [FONT="Arial Black"][SIZE="4"]

    Die populärsten Rechtsirrtümer

    [/SIZE][/FONT]

    Haften Eltern tatsächlich für ihre Kinder? Muss der Letzte immer die Zeche zahlen? Mit juristischem Halbwissen liegt man oft daneben. Der Anwalt Ralf Höcker hat bei stern TV die gängigsten Rechtsirrtümer richtiggestellt.

    In ihren ersten Semestern reiben sich Jurastudenten häufig die Augen: Vieles, was sie aus dem Alltag kennen, hat nichts mit dem zu tun, was in den Gesetzbüchern steht. Populäre Legenden über Vorschriften und Gesetze geistern nicht nur in den Köpfen angehender Rechtsanwälte herum - viele Rechtsirrtümer sind gesellschaftlich weit verbreitet.

    Wer zahlt die Zeche?

    Wer bei einem Restaurantbesuch etwa als Letzer am Tisch übrig bleibt, wenn alle anderen schon bezahlt haben und gegangen sind, glaubt selbstverständlich, dass er für überschüssige Beträge in der Rechnung aufkommen muss. Falsch gedacht! Jeder Gast muss nur das bezahlen, was er auch selbst bestellt hat: Der Wirt muss im Zweifel beweisen können, dass der Gast das Bier geordert hat. Doch welcher Wirt führt eine Liste für jeden einzelnen Gast?

    Der Entstehung von juristischen Volksmythen ist der Rechtsanwalt Ralf Höcker nachgegangen. Für den Laien stellt sich die deutsche Gesetzgebung als undurchsichtiger Paragrafendschungel dar. Höcker lichtet ihn vor allem dort, wo der Bürger immer wieder mit Vorschriften und Regeln konfrontiert wird: im Alltag. So widmet er sich zum Beispiel wichtigen Kapiteln des Miet- oder des Verbraucherrechts. Der Anwalt räumt auch mit vielen Vorstellungen auf, die die Deutschen aus Hollywoodfilmen übernommen haben: So gibt es in den Gerichtssälen hierzulande keine Zeugen-Kreuzverhöre, Präzedenzfälle oder Hämmerchen auf dem Richtertisch.

    In zwei Nachschlagewerken hat der promovierte Jurist die hartnäckigsten Fälle von Halbwissen gesammelt und anhand von anschaulichen Beispielen die tatsächliche Rechtslage dargestellt. So klärt Höcker auch auf: Eltern haften nicht generell für ihre Kinder, sondern nur für ihr eigenes Verhalten. Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, müssen weder sie noch ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

    Hier mal ein Bsp.:
    QUELLE:
    Macht man sich wegen Beamtenbeleidigung strafbar, wenn man einen Polizisten beschimpft?

    Das Delikt der "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht. Beamte sind Menschen wie jeder andere auch, deshalb macht es juristisch keinen Unterschied, ob man einen Beamten oder jemand anderes beleidigt.


    QUELLE:
    zur Quelle: mittig links sind weitere Beispiele.

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