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Rapidshare will GEMA nicht klein beigeben

  • uludag16
  • 31. Januar 2008 um 22:26
  • uludag16
    Fortgeschrittener
    Punkte
    1.430
    Beiträge
    199
    • 31. Januar 2008 um 22:26
    • #1

    [color="White"]Rapidshare will GEMA nicht klein beigeben


    Vor Gericht versammeln sich auch 2008 wieder zwei gute alte Bekannte: Der international tätige Hosting-Anbieter Rapidshare, bei Nutzern wegen der einfachen Handhabung und dem großen Datenangebot beliebt, geht in Berufung gegen die Abweisung einer Feststellungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf. Die GEMA, Wächter des Urheberrechts in Deutschland, hatte 2007 zunächst einen Prozess gegen Rapidshare gewonnen.
    Urteils-Pingpong

    Der Prozess war von der GEMA ins Rollen gebracht worden, da sich auf den Servern von Rapidshare.de und Rapidshare.com auch zahlreiche, urheberrechtlich geschützte Dateien befinden sollen. Doch gegen Ende vergangenen Jahres war es dann die GEMA, die einen Rückschlag erleiden musste. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hob große Teile des Urteils wieder auf. Die Richter urteilten, dass Rapidshare bereits sehr viel tue, um die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken zu unterbinden.

    Das Landgericht Düsseldorf hatte nun am 23. Januar dieses Jahres geurteilt, dass Rapidshare auch dann zu unattraktiven Kontrollmitteln greifen müsse, wenn dadurch eventuell sogar eine Einstellung des Geschäftsbetriebes drohen würde. Das Gericht erklärte, dass der Dienst von Rapidshare "nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt" werde. Gegen diese Feststellung geht Rapidshare nun in Berufung.

    Rapidshare will Rechtssicherheit

    "Unser Ziel ist Rechtssicherheit", begründet Bobby Chang, Geschäftsführer von RapidShare, den Gang in die Berufung. Nach Meinung Changs sei "es kontraproduktiv, das Internet und das Hosting pauschal dafür zu verdammen, dass sie wie jede Infrastruktur missbraucht werden können". Bisher gab es unterschiedliche Forderungen, wie Hoster Urheberrechtsverletzungen eindämmen sollten. Die Spanne der Vorschläge reicht von der Nutzung von Softwarefiltern, der Registrierung aller Nutzer bis hin zur Prüfung von Link-Ressourcen. Selbst diese Maßnahmen würden laut Chang nicht ausreichen, um einen Missbrauch von Rapidshare und ähnlichen Diensten komplett zu unterbinden. In Deutschland müsse vernünftig und differenziert mit dem Themenkomplex umgegangen werden.
    Qelle:onlinekosten.de[/color]

  • blackpope
    Gast
    • 31. Januar 2008 um 22:30
    • #2

    Ich hab es mal hier her verschoben.. da es in den Scene-News nix verloren hat..

    :bira:

    nix für ungut.. (nur der Ordnung halber) ;)

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