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Charlotte Knobloch und Verbrecher

  • klomann123
  • 6. Februar 2008 um 15:58
  • klomann123
    Schüler
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    Beiträge
    136
    • 6. Februar 2008 um 15:58
    • #1
    Zitat

    Charlotte Knobloch und Verbrecher


    Die Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, fiel wieder einmal durch ihr ungehobeltes Benehmen auf. Auf dem Münchener Hasenbergl werden sich am 6. Februar 2008 Verbrecher zusammenrotten Gemeint ist Aschermittwochsversammlung der "Bürgerinitiative Ausländerstopp", auf der unter anderem der NPD-Vorsitzende Udo Voigt spricht.

    Politische Gegner als Verbrecher zu bezeichnen ist eine der schlimmsten Entgleisungen, die sich in der Öffentlixhkeit stehende Personen leisten können. Deratige Unterstellungen sind auch nicht durch die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit gedeckt. Sie machen aber die vollkommen verkommenen Umgangsformen deutlich, die sich etablierte Politiker und andere Personen, die kaum als öffentliche Würdenträger bezeichnet werden können, zunehmend leisten. Die Achtung vor der Würde andere Menschen ist bei diesen Leuten vollkommen abhanden gekommen. Wer politische Gegner als Verbrecher bezeichnet, ist auch schlimmeren Dingen fähig.

    Einige Teilnehmer der Aschermittwochsversammlung haben gegen Frau Knobloch Strafanzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede erstattet, so auch der NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt.

    In der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" hätten sich Bürger der Stadt München zusammengefunden, die andere politische Vorstellungen haben als die etablierten Parteien in Deutschland. Es sei legitim, für diese politischen Vorstellungen, die allesamt mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren sind, öffentlich zu werben, heißt es in der Begründung der Anzeige und weiter: "Das Eintreten für andere politische Vorstellungen in diesem Staat ist kein Verbrechen. Demzufolge sind die Teilnehmer der Veranstaltung am 6. Februar 2008 auch keine Verbrecher. Verbrechen sind entsprechend
    § 12 des Strafgesetzbuches rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Eine verbrecherische Gruppierungt wäre eine Vereinigung, die es darauf anlegt, Straftaten zu begehen. Alles das trifft auf die Bürgerinitiative Ausländerstopp, auf die Teilnehmer der Veranstaltung am 6. Februar 2008 nicht zu."

    Bei den Teilnehmern der Aschermittwochsversammlung in München handelt es sich um anständige Deutsche, die Mut zur Veränderung und Zivilcourage haben. Sie brauchen sich von keinem Zentralrat beleidigen lassen. Frau Knobloch täte gut daran, sich zunächst einmal in den eigenen Reihen umzusehen.

    Frank Schwerdt

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    warum kommt sowas nie in unseren "freien" medien

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