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Mieteinnahme Versteuern

  • Gast
  • 20. Februar 2008 um 15:22
  • Gast
    Gast
    • 20. Februar 2008 um 15:22
    • #1

    Hi, unzwar ich zahle 180€ Miete im Monat (Untermietsvertrag) davon sind 130€ reine Miete (36qm), 25€ Strom und 25€ Nebenkosten(Gas,Wasser etc.)

    Ich möchte gerne mal wissen, was man dort im Jahr an das Finanzamt abtreten muss. Weiß einer wie das berechnet wird?

    Es geht dadrum, weil die Kommunale nun eine Mietsbescheinigung möchte, aber der Vermieter das ungern ausfühlt, weil er nicht weiß was er dann an Steuern bezahlen tut. Ich habe schon im Inet geschaut, aber finde nichts wirklich was.
    Vieleicht hat jemand erfahrung, was dies betrifft!

    wäre toll!!!!

  • blackpope
    Gast
    • 20. Februar 2008 um 15:38
    • #2

    ... das sollte doch die Behörde wissen, bei der dieser Antrag eingereicht wird. (Die sollten über das Wissen verfügen, wie sollten die sonst überprüfen ob dein Antrag richtig ist)...

  • Gast
    Gast
    • 20. Februar 2008 um 15:51
    • #3

    der vermieter will das ja net ausfüllen, weil er denkt das es massen an summen sind die er bezahlen muss!

    darum ja meine frage

  • blackpope
    Gast
    • 20. Februar 2008 um 16:05
    • #4

    Bin mir nicht ganz sicher, aber gugge mal hier...

    § 60 SGB II: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__60.html

  • ETAT
    Gast
    • 20. Februar 2008 um 18:38
    • #5

    Mietennahmen

    Zitat von DonCarlo;189166

    der vermieter will das ja net ausfüllen, weil er denkt das es massen an summen sind die er bezahlen muss!

    darum ja meine frage

    Der Vermieter ist vepflichtet in seiner Steuererklärung die Mieteinnahmen anzugeben. Wenn nicht, dann macht er Steuerhinterziehung. Hatte ich auch mal
    habe aber noch rechtzeitig eine selbstanzeige gemacht und bin ohne Strafe
    aber mit nachzahlung davongekommen. Berechnen der höhe macht das Finanzamt. Ich hatte nämlich gedacht, weil die Wohnung von meinen Sohn bewohnt wird,und ich keine Mitennahmen habe brauche ich keine Steuern abführen. Denkste auch wenn kein Mieter drin ist mußß ich Steurn Zahlen.

  • Gast
    Gast
    • 20. Februar 2008 um 19:07
    • #6

    naja es geht allgemein dadrum..das ich die miete behalte :D aber halt angebe das ich miete zahle um halt das von der alg2 stelle zu bekommen, hihi

    aber da die alg stelle diese mietsbescheinigung haben will, will mein (vermieter) dieses nicht ausfüllen da er ja sonst steuern bezahlen müsste, wenn diese nicht hoch wären 100-200€ wären das kein problem aber mehr will er nicht machen. ich wohne ja erst seit knapp 2 wochen hier, geht ja nur um die förderung etc.

  • blackpope
    Gast
    • 20. Februar 2008 um 19:17
    • #7

    Das is natürlich ne ganz dumme Sache.. und wohl in der Form nicht möglich!!...
    Das sieht schlecht aus... für dich... !

    PS.: ich schick dir nen Link

  • Gast
    Gast
    • 21. Februar 2008 um 01:25
    • #8

    DonCarlo, kann Dein Vorhaben nur teilweise nachvollziehen.
    Bei so kleinen Beträgen drehen sich die Beamtenmühlen gewaltig.
    Und das ist auch gut so, Kleinvieh macht ja auch Mist. Die Gelder aus'm Pott sollten an diejenigen, die's wirklich brauchen.
    Meine Meinung

    PS: Geldabzocken von Vater Staat geht wohl nur im ganz grossen Stil, da ab bestimmten Beträgen auch nur bestimmte Personen zuständig sind.

  • Gast
    Gast
    • 24. Februar 2008 um 22:46
    • #9
    Zitat von DonCarlo;189157

    Hi, unzwar ich zahle 180€ Miete im Monat (Untermietsvertrag) davon sind 130€ reine Miete (36qm), 25€ Strom und 25€ Nebenkosten(Gas,Wasser etc.)

    Ich möchte gerne mal wissen, was man dort im Jahr an das Finanzamt abtreten muss. Weiß einer wie das berechnet wird?

    Es geht dadrum, weil die Kommunale nun eine Mietsbescheinigung möchte, aber der Vermieter das ungern ausfühlt, weil er nicht weiß was er dann an Steuern bezahlen tut. Ich habe schon im Inet geschaut, aber finde nichts wirklich was.
    Vieleicht hat jemand erfahrung, was dies betrifft!

    wäre toll!!!!

    An das Finanzamt muss die Person die untervermietet nichts abführen.
    Er vermietet einen gewissen Teil der Wohnung zu einem niedrigeren Preis als er tatsächlich bezahlt. Somit entsteht ja kein Gewinn sondern lediglich eine Kostensenkung.

    Die Mietbescheinigung dient nur als Nachweis dafür, das der Mietvertrag nicht selber geschrieben wurde, damit möchten sich manche Ämter absichern.

    :dance2:

  • heugabel
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    • 25. Februar 2008 um 02:47
    • #10

    seit wann ist bei dem algII das mit den steuern?

    nie gelesen...

    eigendlich sind da nur allgemeine angaben wie mitene, nebenkosten, erstbezugsdatum etc. aber lese hier nix von steuern...

  • Gast
    Gast
    • 25. Februar 2008 um 17:50
    • #11

    doch alg2, wollte eine mietsbescheinigung was die dann dem finanzamt übergeben.

    und das haus gehört ja dem vermieter somit hat er keinerlei kosten, ausser versicherung,grundstücksteuern etc. aber miete oder sowas braucht er ja nicht...

    auf jedenfall habe ich meinen steuerberater gefragt und er hat es ausgerechnet.. bei 100€ mieteinnahme müsste man ca 350€ steuern im jahr dafür bezahlen.

    Dr. Doc: das ist keine abzocke, der staat schruppt uns schon heftig. habe im harzt4 forum gelesen, dass in hamburg zb. alleine über 500€ pro tier im monat ausgegeben wird(was der staat bezahlt) und als harzt4 empfänger bekommt man 347€ das ist schon heftig... da muss man halt zusehen wie man mit dem arsch an die wand kommt :) aber das problem habe ich gelöst, indem ich mietsfrei wohne und gut ist.

    trotzdem danke für die reichlichen antworten

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