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Keine Akteneinsicht für die Musikindustrie bei Filesharing

  • DasQ
  • 2. April 2008 um 14:35
  • DasQ
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    • 2. April 2008 um 14:35
    • #1

    Bei den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten schwindet offenbar die Bereitschaft, weiter als Erfüllungsgehilfe für die Medienindustrie tätig zu werden. Nachdem jüngst die Staatsanwaltschaften von Wuppertal und Duisburg die Aufnahme von Ermittlungen verweigert hatten, hat nun das Landgericht (LG) Saarbrücken in einer neuen Entscheidung der Staatsanwaltschaft die Herausgabe von Nutzerdaten verboten.

    Seine Entscheidung begründet das Gericht in seinem Beschluss vom 28. Januar 2008 (Az.: 5 (3) Qs 349/07) mit einem Hinweis auf Paragraf 406e der Strafprozessordnung (StPO). Danach ist eine beantragte Akteneinsicht zu versagen, wenn ihr überwiegende schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person entgegenstehen. Dies sei dann der Fall, wenn deren Interesse an der Geheimhaltung ihrer in den Akten enthaltenen persönlichem Daten größer ist als das berechtigte Interesse des Geschädigten, den Akteninhalt kennenzulernen. Eine besondere Schutzwürdigkeit läge insbesondere dann vor, wenn die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht für die Verletzung des Anzeigenerstatters und Geschädigten ergeben haben.

    Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folge nach Ansicht der Richter noch nicht, dass die ermittelte Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Da somit ein hinreichender Tatverdacht nicht ohne weiteres bejaht werden könne, sei die Akteneinsicht zu verweigern. (Joerg Heidrich) / (hob/c't)

    Quelle: Heise.de

    Na das find ich doch gar nicht al so schlecht

  • mandy28
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    • 2. April 2008 um 20:22
    • #2

    würde gut hierzu passen : https://www.zebradem.com/showthread.php?t=28296
    :biggrin:

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