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Schäuble und die Online-Durchsuchung

  • gonso-01
  • 22. April 2008 um 18:30
  • gonso-01
    Gast
    • 22. April 2008 um 18:30
    • #1

    Schäuble und die Online-Durchsuchung: "heimliches Betreten der Wohnung" grundgesetzkonform?

    [FONT="Arial Black"][color="Lime"]vorlesen[/color][/FONT]

    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht auch nach dem Kompromiss über heimliche Online-Durchsuchungen noch Diskussionsbedarf. Bund und Länder müssten in Ruhe darüber reden, ob die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung ([Artikel 13]) das "heimliche Betreten" einer Wohnung zulasse, sagte Schäuble der Leipziger Volkszeitung.


    Der zwischen Innen- und Justizressort gefundene Kompromiss schließt aus, dass Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in eine Wohnung einbrechen dürfen, um auf dem Computer eines Terror-Verdächtigten ein Spähprogramm zu installieren. Nach Ansicht der SPD wäre dies gleichbedeutend mit einer Durchsuchung und ohne Änderung der Verfassung nicht zulässig. Die sogenannten Bundestrojaner (im Strafermittler-Sprachgebrauch Remote Forensic Software genannt) dürfen demnach nur über das Internet auf den Computer eines Verdächtigen geschleust werden. Unionspolitiker sind dagegen der Ansicht, das "heimliches Betreten" genannte Vorgehen zur Installation des Bundestrojaners vor Ort sei keine Wohnungsdurchsuchung und daher grundgesetzkonform.

    Schäuble wies Kritik zurück, wonach mit immer neuen Sicherheitsgesetzen ein Überwachungsstaat geschaffen wird. "Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden." Er habe nichts gegen einen gehörigen politischen Wettstreit. "Aber bei der Diffamierung unseres Rechtsstaates als Überwachungsstaat hört es auf. Es ist schändlich, dass gerade die Linkspartei alias PDS/SED damit agitiert", sagte Schäuble.

    (heise)

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