1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Filebase
  4. Forum
  5. Zebradem-WIKI
  6. Foren-Regeln
  7. Spenden Liste
    1. Spenden
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
ZebraDem-Sponsoring
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Dateien
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Forum
  2. zebradem.com
  3. Off-Topic

Ermittlung von Tauschbörsennutzern durch Staatsanwaltschaft

  • Gast
  • 29. April 2008 um 19:54
  • Gast
    Gast
    • 29. April 2008 um 19:54
    • #1

    LG Offenburg: Ermittlung von Tauschbörsennutzern durch Staatsanwaltschaft oder Polizei ist zulässig

    Durch die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist es nach Ansicht des Landgerichts Offenburg nicht mehr notwendig, dass Ermittlungsbehörden für bestimmte Auskunftsersuchen bei Providern eine richterliche Anordnung einholen. Das geht aus einer Entscheidung (Az. 3 Qs 83/07) der 3. großen Strafkammer des Gerichts hervor. Hintergrund ist ein vorangegangener Beschluss bezüglich der Ermittlung von Tauschbörsennutzern, mit dem das Amtsgericht (AG) Offenburg bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte.

    [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Anzeige[/FONT]



    Das Amtsgericht hatte der Staatsanwaltschaft Offenburg eine richterliche Anordnung versagt, um beim Provider die hinter einer dynamischen IP-Adresse stehende Person zu erfragen. Hätte dieses Beispiel Schule gemacht, wäre die Strafanzeigenmaschinerie der Medienindustrie erheblich ins Stocken geraten. Der ermittelnde Staatsanwalt in Offenburg wollte für derlei Auskunftsbegehren eine sichere Rechtsgrundlage und legte wohl daher im August 2007 Beschwerde gegen den Beschluss beim Landgericht (LG) Offenburg ein.
    Diese Beschwerde verwarf das Landgericht mit Hinweis auf eine neue Rechtslage. In der Begründung führt die 3. große Strafkammer des Gerichts sinngemäß an, dass sich die Lage mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen im Januar 2008 geändert habe. Es sei für die Ermittlungsbehörden nicht mehr notwendig, eine richterliche Anordnung gemäß Paragraf 100 der Strafprozessordnung (StPO) einzuholen.
    Knackpunkt in der Begründung ist die Einordnung der zu ermittelnden Daten. Handelt es sich um so genannte Verkehrsdaten, steht die Providerauskunft unter Richtervorbehalt. Geht es aber um Bestandsdaten, sind Staatsanwaltschaften und auch die Polizei auskunftsberechtigt. Das LG Offenburg geht nun davon aus, dass es sich bei Name und Postanschrift eines Providerkunden um Bestandsdaten im Sinne des Paragrafen 3 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) handelt. "Ausdrücklich ist dies allerdings auch der jetzt geltenden Fassung des TKG oder der StPO nicht zu entnehmen", betonen die Richter.
    Weil das neue Gesetz keine klärenden Begriffsbestimmungen enthält, hat sich die Strafkammer ihrer Begründung zufolge für "die Gesetzesauslegung mit den anerkannten Auslegungsmethoden" entschieden, nämlich den Gesetzgebungsprozess zur Vorratsdatenspeicherung begutachtet. Und aus einer Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschusses vom 07. November 2007 gehe hervor, dass der Gesetzgeber vorgesehen hat, auf Vorrat gespeicherte Daten wie eine dynamische IP-Adresse "auch für eine Auskunftserteilung über Bestandsdaten nach Paragraf 113 TKG" freizugeben.
    Folgt man dieser Auslegung, ist die Auskunftserteilung auch nicht durch jene einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts tangiert, die den Behördenzugriff auf die Vorratsdaten außer bei schweren Straftaten verbietet. Denn hier ist nur der Zugriff auf Verkehrsdaten, nicht aber auf Bestandsdaten gemäß des neuen Paragrafen 113 Satz 1 Halbsatz 2 TKG geregelt. Gemäß der rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Offenburg müssen Provider folglich sowohl Staatsanwaltschaft als auch Polizei jederzeit Auskunft zu Anschlussinhabern hinter IP-Adressen geben. ("[email protected]"/c't)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden

Vielen Dank für die Unterstützung!
Hiermit unterstützt du Zebradem.
Das beinhaltet überwiegend die Serverkosten und Lizenzgebühren.
Spenden

Letzte Beiträge

  1. Gericht entscheidet: Illegale Beweise können vor Gericht verwertet werden

    heugabel
    19. Juni 2026 um 18:01
  2. Die veränderte Landschaft der Online-Piraterie

    heugabel
    19. Juni 2026 um 14:27
  3. Begrenzung in der PlayStation-Jailbreaks-Szene durch Plattform-Entscheidungen

    heugabel
    19. Juni 2026 um 13:27
  4. Volkswagen sperrt Nutzer von GrapheneOS aus

    heugabel
    19. Juni 2026 um 09:27
  5. Hetzner trifft die Kunden mit drastischen Preissteigerungen

    heugabel
    19. Juni 2026 um 08:27
  6. WeLib im Visier der Verlagsbranche: Neue Klage gegen Schattenbibliothek

    heugabel
    18. Juni 2026 um 21:27
  7. Großes IPTV-Netzwerk in Griechenland zerschlagen

    heugabel
    18. Juni 2026 um 19:27
  8. Die Schattenseite der WM 2026: Piraterie, Wettbetrug und finanzielle Gewinnmaximierung

    heugabel
    17. Juni 2026 um 08:27
  9. Kontroverse um Yoti: Überwachung, Datenschutz und verdächtige Nutzer

    heugabel
    17. Juni 2026 um 01:36
  10. Gefahren durch illegale Streaming-Dienste: Bedrohungen für Nutzer im Fokus

    heugabel
    16. Juni 2026 um 20:27

Aktivste Themen

  1. Premiere 24,99€ Abo

    357 Antworten
  2. Sky Vertragsverlängerungen Sammelthread

    230 Antworten
  3. Wie alt bist DU? :-)

    133 Antworten
  4. Welchen Beruf habt ihr???

    126 Antworten
  5. so Zeichnet unser Frädchen

    104 Antworten
  6. Abmahnungen drohen weiteren Porno-Dienst-Nutzern

    88 Antworten
  7. F-Jugend braucht hilfe

    88 Antworten
  8. Was bedeutet euer Benutzername?

    86 Antworten
  9. Voten für ein Bild meiner Tochter.

    85 Antworten
  10. Web-TV Wilmaa ist da

    81 Antworten
© 2024 Zebradem - Software by WoltLab