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Dream: Einstweilige Verfügung gegen Hackerboxen betrifft uns nicht

  • kabelgucker
  • 7. Mai 2008 um 11:15
  • kabelgucker
    Gast
    • 7. Mai 2008 um 11:15
    • #1

    Lünen - Der Receiverhersteller Dream Multimedia sieht sich von der einstweiligen Verfügung gegen Zehnder nicht betroffen, die Premiere gegen das Unternehmen wegen voreingestellten Hacker-Boxen erwirkt hatte.

    Dies teilte ein Sprecher von Dream Multimedia gegenüber DIGITAL FERNSEHEN mit. "Da wir keine Set-Top-Boxen mit eingebauten Emulatoren anbieten, betrifft uns das Urteil nicht".

    Auf die Frage, ob Dream Multimedia in Zukunft Sicherheitsmaßnahmen ergreifen wird, um seine auf dem offenen Betriebssystem Linux basierenden Geräte gegen Emulatoren, die von außen programmiert werden, zu schützen, hieß es: Es sei nicht im Sinne des Unternehmens, "den TV-Zuschauer zu gängeln, indem wir ihm z. B. vorschreiben, was er privat aufzeichnen darf und was nicht. Mit den Dreamboxen wollen wir dem Zuschauer Zugang zu den mannigfaltigen - wohlgemerkt legalen - Möglichkeiten der digitalen TV-Welt geben, in dem Fernsehen nicht mehr einfach nur 'TV-Gerät einschalten und fernsehen' ist."

    Gegen Händler, die Geräte vorab patchen, um einen besseren Umsatz zu generieren, schütze sich Dream Multimedia, indem das Unternehmen nur mit Unternehmen zusammenarbeite, die das nötige Know-how und die Service-Erfahrung hätten. Das Unternehmen wolle seine Kunden nicht kriminalisieren.

    Vor dem Landgericht Hamburg hatte der Münchner Sender Premiere eine einstweilige Verfügung gegen den Importeur von sogenannten patchbaren Free-To-Air-Receivern "Zehnder Antennen und Satellitenempfangstechnik GmbH" erwirkt.

    DF

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