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Nachrichten im Privat-TV per Gesetz vorschreiben?

  • kabelgucker
  • 24. Mai 2008 um 08:37
  • kabelgucker
    Gast
    • 24. Mai 2008 um 08:37
    • #1

    Berlin/Magdeburg - Ein Gutachten im Auftrag der Landesmedienanstalten empfiehlt einen "Leistungskatalog" für die privaten TV-Veranstalter.

    Darüber berichtet die "Magdeburger Volksstimme". Aus dem Gutachten geht hervor, dass die Programmvielfalt mit der Übernahme von Medienunternehmen durch gewinnorientierte Finanzgruppen wie Hedgefonds oder Private-Equity-Investoren keineswegs verloren gehe. Dies sei das überraschende Ergebnis eines Gutachtens, welches die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) in Auftrag gegeben hatte und dessen Ergebnissen durch den Direktor der DLM, Thomas Langheinrich, in Berlin vorgestellt wurden.

    Im Rahmen dreier Fallstudien, so die Volksstimme, wurde die Übernahme von Premiere durch Permira, die Übernahme von Kabel Deutschland durch Providence und die Übernahme von Pro-SiebenSat. 1 durch die Saban-Gruppe und durch KKR / Permira analysiert. Die Untersuchung ergab, dass es zum Beispiel gegenüber der zu Bertelsmann gehörenden RTLGruppe kaum Unterschiede bei Programmgestaltung und Investitionspolitik gibt.

    Die Art des Besitzers lasse keine allgemeinen Rückschlüsse auf die strategische Ausrichtung der Unternehmen zu. Die publizistische Ambition geht nicht zwangsläufig mit der Gewinnorientierung verloren.

    Dennoch schlagen die von Finanz- und Medienexperte, die das Gutachten erstellt haben, eine engere Regulierung der privaten Rundfunkanstalten vor. Den aktiven Finanzinvestoren könne für die Zukunft kein "Verleger-Ethos" unterstellt werden. Bislang waren Vorgaben im Rundfunkstaatsvertrag nur sehr allgemein formuliert. Denkbar wäre ein "durch die Landesmedienanstalten festzulegender Leistungskatalog", zitiert die Volksstimme das Gutachten.

    Langheinrich argumentiert in dem Blatt: "Vorstellbar ist etwa eine Vorgabe, wie viele Minuten am Tag ein Privatsender, der als Vollprogramm gelten will, Nachrichten zu zeigen habe und zu welcher Zeit im Programm dies geschehen soll."

    Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) kritisierte diese Schlussfolgerung als ein "Vehikel zur Schaffung neuer Regulierungsmöglichkeiten". VPRT-Präsident Jürgen Doetz brachte das Gutachten in Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die Gestaltung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages: "Das wäre ein medienpolitischer Treppenwitz, wenn massive Erweiterung des Aufgabenspektrums von ARD und ZDF inklusive der Finanzgarantie für alle neuen Angebote mit zusätzlichen Auflagen und Leistungsaufträgen für Private einhergehen."

    Grundsätzlich habe das Gutachten der "populistischen Schwarzmalerei, dass mit dem Eintritt von Finanzinvestoren in den Medienbereich der Untergang der Vielfalt einhergehen würde, eine klare Absage erteilt."

    QUELLE

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