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Bundesrat: Musikindustrie darf Nutzerdaten abfragen

  • Teufelchen
  • 24. Mai 2008 um 22:03
  • Teufelchen
    Gast
    • 24. Mai 2008 um 22:03
    • #1
    Zitat

    Das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" wurde heute vom Bundesrat durchgewunken. Dieses räumt Rechteinhabern die Möglichkeit ein, auch bei zivilrechtlichen Fragen Daten über mutmaßliche Täter einzuholen.

    Die Musikindustrie erhält damit faktisch das Recht, von Providern die Herausgabe von Informationen über Filesharing-Nutzer zu verlangen. Das neue Gesetz sieht hier zwar Einschränkungen vor, deren Wirksamkeit sich jedoch erst in der Praxis erweisen muss.


    So müsse die Urheberrechtsverletzung "gewerblich" erfolgen, damit das Gesetz greift. In Justizkreisen ist man sich jedoch nicht einig, was darunter genau zu verstehen ist. Während eine Seite darin den Handel mit illegal kopierten Inhalten versteht, sieht die andere Seite, darunter der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, eine wesentlich niedrigere Schwelle.

    So könnte bereits die Bereitstellung eine Films noch vor oder kurz nach dem Kinostart durchaus als gewerblich angesehen werden. Da private Filesharing-Nutzer eine heruntergeladene Datei in der Regel gleichzeitig auch zum Upload bereitstellen, hätte der jeweilige Rechteinhaber die Möglichkeit, aktiv zu werden. Letztlich wird wohl erst ein Präzedenzfall vor Gericht für endgültige Klarheit sorgen.

    Der Herausgabe der Daten muss außerdem weiterhin ein Richter zustimmen. angesichts der hohen Auslastung der Justiz könnte es hier bei einem größeren Aufkommen von Anfragen entweder zu einem Stau oder zu einer relativ pauschalen Absegnung der Auskunftsbegehren kommen.

    Bisher durften die Nutzerdaten nur bei Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft abgefragt werden. Die Musikindustrie stellte daraufhin tausende Strafanzeigen, war aber vor allem an einer zivilrechtlichen Verfolgung der Täter interessiert. Das neue Gesetz soll die Staatsanwaltschaften wesentlich entlasten.

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