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Verbot für strahlungsarme Schnurlostelefone

  • Teufelchen
  • 30. Mai 2008 um 22:58
  • Teufelchen
    Gast
    • 30. Mai 2008 um 22:58
    • #1
    Zitat

    Vor allem Leute, die Angst vor Elektrosmog haben, nutzen gern die alten schnurlosen Telefone der Baureihe CT1+. Doch ab 2009 droht ihnen dafür ein saftiges Bußgeld.

    Wer am 1. Januar 2009 noch bestimmte ältere Schnurlostelefone benutzt, muss womöglich tief in die Tasche greifen. Viele ältere Geräte dürfen ab dem Jahreswechsel nämlich nicht mehr betrieben werden, sonst droht ein Bußgeld. Darauf weisen Verbraucherschützer und das Fachmagazin «Connect» hin. Ende 2008 erlischt demnach die Frequenzzuweisung für die Telefone der Übertragungsstandards CT1+ und CT2. Grundsätzlich dürfen ab kommendem Jahr Schnurlostelefone nur noch nach dem sogenannten DECT-Standard arbeiten. Ob das der Fall ist, lasse sich meist der Bedienungsanleitung entnehmen, erläutert «Connect». Ansonsten lasse sich anhand der verwendeten Frequenzen erkennen, ob ein Schnurlostelefon künftig noch weiter genutzt werden darf.
    Funkkopfhörer statt Telefon
    Funkt das Gerät zwischen 1880 und 1900 Megahertz (MHz), handele es sich um ein DECT-Gerät, das weiter betrieben werden darf. Ab 1. Januar 2009 dürfen dagegen nicht mehr benutzt werden:– analoge Schnurlostelefone der Baureihen CT1+ (80 Kanäle, 885-887 und 930-932 MHz)
    – digitale Geräte der Baureihe CT2 (40 Kanäle, 864,1-868,1 MHz)

    Nicht mehr zugelassen sind beispielsweise die CT1-Geräte unter den Bezeichnungen Sinus 1 bis Sinus. Hintergrund des Geräteverbots: Die Frequenzen sind neu vergeben worden. Wie die zuständige Bundesnetzagentur erklärt, sind die für CT1+ verwendeten Frequenzen künftig für den Mobilfunk vorgesehen, die Frequenzen des Standards CT2 für Funkanwendungen kleiner Reichweite, also etwa Funkkopfhörer.
    Vierstelliges Bußgeld möglich
    Wer nach Neujahr 2009 die alten Geräte weiter nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – womöglich mit teuren Folgen. Stellt der Funkmessdienst der Netzagentur nämlich bei Funkstörungen fest, dass ein verbotenes Schnurlostelefon dahinter steckt, muss der Verursacher den Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache zahlen; zudem droht ein Bußgeld.Je nach Einzelfall könnten die Kosten 1000 Euro oder mehr betragen, hieß es. Günstiger ist da der Kauf eines neuen Telefons: Gute DECT-Geräte gebe es bereits ab 50 Euro, so «Connect». Ärgerlich ist die Sache dennoch. Verbraucherschützer monieren, dass man ohne Gebrauchsanweisung aufgeschmissen ist - denn am Gerät findet sich häufig kein Hinweis. Und die Besitzer betagter Telefone haben die Bedienungsanleitung häufig schon längst weggeworfen.
    Außerdem monieren Verbraucherschützer, dass die ab Januar verbotenen Geräte teilweise im Handel immer noch erhältlich sind. Vor allem die strahlungsarmen Telefone der CT1+-Baureihe sind bei Leuten beliebt, die sich vor Elektro-Smog schützen wollen. (nz)

    Alles anzeigen

    Quelle

  • kabelgucker
    Gast
    • 31. Mai 2008 um 17:05
    • #2

    Tolle Ergänzung zum Beitrag in Szene News vom 25.03.2008 - von sunnyjoy!

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