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  • enno123
  • 8. August 2008 um 16:55
  • enno123
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    63
    • 8. August 2008 um 16:55
    • #1

    Etliche Tauschbörsen kursieren im Netz und ermöglichen es kostenpflichtige Software illegal, dafür unentgeldlich, zu beziehen. Ein neuer Gesetztesenturf sollte am 01.01.2008 für Klarheit sorgen. Unter anderem besagte dieser, dass nicht nur User verfolgt werden welche rechtlich geschützte Dateien zum Upload freigeben, sondern auch jene welche sich diese Software beschaffen.

    Anscheinend führte der neue Entwurf jedoch zu folgendem Problem: Lädt jemand mit einer Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Daten herunter oder bietet sie an, so kann das geschädigte Unternehmen Klage einreichen. Daraufhin wird die Adresse des User ermittelt und an den Anwalt des Klägers mitgeteilt. Zu diesem Punkt sind 2 Dinge klar: 1. Was wurde geladen, 2. Wo findet man den Sündiger. Damit kann eine zivilrechtliche Klage ausgesprochen werden.

    Dabei entstehen jedoch so hohe Kosten, dass Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen nun entschieden haben, dem ganzen ein Ende zu setzten. Demnach sollen nur noch User verfolgt werden welche Tauschbörsen in einem so hohen Maß anbieten, dass von einer
    gewerblichen Tauschbörsennutzung gesprochen werden kann. Als Richtwert sind dies 3000 Musikstücke oder 200 Filme. Je nach Bundesland kann dieser Wert allerdings variieren. Ein Interessantes Interview führte Giga.de welches ihr in den Quellen findet.

    Doch bevor Tauschbörsennutzer Luftsprünge machen ist bereits vor einem wachsendem Druck auf die Politik gewarnt worden. Diese Tatsache könnte nämlich zur Folge haben das die Ermittlung der IP Adressen für die Unternehmen leichter gestaltet und somit günstiger wird, was den Spieß schnell wieder umdrehen könnte. Vergesst also nicht, egal wie die Gesetzeslage aussieht:

    Das Beziehen oder Anbieten von Raubkopien ist nach wie vor eine Straftat und kann geahndet werden!


    Quelle:
    GIGA.DE

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