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Polizeigesetz Baden-Württemberg: Heimliche Online-Durchsuchung als Zankapfel

  • gonso-01
  • 11. August 2008 um 19:52
  • gonso-01
    Gast
    • 11. August 2008 um 19:52
    • #1
    Zitat

    Das neue Polizeigesetz in Baden-Württemberg ist in trockenen Tüchern, aber das Thema Online-Durchsuchung bleibt in der CDU/FDP-Regierung umstritten. Zur CDU-Forderung nach mehr heimlichen Überwachungsmöglichkeiten privat genutzter Computer via Internet sagte Justizminister Ulrich Goll (FDP) gegenüber dpa: "Ein Gesetz zur Online-Durchsuchung wird es mit uns nicht geben." Landespolizeipräsident Erwin Hetger erklärte hingegen, das Thema sei noch nicht vom Tisch: "In einem gewissen Abstand wird sich die Frage nach der Online-Durchsuchung neu stellen." Nach Ansicht der Grünen marschiert das Land mit der Gesetzesnovelle "mit 7-Meilen-Stiefeln in den Überwachungsstaat".


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    Unstimmigkeiten über andere neue Regelungen im Polizeigesetz hatten die Koalitionspartnern zuvor ausgeräumt. Dazu zählen die Videoüberwachung sowie die Möglichkeit, Verbindungsdaten von Handys, SMS oder E-Mails von Verdächtigen zu erheben. Goll betonte: "Wir haben durchgesetzt, dass in Baden-Württemberg auch in Zukunft zu präventiven Zwecken keine Gesprächsinhalte abgehört werden können." Hetger zeigte sich aus Sicht des CDU-geführten Innenministeriums allerdings über diesen Kompromiss unzufrieden: "Ich kann nicht verhehlen, das ich bei der präventiv-polizeilichen Überwachung der Telekommunikation auch gerne Inhalte aufgenommen hätte." Jetzt darf nur festgehalten werden, wer mit wem, wann und wie lange in Kontakt stand.

    "Für diesen ausgewogenen Kompromiss zwischen Freiheit und Sicherheit haben wir lange und erfolgreich verhandelt", sagte Goll. Das Kabinett wird die Novelle des Polizeigesetzes voraussichtlich am 19. August beschließen. Anschließend muss der Landtag das Gesetz nach zweimaliger Lesung verabschieden, bevor es voraussichtlich im Herbst in Kraft tritt. Hetger erwartet in Folge der Neuregelungen einen deutlichen Gewinn an Sicherheit. Er sagte: "Es ist ein sehr ausgewogenes Polizeigesetz mit einer moderaten Anpassung an die Sicherheitslage in Bezug auf islamistischen Terrorismus und Schwerkriminalität. Dabei steht aber auch der verbesserte Schutz der Bevölkerung im Vordergrund."

    Die Videoüberwachung ist im Südwesten künftig auch bei größeren Menschenansammlungen möglich, wenn besondere Gefahren bestehen. "Die abstrakte Gefährdung wird dabei von den Sicherheitsbehörden aufgrund einer Gefährdungsanalyse geprüft", sagte Hetger. Im Vordergrund stünden terroristische Gefahren. Zeitlich begrenzt dürfen die Kameras auch an bestimmten Orten filmen, bei denen mehr Verbrechen geschehen als auf dem übrigen Gebiet der Gemeinde. Die Aufzeichnungen dürfen generell höchstens vier Wochen gespeichert werden.

    Die Reform des zuletzt vor acht Jahre novellierten Gesetzes war auch wegen diverser höchstrichterlicher Entscheidungen in Karlsruhe notwendig. Nach Einwänden der Kirchen sowie der Rechtsanwaltskammer wurde im Polizeigesetz nun auch der besondere Schutz sogenannter Berufsgeheimnisträger neu geregelt. Geistliche, Strafverteidiger und Parlamentsabgeordnete unterliegen nicht der Auskunftspflicht. Die Rasterfahndung ist nun prinzipiell nur bei konkreter Gefahr zulässig; bei der Wohnraumüberwachung müssen sich die Ermittler ausklinken, wenn der "Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" wie etwa ein Gespräch zwischen Ehegatten beginnt.

    Die automatisierte Überprüfung von Autonummern ist künftig möglich, wenn ein konkreter Anlass besteht. Die Kennzeichen werden mit einer Datei abgeglichen, in der gestohlene Fahrzeuge und Fahrzeuge Vermisster registriert sind. Bei einem Treffer wird kontrolliert.

    Alles anzeigen

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