Ein Untersuchungs-Häftling hat keinen Anspruch auf den Empfang zusätzlicher Kanäle per Digital-TV und muss sich im Gefängnis mit einer Auswahl von 16 Sendern begnügen.
Zu diesem kuriosen Urteil gelangte das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Dem Grundrecht auf Information sei damit "in hohem Maße Genüge getan", befanden die Richter in ihrer Entscheidung. Das berichtet der "Rechtsprechungsreport Strafrecht" (Az.: III-4 Ws 31/06) in seiner aktuellen Ausgabe.
Die Gefängnisleitung hatte dem Kläger die Aushändigung einer Empfangsbox für digitales Fernsehen verwehrt. Dagegen war der Gefangene vor Gericht gezogen.
Die armen Ali`s können da keine Kunden erwerben
Quelle: Sat+KABEL