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VG Wiesbaden: Keine GEZ für PCs

  • Frostbiter
  • 24. November 2008 um 16:10
  • Frostbiter
    Gast
    • 24. November 2008 um 16:10
    • #1

    Gericht: Rundfunkgebühren für internet-taugliche PCs ohne Rechtsgrundlage

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht keine Rechtsgrundlage für Rundfunkgebühren für einen gewerblich genutzten Internet-PC. Neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie internet-taugliche Computer würden derzeit in den Vorschriften, die die Gebührenpflicht regelten, nicht erwähnt, erklärte das Gericht am Montag. Auf eine Gebührenpflicht könne nur indirekt geschlossen werden. Geklagt hatte ein EDV-Fachmann aus dem Rheingauort Eltville, der den Computer mit Internetanschluss in der Wohnung hat, ihn aber nur für seine Arbeit nutzt. Für seinen Privathaushalt zahlt er Rundfunk- und Fernsehgebühren. Allein das befreie den Mann im übrigen von einer Zahlung für den PC, entschied das Gericht (Az.: 5 E 243/08.WI).

    Ein "vernünftiger Durchschnittsbürger" wird nach Ansicht des Gerichts unter einem Rundfunkempfangsgerät ein Radio oder Empfangsteil verstehen, das zumindest auch zum Zweck des Rundfunkempfangs angeschafft worden ist. Das treffe für einen Internet-PC nicht zu. Der werde - jedenfalls außerhalb des privaten Bereichs - nicht typischerweise zum Empfang von Hörfunksendungen bereitgehalten. Einen Rundfunkempfang über den PC zu beruflichen Zwecken befand das Gericht als "eher fernliegend". Gegen das Urteil ist die Berufung vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich.


    Bisher haben Gerichte zur Frage von Rundfunkgebühren für Internet-PCs unterschiedlich geurteilt. Das Verwaltungsgericht Münster befand Anfang Oktober im Fall eines Studenten, allein der Besitz eines solchen PC verpflichte nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren (SAT+KABEL berichtete). Ähnlich entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Dagegen urteilte das Verwaltungsgericht Ansbach Anfang August, ein Anwalt müsse für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss Rundfunkgebühren zahlen.:clap:

    SAT+KABEL - magnus.de

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