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Ab Januar bekommen Pendler ihr Geld zurück

  • wumpsven
  • 9. Dezember 2008 um 16:27
  • wumpsven
    Fortgeschrittener
    Punkte
    2.935
    Beiträge
    505
    • 9. Dezember 2008 um 16:27
    • #1

    Die Abschaffung der Pendlerpauschale zum 1. Januar 2007 ist laut Bundesverfassungsgericht nicht verfassungsgemäß. Das hat Konsequenzen für viele Pendler - sie bekommen Geld vom Fiskus zurück. Darüber hinaus kündigte das Bundesfinanzministerium an, dass vom 1. Januar 2009 an die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz wieder ab dem ersten Kilometer absetzbar sein werden. Was bedeutet das konkret für den Steuerzahler?
    Alte Pauschale gilt rückwirkend weiter
    Vorerst gilt die alte Pauschale weiter, und das sogar rückwirkend. Das heißt: Pendler können für die Jahre 2007 und 2008 Fahrtkosten von 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen, und zwar ab dem ersten Kilometer der Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.
    Vorläufigkeitsvermerk: Rückzahlungen erfolgen automatisch
    Laut dem Bund der Steuerzahler wird das Bundesministerium für Finanzen in Kürze eine Anweisung an die Finanzämter erlassen, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten. Die Steuerzahler erhalten dann automatisch die zuviel gezahlten Steuern zurück. Sie müssen keinen Antrag für eine Nachzahlung stellen. Allerdings sollten die Pendler prüfen, ob sie ihre Strecke zum Arbeitsplatz korrekt angegeben haben. Wer in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, kann dies dem Finanzamt mitteilen, das dann die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst.

    Quelle

  • Frostbiter
    Gast
    • 9. Dezember 2008 um 17:41
    • #2

    Alte Pendlerpauschale gilt wieder voll

    Karlsruhe - Millionen von Berufspendlern können ab sofort wieder die volle Pendlerpauschale beim Finanzamt geltend machen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte die Kürzung der früheren Pauschale und bescherte den Arbeitnehmern damit zugleich Rückzahlungen.

    Nach dem Urteil vom Dienstag können rückwirkend zum 1. Januar 2007 Fahrten zum Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden. Berechnet werden 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke. Auch für 2009 bleibt es bei der vollen Pauschale, kündigte das Finanzministerium in Berlin an. Das Ministerium ließ aber offen, ob es 2010 zu einer Neuregelung kommt.

    Die Finanzämter sollen zu viel gezahlte Steuern für 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des nächsten Jahres zurück überweisen, erklärten Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) am Dienstag. «Wir erwarten, dass so bis zu 3 Milliarden Euro schon in den Monaten Januar bis März zusätzlich bei den rund 20 Millionen Pendlern ankommen könnten.»

    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erwartet von den Milliarden- Rückzahlungen einen Schub für den Konsum. In Warschau sagte Merkel: «Ich halte es für absolut richtig, dass wir das Geld angesichts der Wirtschaftslage jetzt den Menschen direkt zurückgeben.» SPD- Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier bekräftigte: «Wir werden nicht zusätzlich sparen, in der Krise keine Steuern erhöhen, genauso wenig wie wir Sozialleistungen kürzen.»

    Nach den Worten des Zweiten Senats verletzt die seit Anfang 2007 geltende Regelung den Grundsatz der Gleichbehandlung. Danach konnten Fahrten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer steuerlich abgesetzt werden und nicht mehr - wie bis 2006 - vom ersten Kilometer an. (Az: 2 BvL 1/07, 2/07, 1/08 u. 2/08 v. 9. Dezember 2008)

    Aus Sicht des Gerichts hat der Gesetzgeber zwar einen großen Spielraum bei der Frage, inwieweit Fahrtkosten beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Das erklärte Ziel allein, mit Hilfe der jährlichen Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro aus der Kürzung der Pauschale den Bundeshaushalt zu konsolidieren, reiche aber nicht als Begründung. Auch das sogenannte «Werkstor-Prinzip», mit dem die neuen Vorschriften gerechtfertigt worden waren, ist aus Sicht des Zweiten Senats nicht folgerichtig umgesetzt. Einerseits sollte danach die Arbeit erst am «Werkstor» beginnen - andererseits würden Fernpendler begünstigt. Dies sei widersprüchlich, monierte Karlsruhe. Zwei der acht Richter stimmten gegen das Urteil.

    Die Rückkehr zur alten Pauschale führt laut Bundesregierung zu Steuerausfällen von insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009. Die Einbußen würden aber nicht durch Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen. Nach den Worten von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) kommt die Entlastung für die Arbeitnehmer «in diesen schwierigen Zeiten gerade recht». Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer kritisierte indirekt die Kanzlerin. «Es ist bedauerlich, dass die Politik erst auf das Gericht warten muss». Er forderte rasche Steuersenkungen. FDP, Grüne und Linke sahen ihre Kritik bestätigt.

    Steinbrück ließ offen, wie eine neue Regelung nach 2010 aussehen könnte. «Das werden wir nicht übers Knie brechen.» Nach seinem Eindruck wäre eine ersatzlose Abschaffung der Pendlerpauschale durchaus verfassungskonform gewesen wie auch Variationen innerhalb des Systems. Der Vorsitzende des Arbeitnehmerflügels der Union, Karl- Josef Laumann (CDU), warnte, die Pauschale im Zuge einer Neureglung zu kürzen. «Dies wäre ein völlig falsches Signal.» Ähnlich argumentierte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

    Das Urteil geht auf die Klagen eines Bäckermeisters aus Baden- Württemberg sowie zweier Ehepaare aus Oldenburg und dem Saarland zurück. Sie zeigten sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Ihre Verfahren waren den Karlsruher Richtern vom Bundesfinanzhof sowie von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlands vorgelegt worden. Sie machten als Folge der Neuregelung Einbußen von mehreren hundert bis zu tausend Euro pro Jahr geltend. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine wies darauf hin, dass die Pendler darauf achten müssen, dass sie die Strecke zum Arbeitsplatz korrekt eingetragen haben.

    Berliner Zeitung - Aktuelles Politik - Alte Pendlerpauschale gilt wieder voll

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