1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Filebase
  4. Forum
  5. Zebradem-WIKI
  6. Foren-Regeln
  7. Spenden Liste
    1. Spenden
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
ZebraDem-Sponsoring
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Dateien
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Forum
  2. zebradem.com
  3. Off-Topic

Telefonwerbung: Netzagentur bittet um Mithilfe

  • Teufelchen
  • 3. August 2009 um 21:47
  • Teufelchen
    Gast
    • 3. August 2009 um 21:47
    • #1
    Zitat

    Die Bundesnetzagentur hat jetzt neue Befugnisse bei der Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird der Schutz der Verbraucher ausgebaut.

    Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung werden jetzt von der Bundesnetzagentur verfolgt, teilte diese mit. "Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis. Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

    Es sei daher nur konsequent, dass der Gesetzgeber dem ausufernden Missbrauch der Telefonwerbung nun klare Grenzen gesetzt hat. Die Bundesnetzagentur habe bereits in der Vergangenheit durch die Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch an der Seite der Verbraucher gestanden. "Auch bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung werden wir die uns zur Verfügung gestellten Mittel mit Entschlossenheit nutzen. Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch werden wir nicht tolerieren", so Kurth weiter.

    Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, war bereits vor der Gesetzesänderung verboten. Es handelt sich dabei um eine unzumutbare Belästigung nach dem UWG. Der Gesetzgeber stellt jetzt mit der Änderung nochmals klar, dass der Angerufene vor dem Anruf ausdrücklich in den Erhalt von Werbeanrufen eingewilligt haben muss. Damit können sich die Anrufer nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.

    Eine weitere Neuerung ist, dass der Verstoß gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung jetzt eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Bundesnetzagentur kann Verstöße nunmehr mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro ahnden. Auch das Telekommunikationsgesetz ist um einen Bußgeldtatbestand erweitert worden.

    Bei Werbeanrufen darf der Anrufende seine Rufnummer zukünftig nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung unerwünschter Telefonwerbung zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann die Bundesnetzagentur dem Anrufer Bußgelder von bis zu 10.000 Euro auferlegen.

    "Wir sind bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in erster Linie auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen. Deren Angaben zum konkreten Vorfall kommt eine entscheidende Bedeutung im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung zu", erläuterte Kurth.

    Erfolgt ein Werbeanruf ohne das Einverständnis des Verbrauchers, sollte dieser der Bundesnetzagentur vor allem folgende Daten mitteilen:


    • Datum und Uhrzeit des Anrufs
    • Name des Anrufers und – wenn möglich – dessen Rufnummer,
    • Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist, Grund des Anrufs.


    Dies kann unter anderem mit einem Formblatt, das auf der Webseite der Bundesnetzagentur abrufbar ist, geschehen. Nur mit detaillierten Verbraucherbeschwerden kann die Bundesnetzagentur Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken und Bußgeldverfahren einleiten sowie bei nachgewiesenen Verstößen gegen diese vorgehen und Bußgelder verhängen.

    Alles anzeigen

    Quelle: WinFuture.de

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden

Vielen Dank für die Unterstützung!
Hiermit unterstützt du Zebradem.
Das beinhaltet überwiegend die Serverkosten und Lizenzgebühren.
Spenden

Letzte Beiträge

  1. PhotoCraft in 24 Stunden: Wie weit trägt der KI-Nachbau von Photoshop?

    heugabel
    4. November 2026 um 20:27
  2. Books3: Torrent-Aussage eines Ex-Meta-Forschers wirft Fragen zur Herkunft der KI-Trainingsdaten auf

    heugabel
    2. November 2026 um 19:27
  3. HiAnime: Sieben Angeklagte und 12,85 Millionen USDT aus dem Streaming-Geschäft

    heugabel
    1. November 2026 um 17:27
  4. mpv und mpv.net: Was der schlanke Mediaplayer bei Bild, Streaming und Untertiteln wirklich kann

    heugabel
    1. November 2026 um 09:28
  5. Illegales IPTV: Studie schätzt 3,9 Millionen Nutzer in Deutschland

    heugabel
    31. Oktober 2026 um 19:27
  6. PS5-Jailbreak: 50.000 Dollar für einen Hypervisor-Bug spalten die Szene

    heugabel
    28. Oktober 2026 um 21:27
  7. Falschgeld am Amtsgericht Hof: Ein falscher Fünfziger führt zu weiteren Funden

    heugabel
    27. Oktober 2026 um 19:28
  8. Die CD wächst wieder – doch die Umsätze erzählen nur die halbe Geschichte

    heugabel
    24. Oktober 2026 um 19:28
  9. House of Usenet ist zurück: Was die Testdomain über den Relaunch verrät

    heugabel
    23. Oktober 2026 um 20:29
  10. Telegram ohne Google-Push: So laufen Benachrichtigungen über die eigene Nextcloud

    heugabel
    22. Oktober 2026 um 17:30
© 2026 Zebradem - Software by WoltLab