1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Filebase
  4. Forum
  5. Zebradem-WIKI
  6. Foren-Regeln
  7. Spenden Liste
    1. Spenden
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
ZebraDem-Sponsoring
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Dateien
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Forum
  2. zebradem.com
  3. Off-Topic

Auch HanseNet muss Vorratsdatenspeicherung betreiben

  • tuete2501
  • 16. September 2009 um 22:53
  • tuete2501
    Moderator
    Reaktionen
    1
    Punkte
    23.011
    Beiträge
    4.204
    • 16. September 2009 um 22:53
    • #1

    Auch HanseNet muss Vorratsdatenspeicherung betreiben

    Der Telekommunikationsanbieter und DSL-Spezialist Hansenet ("Alice")
    muss an der staatlich verordneten Vorratsdatenspeicherung teilnehmen
    und damit Internet-Verbindungsdaten seiner Kundschaft für Ermittlungen
    vorhalten.

    Wie das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch mitteilte, wurde ein Antrag
    von Hansenet abgelehnt, wonach das Unternehmen unter Verweis auf die
    ungeklärte Kostenfrage zunächst keine Surfer-Profile speichern wollte.
    Mit einer Verfügung hatte die Bundesnetzagentur HanseNet zuvor
    verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der
    Vorratsdatenspeicherung zu schaffen und binnen sechs Wochen ein
    Umsetzungskonzept vorzulegen. HanseNet hatte dagegen Widerspruch
    eingelegt und geklagt.

    (Quelle: dpa)

    Zur Begründung führten die Richter aus, dass HanseNet – wie andere
    Telekommunikationsunternehmen auch – gesetzlich zur
    Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sei. Zwar habe das
    Bundesverfassungsgericht über die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser
    Verpflichtung noch nicht abschließend entschieden. Es habe im Wege
    einer einstweiligen Anordnung aber nur einschränkende Regelungen über
    die Weitergabe der Daten getroffen und - auch unter Berücksichtigung
    des Kostenaufwands für die Unternehmen - nicht die Speicherpflicht als
    solche ausgesetzt.

    Bei der Abwägung sei das öffentliche Interesse an der sofortigen
    Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung höher zu bewerten als das
    private Interesse von Hansenet, hieß es.

    Gegen den Beschluss (Az.: 21 K 1107/09) kann innerhalb von zwei Wochen
    Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
    Offen ist noch, ob Hansenet diesen Weg beschreitet.

    Quelle: Sat+Kabel

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden

Vielen Dank für die Unterstützung!
Hiermit unterstützt du Zebradem.
Das beinhaltet überwiegend die Serverkosten und Lizenzgebühren.
Spenden

Letzte Beiträge

  1. HiAnime: Sieben Angeklagte und 12,85 Millionen USDT aus dem Streaming-Geschäft

    heugabel
    1. November 2026 um 17:27
  2. mpv und mpv.net: Was der schlanke Mediaplayer bei Bild, Streaming und Untertiteln wirklich kann

    heugabel
    1. November 2026 um 09:28
  3. Illegales IPTV: Studie schätzt 3,9 Millionen Nutzer in Deutschland

    heugabel
    31. Oktober 2026 um 19:27
  4. PS5-Jailbreak: 50.000 Dollar für einen Hypervisor-Bug spalten die Szene

    heugabel
    28. Oktober 2026 um 21:27
  5. Falschgeld am Amtsgericht Hof: Ein falscher Fünfziger führt zu weiteren Funden

    heugabel
    27. Oktober 2026 um 19:28
  6. Die CD wächst wieder – doch die Umsätze erzählen nur die halbe Geschichte

    heugabel
    24. Oktober 2026 um 19:28
  7. House of Usenet ist zurück: Was die Testdomain über den Relaunch verrät

    heugabel
    23. Oktober 2026 um 20:29
  8. Telegram ohne Google-Push: So laufen Benachrichtigungen über die eigene Nextcloud

    heugabel
    22. Oktober 2026 um 17:30
  9. KI-Trainingsdaten: Meta muss die Verantwortlichen für Schattenbibliothek-Downloads benennen

    heugabel
    20. Oktober 2026 um 18:28
  10. TikTok-Abmahnung: 6.565,90 Euro für „Love You So“ im Tortenvideo

    heugabel
    18. Oktober 2026 um 19:28
© 2026 Zebradem - Software by WoltLab