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Urteil: Für den Computer wird nicht gezahlt

  • Gast
  • 21. Dezember 2009 um 20:17
  • Gast
    Gast
    • 21. Dezember 2009 um 20:17
    • #1
    Zitat

    Die von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhobene Rundfunkgebühr für Computer mit Internetanschluss ist unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem aktuellen Urteil erklärt. Anlass war die Klage einer Dolmetscherin gegen die Rundfunkanstalt NDR. Sie wollte keine Rundfunkgebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC zahlen.

    Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden: Für Computer mit Internetanschluss dürfen keine Rundfunkgebühren erhoben werden. Das Gericht begründete dies damit, dass der NDR, gegen den eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar geklagt hatte, derzeit im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk" zur Verfügung stelle. Die Gebühr sei unzulässig, da der Sender seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbiete. Weiterhin betonte das Gericht, dass nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet von der Gebühr befreit seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich.

    Letztinstanzliches Urteil in Sachen GEZ ist entscheidend

    Sollte das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht als letzter Instanz in dem Berufungsverfahren bestätigt werden, dürften die erhobenen Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkgeräte wie Computer und Handys vor dem Aus stehen. Seit Januar 2007 erhebt die GEZ für die neuartigen Rundfunkgeräte Gebühren. Derzeit ist das ein reduzierter Satz von 5,76 Euro. Dieser wird fällig, wenn in einem Haushalt sonst keine Radio- oder Fernsehgeräte angemeldet sind. Hat der Haushalt solche Geräte angemeldet, deckt der momentan gültige volle Gebührensatz von 17,98 Euro alle Geräte ab, also auch die Computer mit Internetzugang und Handys. Die GEZ plant die Gebühr für neuartige Rundfunkgeräte 2010 vom reduzierten auf den vollen Satz anzuheben.

    GEZ-Entscheidungen der Gerichte bisher unterschiedlich

    Ob Computer mit Internetanschluss gebührenpflichtig sind, wurde bisher von Gerichten unterschiedlich beurteilt. Die Verwaltungsgerichte in Würzburg und Ansbach sahen die Gebührenpflicht als gegeben an, während die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster gegenteilig entschieden haben. Erst das Bundesverwaltungsgericht könnte als höchste Instanz endgültig Klarheit schaffen.

    Alles anzeigen

    Quelle: Nachrichten - Service - Shopping bei t-online.de

  • tuete2501
    Moderator
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    4.204
    • 21. Dezember 2009 um 20:42
    • #2

    Nicht nur die Politik ist Korrupt duch Lobbyisten, sondern auch die Rechtsprechung !!!

    Daraus wird folgen, dass das Bundesverwaltungsgericht der GEZ recht geben wird.

    [color="Red"]Also macht euch keine Hoffnung !!![/color]

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