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Strafprozess gegen Filesharer gescheitert

  • rockingbaer
  • 9. Februar 2010 um 22:33
  • rockingbaer
    Anfänger
    Punkte
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    Beiträge
    33
    • 9. Februar 2010 um 22:33
    • #1

    In einem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht Mainz eine Internet-Nutzerin vom Vorwurf der Urheberrechtsverletzung freigesprochen (Az. 2050 Js 16878/07.408ECs). Über den Anschluss der Frau waren mehrere Musikstücke heruntergeladen und zum Download angeboten worden. Die Staatsanwaltschaft konnte der Angeklagten jedoch nicht zweifelsfrei nachweisen, dass tatsächlich sie für die Rechtsverletzungen verantwortlich ist. Das Urteil zeigt, wie schwierig die strafrechtliche Verfolgung von Filesharern tatsächlich ist.

    In seiner Urteilsbegründung hielten die Richter fest, dass der Angeklagten eine Täterschaft nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei. So hatten neben der Angeklagten auch deren Mann sowie die Kinder Zugriff auf die von der Polizei beschlagnahmten Computer und den Internet-Anschluss. Zudem sei die Frau zu den mutmaßlichen Zeitpunkten des Musik-Uploads gar nicht zu Hause gewesen. Zudem hatten die Sachverständigen die von privaten Ermittlern der Musikindustrie genannte Zahl der zum Download bereit gestellten Musikstücke nicht bestätigen können. Statt knapp 4000 Songs konnten die Forensiker nur vier Musikstücke feststellen.

    Keine Störerhaftung im Strafrecht

    Das Urteil steht damit im Gegensatz zu gegensätzlichen Entscheidungen in zivilrechtlichen Verfahren. Dort nehmen die Gerichte immer wieder die Inhaber von Internetanschlüssen in die Verantwortung, über deren Verbindung Urheberrechtsverletzungen begangen wurden. Die Inhaber hätten eine gewisse Pflicht, die Aktivitäten aller Nutzer ihres Anschlusses auf illegale Handlungen zu überprüfen. Tun sie das nicht, sind sie haftbar zu machen und können zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden. Eine solche so genannte Störerhaftung wie bei zivilrechtlichen Verfahren gibt es im Strafrecht nicht.

    Strafverfolgung von Filesharing schwierig

    Der Fall zeigt, dass die strafrechtliche Verfolgung mutmaßlicher Filesharer deutlich schwieriger ist als die zivilrechtliche. Für eine Verurteilung muss einem Angeklagten seine Täterschaft eindeutig nachgewiesen werden. Gelingt dies nicht, bleibt dem Gericht nur der Freispruch – im Zweifel für den Angeklagten also.

    Quelle: Filesharing: Strafprozess gegen mutmaßliche Tauschbörsen-Nutzerin gescheitert

  • Halligalli
    Schüler
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    160
    • 10. Februar 2010 um 18:17
    • #2

    Jo,leider its das nur so im Strafrecht so.Zivilrechtlich biste als Störer im noch am A***!

  • BurnStar
    Co-Admin
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    • 10. Februar 2010 um 18:44
    • #3

    Tja und hätte die gute TrueCrypt gehabt, hätten sie nichtmal die 4 Musiktitel gefunden :)

  • Gast
    Gast
    • 11. Februar 2010 um 10:03
    • #4
    Zitat von BurnStar;329955

    Tja und hätte die gute TrueCrypt gehabt, hätten sie nichtmal die 4 Musiktitel gefunden :)

    Da währe ich mir nicht so sicher. Es gab schon Fälle da wurden die
    Beschuldigten in Beuge (Erzwingungs-) Haft genommen um an die
    Passwörter für die Verschlüsselung zu kommen.

  • Monarch
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    2.715
    • 11. Februar 2010 um 16:01
    • #5

    lol ja sicher, wegen Musikdownload ;)

    Wenn du nicht gerade Baupläne für neue Atombomben drauf hast, oder den Bundestag sprengen möchtest, wird dich wohl kaum jemand in Beugehaft nehmen ;) Wir sind hier nicht im Amiland...

  • Halligalli
    Schüler
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    160
    • 11. Februar 2010 um 19:46
    • #6

    Angeblich haben die Polizisten damals3 PC Mitgenommen haben,und bei 2 nichtmal das Anmeldepasswort aushebeln können,omg.

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