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Bestellung bei Eventim

  • VADN
  • 11. Februar 2010 um 19:45
  • VADN
    Gast
    • 11. Februar 2010 um 19:45
    • #1

    Ich habe vorhin 2 Tickets bei Eventim bestellt, nur leider hatte ich die Falschen im Warenkorb und hatte das beim Abschicken nicht gesehen. Ich würde die natürlich nun gerne stornieren, das soll laut den AGBs von Eventim nicht möglich sein.

    Zitat


    Frage
    Kann ich meine Bestellung noch ändern oder stornieren?
    Antwort
    Um Ihnen die gewünschten Eintrittskarten noch schneller zusenden zu können und um stets die besten Plätze für Sie zu beschaffen, sorgen automatisierte Prozesse dafür, dass in den meisten Fällen sofort nach Absenden Ihrer Bestellung in unserem Webshop die Tickets für Sie online beim Veranstalter eingekauft werden.
    Leider ist es uns nicht möglich, die im Moment Ihrer Bestellung für Sie fest gebuchten Tickets wieder zu stornieren. Umtausch, Umbuchung oder Stornierung von Eintrittskarten werden von den Veranstaltern, in dessen Namen wir handeln nicht akzeptiert. Auf die Verbindlichkeit Ihrer Bestellung werden Sie während des Bestellvorgangs deutlich hingewiesen.

    Bitte beachten Sie :
    Ticket-Bestellungen unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz.

    § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB regelt, dass das Gesetz auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, die auch Konzerte umfasst, keine Anwendung findet.
    Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einen Link zu den AGB finden Sie auf der Startseite unseres Internetshops.

    Alles anzeigen
    Zitat

    IV. Widerrufs- & Rückgaberechte

    1.

    Soweit die CTS EVENTIM AG im Namen der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die CTS EVENTIM AG namens des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

    Ist so etwas rechtens oder sind die zu einer Rücknahme verplichtet? Weil ich mein ja, das viele Firmen ihre AGBs so schreiben, das sie angeblich nichts zurücknehmen müssen um damit dem Kunden "Angst" einzujagen?

    Hoffe es kann mir jemand helfen.

  • Drehrumbum
    Erleuchteter
    Punkte
    17.010
    Beiträge
    3.184
    • 11. Februar 2010 um 20:48
    • #2

    Das steht bei den häufig gestellten Fragen und hier kommt die Antwort:

    Zitat

    Wenn Sie bereits gekaufte Tickets nicht mehr benötigen, gibt es einen einfachen und unkomplizierten Weg, diese Tickets einer Vielzahl an Interessierten zum Kauf anzubieten. Auf http://www.fansale.de/ können Sie komfortabel Ihre Tickets einstellen und zum Festpreis oder als Auktion verkaufen.

    Quelle: eventim

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