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Bundeskartellamt ermittelt weiterhin zu Boxenpolitik der deutschen Kabelnetzbetreiber

  • besim
  • 22. Februar 2010 um 13:34
  • besim
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    • 22. Februar 2010 um 13:34
    • #1

    Das Bundeskartellamt untersucht weiterhin die umstrittene Boxenpolitik der großen Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland und Unitymedia. Dabei wird ihre Geschäftspraxis, bestimmte Inhalte über proprietäre Boxen zu vertreiben, auch in Hinblick auf eine etwaige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung kartellrechtlich überprüft. „Es handelt sich nach wie vor um ein laufendes Verfahren – die Ermittlungen dauern fort“, sagte ein Kartellamtssprecher am 22. Februar auf Anfrage von Digitalmagazin. In einem zweiten Verfahren wird zudem untersucht, ob die so genannte „Grundverschlüsselung“ zulässig ist. Hintergrund: In den Kabelnetzen von Kabel Deutschland, Unitymedia und Tele Columbus werden die großen privaten Sender nur verschlüsselt eingespeist, während sie etwa über Satellit Free-to-Air zu empfangen sind. Ob die Untersuchungen auf ein Verbot der „Grundverschlüsselung“ hinauslaufen könnten, kommentierte der Behördensprecher nicht. Auch bleibt offen, wann mit einem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ist.

    Schweizer sind einen Schritt weiter

    Während in Deutschland also noch ermittelt wird, sind die Schweizer bereits einen Schritt weiter. Bei den Eidgenossen hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) am 10. Februar einen Vorschlag präsentiert, wie die freie Wahl der Set-Top-Boxen im digitalen Kabelfernsehen ermöglicht werden kann (DM berichtete). Der Gesetzesentwurf soll sicherstellen, dass die Schweizer Kabelzuschauer in der Wahl ihres digitalen Receivers frei sind und für den Empfang eines bestimmten Digitalfernsehangebotes z. B. nicht mehr zwingend die Set-Top-Box ihres Kabelnetzanbieters benutzen müssen. Wenn die Anbieter von digitalem Fernsehen nicht auf eine Verschlüsselung verzichten wollen, sollen sie neu verpflichtet werden, ihren Kundinnen und Kunden ein Grundangebot von mindestens 50 Fernsehprogrammen anzubieten, das sie auch mit frei erhältlichen Set-Top-Boxen konsumieren können. Dies erfordert das Anbieten eines so genannten Zugangsberechtigungssystems, welches über eine Steckkarte in die Set-Top-Box eingeführt werden kann. Dieses Angebot darf insgesamt nicht teurer sein als der Abonnementspreis für das Grundangebot mit eigener Set-Top-Box.

    Verbot der „Grundverschlüsselung“ weiterhin beste Lösung

    Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) bedauerte, dass die Behörde nicht ein Verbot der „Grundverschlüsselung“ erwogen hat, das rasch umgesetzt werden könnte. „Moderne Fernseher enthalten bereits ein digitales Empfangsgerät. Die Set-Top-Box ist daher technisch überflüssig. Entsprechend ermöglicht die Mehrheit der Kabelnetzbetreiber schon heute die Wahlfreiheit“, hieß es bei der SKS. Die Verbraucherschützer sind überzeugt, dass ein Verbot der so genannten „Grundverschlüsselung“ weiterhin die beste Lösung ist. Sie wäre auch rasch und ohne komplizierte Verordnungsbestimmungen zum Stand der Technik umzusetzen, hieß es bei der SKS.

    Q: infosat.de

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