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Mammut-Prozess um Bautzner Premiere-Hacker geht in nächste Runde

  • besim
  • 22. März 2011 um 14:31
  • besim
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    • 22. März 2011 um 14:31
    • #1

    Am Donnerstag beginnt vor dem Landgericht Bautzen der Strafprozess gegen einen 40-jährigen Techniker wegen des Verdachts des Computerbetruges in 100 Fällen. Er soll manipulierte Premiere-Decoder verkauft haben, mit denen man die Programme ohne Abo schauen konnte.

    Dem angeklagten Sven P. wird vorgeworfen, über seine Firma in Bautzen "nicht lizenzierte Software interessierten Kunden zum kostenlosen Schauen des Bezahlfernsehens Premiere angeboten zu haben", erklärte das zuständige Landgericht.

    Sein Angebot habe er im Internet über eine Internetseite in eindeutiger Art und Weise beworben. Insbesondere die Angebote ausländischer Sender, aber auch die Programme von Premiere seien problemlos zu erhalten. Zu diesem Zweck habe er laut Anklage der Staatsanwaltschaft Bautzen ein entsprechendes Emulatorprogramm zur Verfügung gestellt und auch aktualisiert.

    Ursprünglich waren 972 Fälle angeklagt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde die Anklage nunmehr auf die verbleibenden 100 Fälle beschränkt. Die weiteren Verhandlungstage sind auf den 30. März, 4. April, 6. April und 13. April 2011 bestimmt worden. Zurzeit sind 29 Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

    Durch die Geschäfte soll der Mann rund 137 000 Euro eingenommen haben. Ein Großteil des Geldes ist inzwischen beschlagnahmt worden. Der Internethändler räumte vor einem Jahr in einem Bericht ein, die Technik zwischen 2005 und 2008 über Ebay oder seinen Internet-Shop verkauft zu haben. "Allerdings war da nichts Verbotenes dran", sagte der gebürtige Bautzener. Die Geräte die seinen Laden verlassen hätten, seien nicht zum illegalen Empfang von Bezahl-Sendern geeignet gewesen.

    Jedoch seien Manipulationen durch Dritte möglich gewesen – wie bei Empfängern anderer Anbieter auch. "Wie das geht, findet man überall im Internet", verteidigte sich der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass der gelernte Elektrotechniker selbst seine Kunden mit der verbotenen Software versorgt hat. So warb der Händler "Auch Premiere ist möglich", "Alles ist immer mit dabei" oder "Gratis-Service per Email"

    Computerbetrug ist in Deutschland gemäß § 263a des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Er kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Selbst wenn eine Straftat nur wie im vorliegenden Fall vorbereitet wird, kann der Helfer zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Bereits seit Mitte 2009 wird in dem Fall verhandelt (DF berichtete).

    Q:Mammut-Prozess um Bautzner Premiere-Hacker geht in nächste Runde - DIGITALFERNSEHEN.de

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