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Bundesrat fordert Nachbesserungen bei TKG-Novelle – Breitbandausbau, Netzneutralität

  • Teufelchen
  • 19. April 2011 um 23:12
  • Teufelchen
    Gast
    • 19. April 2011 um 23:12
    • #1
    Zitat

    Der Bundesrat, die Vertretung der Länder, hat am 15. April umfassende Nachbesserungen am novellierten Telekommunikationsgesetz gefordert. In dem Gesetzentwurf vom 4. März will die Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz nach Europäischen Vorgaben umsetzen. Hierin sind unter anderem zahlreiche Regelungen vorgesehen, die eine wettbewerbskonforme Förderung des Aufbaus hochleistungsfähiger Breitbandnetze zum Ziel haben. Zudem enthält der Entwurf Regelungen zu verbraucherrechtlichen Themen wie etwa zur Warteschleifenproblematik oder der vertragsunabhängigen Mitnahme der Mobilfunknummer beim Wechsel des Anbieters. In seiner umfangreichen Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem größeres Engagement beim Breitbandausbau, im Verbraucherschutz und für das neue Regierungsziel Netzneutralität.

    „Gesetzentwurf völlig unbestimmt“
    In ihrer Bewertung bemängelt die Länderkammer, dass die rundfunkbezogenen Regelungen des Gesetzentwurfs der verfassungsrechtlichen Stellung der Länder nicht gerecht würden. Insbesondere die vorgesehene Beschränkung der Mitwirkung des Bundesrates bei der Ausgestaltung der Frequenzordnung sei aus Ländersicht nicht hinnehmbar, heißt es. Der Gesetzentwurf sei sowohl hinsichtlich seines materiellen Gehalts als auch hinsichtlich seiner Umsetzung im Verfahren völlig unbestimmt, was an der sensiblen Schnittstelle zwischen Bundes- und Länderkompetenzen nicht akzeptabel erscheine.

    Angestrebte Bandbreite von 50 MBit/s „zu statisch“
    Die Länder begrüßen, dass die Bundesregierung die Beschleunigung des Ausbaus von hochleistungsfähigen öffentlichen Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation als neues Ziel der Regulierung formuliert hat. Der Bundesrat sieht allerdings die zu diesem Regulierungsziel gegebene Begründung als „erläuterungsbedürftig“ an und bittet die Bundesregierung um Klarstellung. Zudem erscheint der Länderkammer die angestrebte Bandbreite von 50 MBit/s „angesichts der Dynamik der Breitbandentwicklung als zu statisch“.

    Breitbandausbau
    Der Bundesrat beurteilt die Breitbandziele der Bundesregierung als „ambitioniert“. Die Länder fordern daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass weitere Erlöse aus der Versteigerung von Funkfrequenzen aus Frequenzbereichen, die bislang nicht dem Rundfunkdienst zugewiesen waren, „zweckgebunden für den flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsbreitbandausbau und hier insbesondere für die Schaffung passiver Infrastrukturen“ (Leerrohre) zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch, gemeinsam mit den Ländern Finanzierungskonzepte für Hochgeschwindigkeitsnetze zu entwickeln, wobei vorrangig private Investitionsmittel eingesetzt werden sollen.

    Netzneutralität
    Die Länderkammer begrüßt, dass das Regulierungsziel „Netzneutralität“ neu in das TKG aufgenommen werden soll. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung jedoch um Prüfung, ob mit den vorgesehenen Formulierungen dieses Regulierungsziel im Gesetzentwurf hinreichend deutlich beschrieben sei. „Transparenzvorschriften allein bieten keinen hinreichenden Schutz vor Diskriminierung“, heißt es in dem Papier.

    Warteschleifen
    Zudem bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Verbot kostenintensiver Warteschleifen zur Abmahnung nach dem Gesetz über unlauteren Wettbewerb führen sollte. Auch ist er der Ansicht, dass die Anbieter von Telekommunikationsdiensten den Verbrauchern klare Angaben über die Mindestkosten des Vertrages pro Monat sowie die Mindest- und Höchstpreise pro Minute zur Verfügung zu stellen haben. Das Gesetz sei daher entsprechend zu ergänzen.

    Unterschieben neuer Verträge
    Die Länder möchten auch das „Unterschieben“ neuer Verträge erschweren, indem sie für die Kündigung des Vertrages mit dem alten Anbieter und die entsprechende Vollmacht hierzu die Textform vorschreiben wollen. Hintergrund ist, dass in der Praxis immer wieder Fälle auftreten, in denen es zu einem vom Verbraucher nicht gewollten Anbieterwechsel kommt, indem der neue Anbieter den Vertrag des Verbrauchers mit dem bisherigen Anbieter ohne dessen Einverständnis kündigt.

    Daten von Notrufen
    Der Bundesrat möchte auch erreichen, dass die Notrufabfragestellen die Daten, die zur Ermittlung von Standorten erforderlich sind, von den Diensteanbietern automatisch sofort mit den eingehenden Notrufen übermittelt bekommen. Er weist zur Begründung darauf hin, dass die in den Notrufabfragestellen eingehenden Notrufe 112 und 110 heute zu mehr als 50 Prozent aus Mobilfunknetzen kämen. Ein Großteil der Anrufer könne dabei seinen Standort nicht hinreichend bestimmen, was zwangsläufig zu Verzögerungen bei der Anfahrt von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst führe.

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    Quelle: infosat.de

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