1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Filebase
  4. Forum
  5. Zebradem-WIKI
  6. Foren-Regeln
  7. Spenden Liste
    1. Spenden
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
ZebraDem-Sponsoring
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Dateien
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Forum
  2. zebradem.com
  3. Off-Topic

EU stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein

  • Teufelchen
  • 19. Mai 2011 um 20:48
  • Teufelchen
    Gast
    • 19. Mai 2011 um 20:48
    • #1
    Zitat

    Keine „Regulierungsferien“ für Deutsche Telekom

    Nachdem die EU die Bundesregierung verpflichtet hat, entsprechend dem europäischen Recht die Deutsche Telekom nicht länger vom Wettbewerb auf dem Breitbandmarkt abzuschirmen, können die deutschen Verbraucher mit einem besseren Angebot und günstigeren Preisen beim Breitband-Internetzugang rechnen. Ein deutsches Gesetz hätte es in seiner ursprünglichen Fassung Telekom-Unternehmen schwer gemacht, auf diesem Markt zum etablierten Betreiber in Wettbewerb zu treten, hieß es am 19. Mai in Brüssel.

    Vertragsverletzungsverfahren eingestellt

    Da Deutschland die betreffende Vorschrift nun aufgehoben hat, stellte die Europäische Kommission ein gegen Deutschland eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren ein. Auch ein zweites Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Beschränkungen bei den zur Nutzung des 2,6 GHz-Frequenzbandes zugelassenen Technologien wurde niedergeschlagen. Die deutschen Rechtsvorschriften wurden geändert, so dass die betreffenden Frequenzen nun allen kompatiblen Drahtlossystemen offenstehen, die Telekommunikationsdienste erbringen (also nicht nur mobile, sondern auch ortsfeste drahtlose Dienste). Daher bestehen in diesem Frequenzband keine Hindernisse mehr für die Einführung EU-weiter drahtloser Breitbanddienste, und die Verbraucher werden bald mehr Wahlmöglichkeiten haben.

    Hintergrund „Regulierungsferien“

    Die Kommission hatte 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die vorgeschlagenen Änderungen des deutschen Telekommunikationsgesetzes praktisch vorsahen, das Netz der Deutsche Telekom AG für den schnellen Internetzugang (VDSL) von sämtlichen Maßnahmen der Regulierungsbehörde zur Förderung des Wettbewerbs auf diesem Segment des Telekommunikationsmarktes auszunehmen. Der EU-Gerichtshof bestätigte 2009 den Standpunkt der Kommission, wonach die neue deutsche Rechtsvorschrift den Ermessensspielraum der nationalen Regulierungsbehörde unter Verstoß gegen das EU-Telekommunikationsrecht beschränke. Daneben bestätigte der Gerichtshof, dass vorhandene und potenzielle Wettbewerber durch dieses Gesetz in unfairer Weise benachteiligt würden.

    Höhere Preise befürchtet

    Das Gesetz, das aufgrund des schwebenden Verfahrens nicht angewandt wurde, hätte beim Breitband-Internetzugang voraussichtlich zu einer Beschneidung des Angebots und höheren Preisen für die Verbraucher geführt. Da die Gesetzesänderung zur Aufhebung der fraglichen Bestimmung im April 2011 offiziell verabschiedet wurde, hat die Kommission das Verfahren nun eingestellt.

    Kein Schutz vor Wettbewerb

    Die Kommission verdeutlichte mit ihrer Haltung in diesem Fall, die vom EU-Gerichtshof gestützt wurde, dass die Mitgliedstaaten Telekommunikationsbetreibern, die in Breitbandnetze investieren, keinen Schutz vor Wettbewerb gewähren können. Die im September 2010 vorgelegte Empfehlung der Kommission für Zugangsnetze der nächsten Generation enthält für die Telekom-Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten klare Hinweise zur optimalen Regulierung des wettbewerbsbestimmten Zugangs Dritter zu ultraschnellen Glasfasernetzen („NGA-Netze“). Diese Empfehlung, die Teil eines Maßnahmenpakets der Kommission im Breitbandbereich ist, gewährleistet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der notwendigen Förderung von Investitionen und der ebenso unerlässlichen Wahrung des Wettbewerbs. Investitionen in wettbewerbsfähige Hochgeschwindigkeits- und Ultrahochgeschwindigkeits-Breitbandnetze sind ein zentrales Ziel der Digitalen Agenda für Europa sowie der Strategie Europa 2020.

    Harmonisierung des Funkfrequenzspektrums

    Außerdem hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingestellt, das im Oktober 2009 wegen fehlerhafter Umsetzung der Entscheidung der Kommission zur Harmonisierung des 2,6 GHz-Frequenzbands gegen Deutschland eingeleitet worden war. Nach Ansicht der Kommission wurde die Nutzung dieses Frequenzbandes durch den deutschen Frequenzbereichszuweisungsplan ausschließlich auf mobile Dienste beschränkt, wodurch die Einführung europaweiter drahtloser Breitbanddienste behindert wurde. Das EU-Recht sieht jedoch vor, dass dieses Frequenzband für alle terrestrischen Systeme, die Telekommunikationsdienste erbringen, freizugeben ist, also für ortfeste ebenso wie für mobile Dienste. Dabei darf beliebige Technik eingesetzt werden, solange der betreffende Dienst bestimmte technische Parameter einhält und benachbarte Netze nicht stört. Nach einer Änderung der deutschen Frequenzplanverordnung, die eine Nutzung dieser Frequenzen sowohl durch mobile als auch durch ortsfeste drahtlose Funkdienste ermöglicht, wurde das Verfahren eingestellt.
    http://ec.europa.eu

    Alles anzeigen

    Quelle: infosat.de

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden

Vielen Dank für die Unterstützung!
Hiermit unterstützt du Zebradem.
Das beinhaltet überwiegend die Serverkosten und Lizenzgebühren.
Spenden

Letzte Beiträge

  1. Pluto TV

    Fellfresse
    14. September 2026 um 23:03
  2. SpiderCat und der Kindle als Käfig mit Lesefunktion

    heugabel
    14. September 2026 um 12:27
  3. VLC unter Druck: Zwei Lücken, ein altes Grundproblem

    heugabel
    13. September 2026 um 14:27
  4. Korbunio statt KorbKlar: Warum aus einer Preisvergleichs-App plötzlich ein Infrastrukturprojekt wurde

    heugabel
    12. September 2026 um 15:27
  5. Androids VPN-Lockdown ist nicht dicht: Eine API genügt, und die echte IP verrät sich

    heugabel
    11. September 2026 um 17:27
  6. House of Usenet und die alte Lektion des Netzes: Vertrauen ist kein Backup

    heugabel
    11. September 2026 um 14:27
  7. Wenn der Desktop zur Werbefläche wird: Microsofts Bing Wallpaper und die stille Verwandlung von Windows

    heugabel
    10. September 2026 um 11:27
  8. Serienstream.cloud: Wenn die Sperr-Meldung selbst zum Geschäftsmodell wird

    heugabel
    9. September 2026 um 19:36
  9. 119.000 Domains für denselben Betrug

    heugabel
    9. September 2026 um 19:27
  10. FRITZ!Box 6360 Cable 85.06.04 Recover

    dih
    8. September 2026 um 22:34
© 2024 Zebradem - Software by WoltLab