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Bundeskartellamt soll sich auch Kabel Deutschland vornehmen

  • mandy28
  • 19. Dezember 2011 um 19:28
  • mandy28
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    • 19. Dezember 2011 um 19:28
    • #1
    Zitat


    Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) hofft, dass sich das Bundeskartellamt bald auch Kabel Deutschland vornimmt. Im Zusammenschlussverfahren von Liberty Global (Unitymedia) und Kabel BW haben die Wettbewerbshüter bereits Exklusivverträge mit der Wohnungswirtschaft untersagt.

    Der Kabelnetzbetreiber Liberty Global (Unitymedia) und Kabel BW dürfen nun unter umfangreichen Auflagen verschmelzen. Sie werden für mehr Wettbewerb zwischen Kabelnetzbetreibern sorgen, erwartet der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) und hofft nun, dass weitere Schritte folgen. Der Breko war an dem Verfahren beteiligt und hat Anregungen und Argumente eingebracht.

    Das Bundeskartellamt schreibt Unitymedia und Kabel BW vor, dass sie beim Zusammenschluss auch bei den bisher üblichen langfristigen Exklusivvereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Das betrifft im Einzugsgebiet von Unitymedia und Kabel BW laut Breko 67 der größten Gebäudeeinheiten mit jeweils mehr als 800 Wohnungen.

    Unitymedia und Kabel BW dürften im Rahmen dieser Exklusivvereinbarungen zudem andere Anbieter nicht mehr am Aufbau einer eigenen Hausverkabelung hindern. Laut Breko waren bisher gerade große Gebäudekomplexe durch sehr langfristige Exklusivvereinbarungen der Kabelnetzbetreiber mit sogenannten "Gestattungsverträgen" vom Wettbewerb ausgeschlossen.

    Entsprechend begrüßt der Breko die Entscheidung des Bundeskartellamts und sieht erste Kabelmonopole als geknackt an. Die Auflagen dürften jedoch nicht für den Zusammenschluss der Nummer zwei und drei im deutschen Kabel-TV-Markt gelten, sondern nach Einschätzung des Breko auch für den Marktführer Kabel Deutschland.

    "Die Investitionen der großen Kabelnetzbetreiber in die Hausinfrastruktur dürften sich bereits lange amortisiert haben, so dass langfristige Vertragsbindungen hier einfach nicht mehr gerechtfertigt sind", so der Breko-Chef Stephan Albers. "Die auf Unitymedia und Kabel BW begrenzte Entscheidung kann nur der erste Schritt sein. Um einen flächendeckenden Wettbewerbseffekt zu erreichen, ist es wichtig, diese wettbewerbsöffnenden Maßnahmen gegebenenfalls in einem weiteren Verfahren auch gegenüber Kabel Deutschland als dem größten Kabelnetzbetreiber durchzusetzen".

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    Breko: Bundeskartellamt soll sich auch Kabel Deutschland vornehmen - Golem.de

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