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Richtungsweisendes Urteil - Weiterverkauf von Software-Lizenzen laut EuGH erlaubt

  • Gast
  • 3. Juli 2012 um 14:11
  • Gast
    Gast
    • 3. Juli 2012 um 14:11
    • #1
    Zitat

    Weiterverkauf von Software-Lizenzen laut EuGH erlaubt - auch Downloads Gebrauchte Software- Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden - selbst dann, wenn diese im Internet gekauft und dort heruntergeladen wurden, wie der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschied. Das Urteil ist ein Erfolg für die deutsche Firma UsedSoft, die mit gebrauchter Software handelt, im Streit mit der US- Firma Oracle. Mit dem Verkauf der Software seien die Rechte des Herstellers an der betreffenden Kopie erschöpft, erklärten die Luxemburger Richter zur Begründung. Dabei könne es keine Rolle spielen, ob es sich um eine CD- Rom oder DVD oder aber um eine "nichtkörperliche Kopie" aus dem Internet handelt. Sehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden. Allerdings dürfe der Erstkäufer die Software für den Weiterverkauf nicht kopieren, so das Urteil weiter.

    Weiterverkauf von Software-Lizenzen laut EuGH erlaubt - Auch Downloads - Schlagzeilen - krone.at Endlich das es mal ein Urteil dazu gibt. Der Streit über gebrauchte Lizenzen zieht sich ja jetzt schon über einige Jahre.

    Zitat

    Microsoft gegen Usedsoft: Sind gebrauchte Software-Lizenzen legal? David gegen Goliath: Seit einiger Zeit sorgt ein kleiner Münchner Software-Händler für Furore. Denn die HHS usedSoft GmbH handelt nicht mit irgendeiner Software, sondern mit gebrauchten Software-Lizenzen. Und ärgert damit Giganten wie Microsoft und Oracle ganz erheblich. Die deutsche Niederlassung von Microsoft hat auf die Werbekampagne von Usedsoft reagiert und versucht derzeit Händler und Kunden davon zu überzeugen, dass der Weiterverkauf von gebrauchten Softwarelizenzen nur unter ganz bestimmten Umständen legal ist und in vielen Fällen Schadensersatzforderungen auf die Käufer von gebrauchter Software zukommen könnten. Usedsoft hält heftig dagegen, für die nächsten Jahre droht Rechtsunsicherheit. Die PC-WELT gibt einen Überblick. Kein Mensch stellt sich beim Gebrauchtwagenkauf die Frage, ob der Kauf rechtmäßig ist (sofern es sich nicht um eine gestohlenes Fahrzeug handelt). Bei Software verhält sich das aber anders: Es gibt Fälle, in denen man gebrauchte Software rechtlich unbedenklich weiter veräußern kann und es gibt Fälle, in denen zumindest die Softwarehersteller die Meinung vertreten, dass der Weiterverkauf illegal ist. Und die Gerichte tasten sich mit ersten Urteilen an die Materie heran. Microsoft versucht derzeit in einer bundesweiten Informationskampagne über diesen Sachverhalt und seinen Standpunkt aufzuklären. Aktueller Anlass ist laut Microsoft das aggressive Vorgehen der HHS usedSoft GmbH aus München. Denn Usedsoft handelt mit Lizenzen von gebrauchter Software. Die Münchner Firma kauft Volumen-Lizenzen von Behörden und Unternehmen, die diese nicht mehr benötigen, beispielsweise, weil sich die Mitarbeiterzahl verkleinert hat. Usedsoft vertritt den Standpunkt, dass sich die Rechte der Softwarehersteller erschöpft haben und der Weiterverkauf somit legitim ist. Für Furore sorgten Usedsoft kürzlich, als das Unternehmen 2000 gebrauchte Windows-2000-Lizenzen an die bayerische Landeshauptstadt München verkaufte. Die Münchner Stadtverwaltung steigt zwar eigentlich von Windows auf Linux als Desktop-Betriebssystem um, für bestimmte Einsatzzwecke benötigt man in München aber auch weiterhin Windows-Betriebssysteme (die PC-WELT berichtete). Um Geld zu sparen, hat München für diesen Zweck aber nicht etwa neue, teure Windows Vista-Lizenzen erworben, sondern 2000 alte Windows-2000-Lizenzen gekauft (wie hier bei der PC-WELT zu lesen war). Microsoft ist davon zwar nicht begeistert, rechtlich gibt es an dem Kauf der 2000 Windows-2000-Lizenzen aber nichts auszusetzen, wie Werner Leibrandt, Direktor Mittelstand bei Microsoft Deutschland (siehe Foto links), auf Nachfrage der PC-WELT erklärte. Denn bei diesen 2000 Lizenzen handelt es sich um Softwarepakete, die vollständig weitergegeben wurden. Das mag Microsoft nicht passen, dagegen machen kann die Softwareschmiede aber auch nichts. Ganz anders verhält es sich Microsoft zufolge aber mit den so genannten Volumenlizenzen. Und damit sich wir bei dem Thema, mit dem Usedsoft die großen Softwarehersteller derzeit gehörig reizt.

    Microsoft gegen Usedsoft: Sind gebrauchte Software-Lizenzen legal? - System-Tools - PC-WELT Neben der schon genannten Firma UsedSoft gibt es auch noch weitere Gebrauchtsoftwarehändler wie etwa USC, Preo und 2nd Soft Cu Verbogener

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