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Gesetz gegen Online-Abzocke zeigt offenbar Wirkung

  • Gast
  • 29. August 2012 um 10:22
  • Gast
    Gast
    • 29. August 2012 um 10:22
    • #1
    Zitat

    Gesetz gegen Online-Abzocke zeigt offenbar Wirkung

    Das kürzlich in Kraft getretene Gesetz gegen Online-Abzocke zeigt offenbar Wirkung. Das vermeldete der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nach einer Überprüfung von 109 auffällig gewordenen Webseiten hinsichtlich dessen, wie die neue Button-Regelung umgesetzt wurde.

    Das Fazit ist positiv, so der Verband. 92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, seien derzeit nicht mehr aufrufbar oder lassen keine Anmeldung mehr zu. Vorsicht sei aber weiterhin geboten.

    Seit dem 1. August gilt für private Vertragsabschlüsse im Internet die neue Buttonlösung. Sie besagt, dass Unternehmen ihre Kunden unmittelbar vor Absenden einer Bestellung deutlich über wesentliche Vertragsinhalte informieren müssen. Dazu zählt, dass die Verbraucher beim Bestellen die kostenpflichtige Transaktion ausdrücklich bestätigen, indem der Bestellbutton zum Beispiel mit "zahlungspflichtig bestellen" beschriftet wird.


    Bei der Überprüfung von 109 Internetportalen hat der VZBV festgestellt, dass 88 Webseiten nicht mehr aufrufbar sind. Bei weiteren 13 Seiten ist aktuell eine Anmeldung nicht möglich. Einen Teil der restlichen Seiten beanstanden die Verbraucherschützer weiterhin: Entweder fehlen wichtige Vertragsinformationen, wie zum Beispiel die Information über eine automatische Vertragsverlängerung in unmittelbarer Nähe des Bestellbuttons. Oder die vorgeschriebene Beschriftung des Buttons ist nicht vorhanden. Gegen die entsprechenden Betreiber hat der Verband bereits erste Abmahnungen versandt.

    Auch wenn Verbraucher sich momentan auf vielen vormals beanstandeten Internetseiten nicht mehr anmelden können, sehen die Verbraucherzentralen noch keinen Grund zur Entwarnung. "Es ist leider nicht auszuschließen, dass unzulässige Webseiten wieder aktiviert oder alte Maschen nun bei Bestellungen über Smartphones versucht werden", sagte Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim VZBV.

    Beim Smartphone müssen Verbraucher sich häufig nicht einmal registrieren, um in eine Kostenfalle zu tappen. So kann bereits ein unbeabsichtigter Klick auf einen Werbebanner dazu führen, dass kostenpflichtige Leistungen heruntergeladen und ein relativ geringer Betrag über die Handyrechnung eingezogen wird. Verbraucher merken das häufig erst dann, wenn der gewohnte Rechnungsbetrag deutlich und ohne offensichtlichen Grund überschritten wird.

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    http://winfuture.de/news,71694.html

    Cu
    Verbogener

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